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Unser Info-Mailverteiler kann mit einer
kurzen Mitteilung an
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werden.
Rechtsstreit vor deutschen Gerichten
Vereinigung der
Okkupationsopfer 1941-1945 Kranj
Opfer Deutscher Gebirgsjäger
- Mittenwald
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Impressum
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”Ich heiße Kim Bok-Dong”
Eine Überlebende sexueller Kriegsgewalt im Kampf um Gerechtigkeit
Film und Gespräch
Mittwoch, 4. Oktober 2023, 20:00 Uhr (Einlass ab 19:30)
Wo: Lichtmeß-Kino, Gaußstrasse 25, 22765 Hamburg
Eintritt: Spende
Zwischen 1932 und 1945 zwangen die japanische Armee und ihre Kollaborateure Zehntausende Frauen und Mädchen
aus 14 Ländern in die sexuelle Versklavung in so genannten ”comfort stations”. Mit
diesen Einrichtungen wollte die Militärführung ihre Soldaten psychisch und physisch stärken.
Für die betroffenen Frauen und Mädchen bedeutete dies tägliche Vergewaltigungen, Gewalt
und Entwürdigung, oft über Jahre.
Kim Bok-Dong (1926-2019) war eine dieser ”comfort women”. 1992 fand sie den Mut, öffentlich
auszusagen und von ihren Erfahrungen zu berichten. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2019 kämpfte sie gemeinsam mit
anderen Überlebenden und einer internationalen Unterstützungsbewegung für Anerkennung und
Gerechtigkeit. Der Dokumentarfilm des Regisseurs Song Won-Geun zeichnet ein vielschichtiges Bild der
Frauenrechtlerin und Friedensaktivistin Kim Bok-Dong. Mit unermüdlichem Engagement forderte sie eine
offizielle Entschuldigung von der japanischen Regierung, Entschädigungszahlungen sowie die Initiierung
von Bildungsarbeit gegen sexuelle Gewalt im Krieg.
Im Anschluss an den Film möchten wir über den aktuellen Stand des politischen und rechtlichen
Kampfes der Frauen berichten und auch einen Bogen zur mangelnden Aufarbeitung von sexuellen Gewaltverbrechen
im Zweiten Weltkrieg in Europa schlagen. Denn die sexuellen Gewalttaten, die Wehrmacht und SS verübt
haben, sind bis heute kaum ein Thema öffentlicher Auseinandersetzung, und es gibt keine Klägerinnen,
die Deutschland zur Verantwortung ziehen.
Veranstaltet von der Hamburger Initiative ”Justice for comfort women” und
dem AK Distomo, in Kooperation mit der ”AG Trostfrauen” im Koreaverband (Berlin) und der GWA St. Pauli
Das Plakat als PDF-Dokument
Weitere Informationen befinden sich hier:
http://justiceforcomfortwomen.eu
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3. Oktober - war da was?
Zum 80. Jahrestag des Massakers in Lingiades
Der Balkon: Filmvorfürung und Diskussion
3. Oktober, 18:00 Uhr, Rote Flora (Schulterblatt 71, 20357 Hamburg)
Am 3. Oktober 1943 plünderten Soldaten der Gebirgsdivision ”Edelweiß”
das griechische Dorf Lingiades, zerstörten fast alle Gebäude und ermordeten 82 Bewohner*innen.
Das Massaker war Teil der Terrorkampagne gegen die Zivilbevölerung, mit
welcher die Wehrmacht im besetzten Griechenland auf Angriffe der Partisanen reagierte. Die
Überlebenden und ihre Nachkommen sind bis heute nicht entschädigt worden, die
Täter wurden von deutschen Gerichten nie belangt.
Wenn an diesem 3. Oktober Deutschland sich als Erinnerungs- und Aufarbeitungsweltmeister selber
feiert, werden wir den Jahrestag der Zerstörung von Lingiades zum Anlass nehmen, der Opfer
zu gedenken und an die unabgegoltenen Kapitel deutscher Geschichte zu erinnern.
Zu diesem Zweck zeigen wir den Film ”Der Balkon - Wehrmachtsverbrechen in
Griechenland” (2020, 43 Min.) des griechischen Regisseurs Chrysanthos Konstantinidis, der
das Massalker rekonstruiert, Überlebende und Nachgeborene zu Wort kommen lässt, ihre
Trauer und ihren Einsatz für die Ahndung des Verbrechens dokumentiert.
Anschließend informieren Vertreter des AK Distomo über das Gedenken
in Lingiadis, den aktuellen Stand der Entschädigungsverweigerung und die
ausgebliebene Bestrafung der Täter. Danach gibt es ausführlich
Gelegenheit für Nachfragen und Diskussion.
Der Aufruf als PDF-Dokument
Der Flyer als PDF-Dokument
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Den Krieg verloren, aber das Geld bleibt hier
Deutschlands Sieg in Italien über die Opfer der NS-Verbrechen
Deutschland hat es geschafft. Das Verfassungsgericht Italiens entschied im
Juli 2023 im Sinne der Bundesregierung. Hunderttausende italienische Opfer von
NS-Kriegsverbrechen, ehemalige NS-Zwangsarbeiter sowie Opfer von Massakern,
erhalten von Deutschland keine Entschädigung, ihnen bleibt der Rechtsweg
in Italien verwehrt.
Seit vielen Jahren klagen vor allem ehemalige italienische NS-Zwangsarbeiter
in Italien gegen Deutschland, um endlich eine Entschädigung für das
erlittene Leid und Unrecht zu erhalten, dass ihnen Nazideutschland angetan hatte.
Hunderttausende - Zivilisten und Soldaten - waren vom ”Dritten Reich” nach
Deutschland verschleppt worden, um Zwangsarbeit zu leisten. Vor italienischen
Gerichten bekamen sie Recht, ihnen wurden Beträge bis zu Euro 100.000,- pro
Person zugesprochen.
Doch trotz rechtskräftiger Urteile verweigerte Deutschland die Zahlung unter
Berufung auf den Grundsatz der Staatenimmunität. Vor dem Internationalen Gerichtshof
erwirkte Deutschland 2012 ein Urteil, das die Bundesrepublik vor Klagen aus dem
Ausland bewahren sollte. Der IGH entschied, dass der Grundsatz der Staatenimmunität
auch im Fall von Kriegsverbrechen gelte und Deutschland im Ausland nicht verklagt
werden dürfe.
Dies sahen italienische Gerichte allerdings anders. Das italienische Verfassungsgericht
hatte in einer Grundsatzentscheidung schon 2014 gegen den IGH und zugunsten der
Rechte der Opfer von Nazi-Deutschland geurteilt, das Grundrecht auf Zugang zu den
italienischen Gerichten betont und die Anwendung des von Deutschland reklamierten
Grundsatzes der Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen abgelehnt. Das
Verfassungsgericht sah den Rang des Menschenrechtsschutzes als höherwertig an als
das Prinzip der Staatenimmunität. Daher konnten die Prozesse in Italien
fortgeführt und gegen deutsches Eigentum vollstreckt werden.
Dies ist nun nicht mehr möglich. Das italienische Verfassungsgericht entschied
in seinem jüngsten Urteil im Sinne Deutschlands.
In zwei Fällen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter, die rechtskräftige Urteile
gegen Deutschland erwirkt hatten, drohte Deutschland die Beschlagnahme bzw. die
Versteigerung deutschen Staatseigentums in Rom. Darauf strengte Deutschland im
Frühjahr 2022 ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
an, um die Vollstreckung zu verhindern. Deutschland nahm den Antrag erst zurück,
als Italien unter diesem Druck Ende April 2022 erst ein Regierungsdekret und dann ein
Gesetz verabschiedete, durch das alle gegen Deutschland gerichteten
Entschädigungsprozesse und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gestoppt wurden.
Das Landgericht in Rom setzte daraufhin die Vollstreckung in deutsches Staatseigentum
im November 2022 aus und legte das Verfahren dem italienischen Verfassungsgericht vor,
weil es dieses Schlussstrich-Gesetz für verfassungswidrig hielt. Das
Verfassungsgericht entschied nunmehr Ende Juli 2023, dass das Schlussstrich-Gesetz
doch verfassungsgemäß sei. Zwar stelle es einen erheblichen Eingriff in
die Rechte der Betroffenen dar, wenn Deutschland vor Klagen und
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt werde. Dennoch stehe dieses
Gesetz im Hinblick auf den Grundsatz der Staatenimmunität im Einklang mit der
Verfassung. Grund hierfür sei, dass die italienische Regierung mit dem Gesetz
zugleich einen Fonds begründet habe, aus dem italienische Opfer entschädigt
werden können. Dieser ist mit ca. Euro 60 Millionen dotiert. Damit, so das Gericht,
seien die Rechte der Opfer ausreichend gewahrt. Mit Zahlung aus dem Fonds
erlöschen alle Rechte und Ansprüche auf Entschädigung gegenüber
Deutschland.
Deutschland hat es wieder einmal geschafft, sich aus der rechtlichen und
moralischen Verantwortung für die NS-Opfer zu ziehen. Nicht der Nachfolgestaat
Nazideutschlands sondern Italien wird die Zahlungen an die italienischen Opfer
der NS-Verbrechen selbst erbringen. Davon profitieren werden aber nur
diejenigen Überlebenden oder deren Angehörige, die rechtzeitig bis zu
einem Stichtag Klagen gegen Deutschland erhoben hatten. Zudem werden die Zahlungen
sehr begrenzt sein und nicht mal einen Bruchteil dessen erreichen was den
Betroffenen von italienischen Gerichten zugesprochen worden war.
Das ist das perfide Ergebnis deutscher Machtpolitik in Europa. Mit ökonomischem
Druck und politischer Erpressung hat Deutschland erst Griechenland und dann
Italien in die Knie gezwungen. Die Leidtragenden sind die Opfer der NS-Verbrechen und
deren Angehörige.
Was ist also davon zu halten, wenn die gegenwärtige Bundesregierung über
menschenrechts-orientierte Außenpolitik schwadroniert? Nichts. Nur wenn es
den eigenen Interessen nützt, werden Menschenrechte in Stellung gebracht.
Für die Opfer der NS-Verbrechen hat Deutschland allenfalls
warme Worte an Gedenktagen übrig. Doch die Schuld ist nicht
beglichen, das Thema der Entschädigung für Menschen-
und Völkerrechtsverbrechen ist aktuell. Deutschland hat Macht,
eine Rechtfertigung gegenüber den Opfern des deutschen Faschismus
hat es nicht.
Der AK Distomo fordert weiterhin:
Deutschland muss alle Opfer des Nationalsozialismus entschädigen!
Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht vergessen!
Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in Europa!
Hamburg, den 17. September 2023 AK-Distomo
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Redebeitrag 8. September 2023, Kundgebung vor dem Hafenamt, Jan Krüger
”NEIN” gesagt
Zum 80. Jahrestag des italienischen Waffenstillstands mit den Alliierten erinnern
wir an die italienischen Militärinternierten
Im Juli 2023 hat die juristische Auseinandersetzung der
Entschädigungsfrage für die IMIs vor dem italienischen Verfassungsgericht ein
bitteres Ende gefunden. Es werden zwar Ansprüche italienischer Opfer von deutschen
NS-Verbrechen ausgezahlt - endlich, mit fast 80-jähriger Verspätung, allerdings
nicht von dem deutschen sondern von dem italienischen Staat. Der Nachfolgestaat
Nazideutschlands hat sich in einem über 20 Jahre dauernden Rechtsstreit durchgesetzt
und wieder einmal die Verantwortung für NS-Verbrechen verweigert und deren Opfer
düpiert.
Als Folge der Entschädigungsklagen gegen Deutschland legt Italien einen
Fonds auf, aus dem in den nächsten 3 Jahren ca. 60 Mio. Euro an italienische
NS-Opfer ausgezahlt werden sollen, die bis zu einem festgesetzten Stichtag Klagen
gegen Deutschland eingereicht haben.
Es ist ein Skandal, dass nicht der Nachfolgestaat des NS-Staats, der für
die Verbrechen verantwortlich ist, in den Fonds einzahlt, sondern ausschließlich
der Staat der Opfer die Gelder aufzubringen hat.
Zudem werden 60 Mio. Euro bei weitem nicht ausreichen. Die Zeitung La Stampa
vom 05.07.2023 berichtet von insgesamt 780 Fällen mit einem Anspruchsvolumen von
ca. 800 Millionen Euro.
Bezeichnend dabei, dass die Auszahlungen von einer rechtsextremen Regierung
Italiens vollzogen werden, während eine deutsche grün-sozialliberale
Regierung eine Entschädigungszahlung verweigert.
Die Verweigerung einer angemessenen Entschädigung aller Opfer der NS-Verbrechen
ist ein Kontinuum der deutschen Außenpolitik seit dem Bestehen der BRD, denn
die Auseinandersetzungen um Reparationen und individuelle Entschädigungen
begannen schon bald nach Ende des II. Weltkriegs. Eine besondere Bedeutung
besaßen dabei die italienischen Militärinternierten.
Als ehemalige Verbündete wurden die italienischen Militärinternierten
als sog. ”Verräter” stigmatisiert und waren deshalb besonders
schweren Drangsalierungen und Gewalt ausgesetzt. Zwischen September 1943 und
Mai 1945 starben mehr als 50.000 italienische Militärangehörige. Sie
wurden direkt nach der Gefangennahme von deutschen Truppen ermordet, starben beim
Abtransport in die Lager oder infolge der menschenunwürdigen Bedingungen
ihrer zwanzigmonatigen Gefangenschaft. Insgesamt wurden 650.000 Italiener als
Zwangsarbeiter in der deutschen Kriegswirtschaft eingesetzt.
Nach Kriegsende zahlte Deutschland an Italien nur Minimalbeträge als
Entschädigungsleistungen. Im Rahmen eines ”Globalabkommens” wurden 1961
40 Millionen Deutsche Mark an den italienischen Staat gezahlt, allerdings wurden
dabei nur die Insassen von Konzentrationslagern berücksichtigt. Opfer von Massakern
und Zwangsarbeiter gingen leer aus.
Für ihre Opfer und ihr Leid wurden die italienischen
Militärinternierten nie entschädigt, ihre Arbeitsleistung wurde nie entlohnt.
Erst 1990 mit der Wende konnten Entschädigungsansprüche überhaupt
geltend gemacht werden. Im Kalten Krieg sollte Deutschland nicht durch Reparations-
und Entschädigungszahlungen belastet werden. Es dauerte noch weitere 10 Jahre, bis
im August 2000 unter massivem Druck durch Verbände und Regierungsvertreter der
USA ein Fonds aufgelegt wurde, der die Zwangsarbeiter des NS-Staats entschädigen
sollte. Auch in Italien machten sich die ehemaligen italienischen Militärinternierten
Hoffnungen. Ca. 130.000 Anträge wurden gestellt. Ein deutliches Zeichen
dafür wie präsent die NS-Verbrechen im Jahre 2000 waren und auch heute noch sind.
Der Fonds wurde von der Stiftung ”Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” –
kurz EVZ - verwaltet, die zu diesem Zwecke gegründet wurde. Doch die Stiftung
schloss die italienischen Militärinternierten aus und verweigerte ihnen somit
selbst eine kleine Entschädigung. Und das mit einer hahnebüchenen Begründung,
die es in sich hat.
Eine Entschädigung aus dem Fonds wurde ihnen verweigert da sie ”normale”
Kriegsgefangene waren, die nicht entschädigungsberechtigt sind. Die Nazis hatten
sie allerdings 1943 zu Zivilisten zu sog. Militärinternierten erklärt.
Als Zivilisten wären sie damit berechtigt gewesen, Gelder aus dem Zwangsarbeiterfonds
zu erhalten. Im Jahre 2000 behauptet die Bundesregierung jedoch, dass die Nazis damals
im Jahre 1943 illegal gehandelt haben und die italienischen Zwangsarbeiter somit doch
Kriegsgefangene waren. Und ihnen somit keine Entschädigung zusteht.
Serafino Gesparino, der als IMI in Deutschland Zwangsarbeit leisten musste,
erklärte am 25. Juni 2002 dazu:
”Die deutsche Entscheidung halte ich für skandalös. Wenn sie uns
als Kriegsgefangene behandelt hätten, dann wäre ja alles okay gewesen.
Aber sie haben uns nicht als Kriegsgefangene behandelt. Wir waren Sklaven. Daher
ist das deutsche Rechtsgutachten, wonach wir keine Zwangsarbeiter waren, nicht
korrekt.”
Den Opfern der NS-Verbrechen blieb nach dieser demütigenden Zurückweisung
nur die Möglichkeit, Klagen vor italienischen Gerichten einzureichen. In
diesen Prozessen wurde Deutschland zu Entschädigungszahlungen verpflichtet,
die Urteile wurden von dem höchsten italienischen Gericht, dem Kassationshof
in Rom, bestätigt.
Mit der Entscheidung vom Juli 2023 werden minimale Zahlungen erfolgen, die einer
angemessenen Entschädigung nicht entsprechen, allerdings von dem italienischen
Staat und nur an diejenigen, die eine Klage gegen Deutschland eingereicht haben.
Die Anträge waren zudem an eine kurze Frist gebunden.
Die meisten IMI haben nach der Abweisung ihrer Anträge bei dem Zwangsarbeiterfonds
der EVZ im Jahre 2000 enttäuscht aufgegeben und keine Klage eingereicht.
Von den 130.000 Antragsstellern aus dem Jahre 2000 wird also nur ein minimaler
Teil eine Zahlung erhalten.
Wir fordern, dass alle IMIs entschädigt werden und das mit Geldern
des deutschen Staats!
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”NEIN” gesagt
Zum 80. Jahrestag des italienischen Waffenstillstands mit den Alliierten erinnern wir an die italienischen Militärinternierten
Aus Anlaß des 80. Jahrestages der Verkündung des italienischen Waffenstillstands mit den
Alliierten am 8. September 1943 finden in Hamburg und Sandbostel verschiedene Veranstaltungen statt.
Die Ereignisse des 8. September 1943 führten auch dazu, dass hunderttausende italienische
Soldaten gefangen genommen wurden und ihr ”Nein” zur militärischen Zusammenarbeit
mit der deutschen Wehrmacht sie zu Militärinternierten machte.
8. September 2023, 18 Uhr, Hafenamt (Hamburger Hafencity, Osakaallee 12/14)
Kundgebung vor dem Hafenamt
Vor dem ehemaligen Hauptsitz von Strom- und Hafenbau (heute Hamburg Port Authority) findet
die diesjährige Kundgebung in Erinnerung an die italienischen Militärinternierten (IMI) statt.
Strom- und Hafenbau setzte 118 Militärinternierte zur Zwangsarbeit ein. Daran wird während der
Kundgebung am historischen Ort erinnert. Die IMI in Norddeutschland wurden über die Kriegsgefangenenstammlager
der Wehrmacht, wie z.B. aus Sandbostel, auf Unternehmen verteilt. In Hamburg waren 15.000 IMI in ca. 200
Lagern untergebracht. Sie waren in über 600 privaten und städtischen Unternehmen als Zwangsarbeiter
eingesetzt: vor allem im Hafen, in der Bauwirtschaft und in der Rüstungsindustrie.
7. September 2023, 18:30 Uhr, Stiftung Wasserkunst Elbinsel Kaltehofe
(Kaltehofe Hauptdeich 6-7, 20539 Hamburg)
”Mit dem Hunger kann man nicht diskutieren” - Vorstellung des Tagebuchs von Marino Ruga
Marino Ruga war einer von 214 italienischen Militärinternierten, die zwischen 1943 und 1945 bei
den Hamburger Wasserwerken Zwangsarbeit leisten musste. Nach seinem Tod 2013 fand sein Sohn Gianni Ruga sein
Kriegstagebuch, in dem er auch über seine Zeit in Hamburg berichtete. 2021 veröffentlichte Gianni Ruga das
Tagebuch seines Vaters unter dem Titel ”Diario di un geniere. 1940-1945”. Nunmehr liegt die deutsche
Übersetzung vor. Gianni Ruga wird das Buch vorstellen und der Historiker David Templin wird einen
Überblick zur NS-Geschichte der Hamburger Wasserwerke geben. Da Marino Ruga auch auf der Elbinsel
Kaltehofe eingesetzt wurde, ist der Veranstaltungsort natürlich auch ein besonderer.
Das Tagebuch von Marino Ruga als PDF-Dokument
6. September 2023, 19 Uhr, Italienisches Kulturinstitut Hamburg (Hansastraße 6, 20149 Hamburg)
Präsentation von zwei Büchern über italienische Militärinternierte in Hamburg
Im Rahmen der Veranstaltung werden zwei Neuerscheinungen zur Geschichte der italienischen Militärinternierten
vorgestellt: Die erste betrifft die deutsche Übersetzung der Tagebücher von Marino Ruga (1920-2013). Die
zweite Präsentation betrifft eine deutsch-italienische Publikation des Comitee der Italiener im Ausland (COMITES)
in Hannover, in der die Geschichten von zehn ehemaligen italienischen Militärinternierten, darunter
Gino Signori (1912-1992), zusammengefasst sind, der in Hamburg im Lagerhaus G interniert war.
Veranstalter ist die Projektgruppe italienische Militärinternierte Hamburg in Zusammenarbeit
mit dem Italienischen Kulturinstitut Hamburg.
5. und 10. September 2023, Gedenkstätte Sandbostel
In der Gedenkstätte Sandbostel findet am 5. September 2023 eine Veranstaltung mit Prof. Dr. Schminck-Gustavus
zu den IMI in Sandbostel und den Bremer Lagern statt. Am 10. September 2023 gibt es in der Gedenkstätte
zwei Themenrundgänge.
https://www.stiftung-lager-sandbostel.de/
Ab 3. September, KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme werden fünf Biografien ehemaliger Häftlinge aus
Italien ab dem 3. September 2023 auf Instagramm
https://www.instagram.com/neuengamme.memorial/ vorgestellt.
Weitere Infos https://imiinhamburg.wordpress.com/
Das Programm als PDF-Dokument
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Grußwort des AK Distomo/Hamburg
zum 79. Jahrestag des Massakers von Distomo am 10. Juni 2023
Zum 79. Jahrestags des NS-Massakers senden wir euch herzliche und solidarische Grüße
aus Hamburg. In diesem Jahr können wir leider nicht an den Feierlichkeiten teilnehmen, aber wir
denken an euch und haben am 8. Juni 2023 eine Veranstaltung in Hamburg mit jungen Menschen zu dem Massaker
und die Auseinandersetzung um die Entschädigung durchgeführt. Nächstes Jahr werden wir wieder
in Griechenland sein und den Gedenktag mit euch gemeinsam begehen.
Seit dem Urteil des Landgerichts Levadia von 1997 bekämpft Deutschland die Klägerinnen
und Kläger von Distomo gerichtlich. Deutschland hintertreibt die in Italien erfolgende Vollstreckung
des Urteils mit dem Ruf nach ”Staatenimmunität” für NS-Kriegsverbrechen mit
seiner politischen Macht, mit seiner finanziellen Potenz und dem offensichtlichen Wunsch, die noch
überlebenden Opfer des Massakers von Distomo und ihre Angehörigen zu zermürben.
Nachdem Deutschland in Italien in 15 Fällen zu Entschädigungszahlungen für NS-Kriegsverbrechen
verurteilt worden war und in zwei Fällen die Beschlagnahme bzw. die Versteigerung deutschen Staatseigentums
in Rom drohte, hat Deutschland im Frühjahr 2022 ein Eilverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof in
Den Haag angestrengt, um die Vollstreckung zu verhindern. Deutschland nahm den Antrag erst zurück, als Italien
unter diesem Druck Ende April 2022 ein Gesetzesdekret verabschiedete, das in Italien die Geltendmachung von
Entschädigungsansprüchen wegen NS-Kriegsverbrechen ausschließlich gegen einen mit lediglich 55,4 Millionen
Euro dotierten Fond zulässt. Mit Zahlung aus dem Fond erlöschen alle Rechte und Ansprüche auf
Entschädigung.
Das Landgericht in Rom hat die Vollstreckung in deutsches Staatseigentum im letzten November ausgesetzt und das
Verfahren dem italienischen Verfassungsgericht vorgelegt. Das Verfassungsgericht hatte in einer Grundsatzentscheidung
schon 2014 zugunsten der Rechte der Opfer von Nazi-Deutschland geurteilt, hatte das Grundrecht auf Zugang zu den
italienischen Gerichten betont und die Anwendung des von Deutschland reklamierten Grundsatzes der Staatenimmunität
für NS-Kriegsverbrechen abgelehnt. Möglich, dass Deutschland sich angesichts des Aufstiegs der Faschisten in
die italienische Regierung eine Änderung der Rechtsprechung erhofft. Die Verhandlung vor dem italienischen
Verfassungsgericht soll im Juli 2023 stattfinden. Dabei wird es auch um die Zwangsvollstreckung im Fall Distomo gehen.
Das Vorgehen Deutschlands beweist, dass die bei den Gedenkfeierlichkeiten der letzten Jahre an den Orten der NS-Verbrechen
vorgetragenen schönen Worte nur Rhetorik waren. Salo Muller, Überlebender des Holocaust aus den Niederlanden, dessen
gesamte Familie im KZ umgebracht wurde und der von Deutschland Entschädigungen für die Deportationen durch die
Deutsche Reichsbahn in die Vernichtungslager verlangt, hat im letzten Jahr erklärt: ”Nur wer zahlt, meint es
ernst.” Wir stimmen ihm zu und unterstützen seine Forderungen.
Der Streit um Entschädigung für NS-Verbrechen ist ein Kampf
- gegen die faktische Akzeptanz der Nazi-Barbarei, die bis heute weitestgehend folgenlos geblieben, die weder strafrechtlich noch
zivilrechtlich aufgearbeitet worden ist;
- gegen die von Arroganz und Machtbewusstsein getragene Behauptung der deutschen Bundesregierungen, das Reparationsthema sei seit
1990 rechtlich und politisch abgeschlossen und individuelle Entschädigungsforderungen könnten nicht in dem Land, in
dem die NS-Verbrechen verübt wurden, sondern nur im Land der Täter gerichtlich verfolgt werden;
- gegen den schönen Schein der Reue, den Deutschland an den Orten des deutschen Massenmordes in ganz Europa so gern verbreiten
lässt, solange er nichts kostet;
- gegen den in Europa um sich greifenden Nationalismus, gegen Rassismus, Hass, rechte Gewalt und faschistische Ideologien und gegen
eine Politik, die wieder Unmenschlichkeit zu ihrer Grundlage macht, die Menschen in höchster Not von ihren Grenzen abweist
und ihrem – oft tödlichen - Schicksal überlässt;
- für ein: NIE WIEDER FASCHISMUS
Der AK Distomo fordert weiterhin:
Sofortige Entschädigung aller Opfer des Nationalsozialismus!
Nazi-Verbrechen nicht vergeben, den antifaschistischen Widerstand nicht vergessen!
Gemeinsamer Kampf gegen den wiedererstarkenden Faschismus in Europa!
Hamburg, den 9. Juni 2023
AK-Distomo
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Donnerstag, den 08. Juni 2023, um 18.00 Uhr
Jugend- und Stadtteilhaus Tesch
Max-Brauer-Allee 114, 22765 Hamburg
”Ein Lied für Argyris”
Film- und Diskussionsveranstaltung
Am 10. Juni 2023 gedenkt die griechische Ortschaft Distomo an das Massaker vom 10. Juni 1944, bei dem
deutsche SS-Soldaten 218 Bewohner*innen ermordeten. Bei dieser wichtigsten Gedenkfeier zur Erinnerung an
die NS-Verbrechen in Griechenland werden Menschen aus Distomo, aber auch aus dem In- und Ausland teilnehmen.
Auch in Hamburg wollen wir an dieses Ereignis erinnern.
Bis heute gibt es für die Opfer und deren Angehörigen aus Distomo und vielen anderen Orten in
Griechenland keine Gerechtigkeit. Keiner der Täter wurde je vor ein deutsches Gericht gestellt. Deutschland
weigert sich bis heute, trotz rechtskräftiger Urteile, Entschädigungsleistungen an die Opfer zu
zahlen. 1995 begann ein zähes juristisches und politisches Ringen um eine Entschädigung, das heute
noch nicht beendet ist.
Der damals 4-jährige Argyris Sfountouris überlebte das Massaker, bei dem seine Eltern und dreißig
weitere Familienangehörige ermordet wurden. Der Film des Schweizer Regisseurs Stephan Haupt
”Ein Lied für Argyris” aus dem Jahr 2006 beschreibt sein Überleben und das Leben
danach. Einfühlsam wird gezeigt, wie er nach dem Massaker in einem Kinderheim in der Schweiz aufwuchs
und später Lehrer und Entwicklungshelfer wurde. Der Film schildert auch seinen
langjährigen Kampf um die historische Wahrheit und um Gerechtigkeit. Über das persönliche
Schicksal von Argyris hinaus zeigt der Film die Hintergründe und die Folgen eines Verbrechens,
das exemplarisch für die Grausamkeit der deutschen Besatzung Griechenlands in den Jahren 1941 bis 1944 steht.
Wir halten den Film für ein wichtiges Dokument der Aufarbeitung eines deutschen Verbrechens und laden
im Anschluss zur Diskussion darüber ein.
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Pressemitteilung 13. Dezember 2022
Deutsche Bahn AG ignoriert Forderungen eines Holocaust-Überlebenden aus den Niederlanden
Salo Muller fordert Entschädigung für die Deportationen der Deutschen Reichsbahn in die Vernichtungslager
In einem Brief vom 4.11.2022 wandte sich Salo Mullers Rechtsanwalt Martin Klingner an die Deutsche Bahn AG. Darin fordert
er im Namen seines Mandanten Entschädigung für die Überlebenden der Deportationen und für die
Angehörigen der Ermordeten. Der Brief blieb bis heute ohne Antwort. Salo Muller will dies nicht auf sich beruhen lassen.
Salo Muller, geb. 1936 in Amsterdam, überlebte als Kind den Holocaust, versteckt vom niederländischen Widerstand.
Seine Eltern wurden in Auschwitz ermordet, wie auch 70 weitere Verwandte. 107.000 niederländische Jüdinnen
und Juden sowie Roma und Sinti wurden unter der Herrschaft Nazideutschlands in die Vernichtungslager deportiert. Die Opfer
mussten für die Kosten ihrer Deportation selbst aufkommen, vier Pfennige pro Kilometer musste jeder Deportierte zahlen.
Für die Fahrten durch das Gebiet des Deutschen Reiches erhielt die Deutsche Reichsbahn nach Schätzungen von
Historikern umgerechnet ca. 445 Millionen Euro.
Die Deutsche Bahn AG hat eine eigene Dokumentation über die Deportationen der Deutschen Reichsbahn unter dem Titel
”Sonderzüge in den Tod” herausgegeben. Darin heißt es: ”Im Zweiten Weltkrieg bildete
die Deutsche Reichsbahn nicht nur das Rückgrat der deutschen Militärmaschinerie, sondern sie führte
auch die Transporte durch, die dem millionenfachen Mord an den europäischen Juden dienten. Die verbrecherische
nationalsozialistische Judenpolitik war auch auf das Massentransportmittel Eisenbahn und die tätige Mithilfe der
Deutschen Reichsbahn angewiesen. Ohne sie wäre die Vernichtung von Menschenleben in diesem Ausmaß kaum möglich
gewesen.”
Die Deutsche Bahn AG erklärte dessen ungeachtet in einer früheren Stellungnahme, sie könne keine
individuellen Entschädigungszahlungen übernehmen. Warum kann Sie dies nicht? Salo Muller möchte Antworten auf
diese Frage. Er will mit den Vertreterinnen und Vertretern der Deutsche Bahn AG ins Gespräch kommen und sie überzeugen,
dass eine Entschädigung für die Opfer der Deportationen gezahlt werden muss. Nur so könne Verantwortung für
die Verbrechen des Bahnunternehmens während der Nazibesatzungszeit übernommen werden.
Salo Muller überzeugte die niederländische Bahngesellschaft im Jahr 2019 durch viele Gespräche und eine
öffentliche Kampagne, Entschädigungsleistungen an Deportierte und deren Angehörige zu zahlen.
Seine Hoffnung ist, dass auch die Deutsche Bahn AG mit ihm in einen ernsthaften Dialog über das Thema eintritt, denn wie Salo Muller sagt:
”Nur wer zahlt, meint es ernst.”
In einem erneuten Brief vom 12.12.2022 wiederholt Rechtsanwalt Martin Klingner das Anliegen seines Mandanten und spricht die
Erwartung Salo Mullers aus, von der Deutsche Bahn AG nach Berlin eingeladen zu werden, um Antworten zu erhalten und seine Sicht
der Dinge darzustellen.
Der AK Distomo (Hamburg) unterstützt die Forderungen von Salo Muller.
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Deutschland klagt gegen Entschädigungsforderungen italienischer NS-Opfer
Dreist, dreister, Deutschland
Deutschland wehrt sich mit aller Kraft gegen die Entschädigungsforderungen von italienischen Opfern des Nazi-Regimes.
21.07.2022, Artikel der Jungle World von Jan Krüger (AK Distomo)
Vor etwa drei Monaten hat die Bundesrepublik Deutschland Italien verklagt. Was hatte Italien verbrochen, dass sich Deutschland
nur noch juristisch zu helfen wusste? Die Klage, die Deutschland am 29. April beim Internationalen Gerichtshof (IGH) einreichte,
zielte darauf ab, dass in Italien Gerichtsprozesse eingestellt werden - Prozesse, bei denen Opfer deutscher NS-Verbrechen
während des Zweiten Weltkriegs Schadensersatz von Deutschland einforderten. Zudem versuchte Deutschland mit einem
Eilantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen deutsche Liegenschaften in Italien zu verhindern. Diese hätten
ab dem 25. Mai etwa gegen die Deutsche Schule, das Goethe-Institut, das Archäologische Institut und das
Deutsche Historische Institut gedroht.
Diesen Eilantrag - nicht aber die Klage - zog die deutsche Seite zurück, nachdem die italienische Regierung am
30. April ein Dekret erlassen hatte, dem zufolge Ansprüche aus einem eigens dafür eingerichteten Fonds beglichen
werden sollen. Das Dekret sieht im Einzelnen vor, dass die Entschädigungsansprüche italienischer
Staatsangehöriger vom italienischen Staat beglichen werden und hierzu von der italienischen Regierung bis zum
Jahr 2026 über 55,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ferner sind alle gegen Deutschland
geführten Entschädigungsprozesse einzustellen. Vollstreckungstitel, die sich aus solchen Prozessen ergeben,
sind außer Kraft zu setzen und bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind einzustellen.
Sollte dieses Dekret Bestand haben, hätten die italienischen Opfer der Nazis keine Möglichkeit mehr,
Deutschland zu verklagen, und Deutschland hätte seine Entschädigungsverpflichtungen auf den italienischen
Staat abgewälzt.
Bis heute fordern zahlreiche Italienerinnen und Italiener Entschädigung, weil sie Opfer von NS-Verbrechen
gewesen sind. Als Italien am 8. September 1943 einen Waffenstillstand mit den Alliierten vereinbarte, besetzen
die Nationalsozialisten das Land und der ehemals wichtigste Verbündete wurde zum ”Verräter”. In der
Folge ermordeten die deutschen Besatzer bis zum Ende des Krieges jeden Tag im Durchschnitt 165 italienische Zivilisten,
Kriegsgefangene oder sogenannte Militärinternierte. Zu diesem Ergebnis kam eine von der deutschen Regierung eingesetzte
Historikerkommission. Getötete italienische Soldaten und Partisanen sind dabei nicht eingerechnet.
Im Rahmen von ”Bandeneinsätzen” verübte die deutsche Wehrmacht schwerste Kriegsverbrechen
in über 600 italienischen Orten. Im toskanischen Sant'Anna di Stazzema zum Beispiel wurden am 12. August 1944
mehr als 560 Menschen ermordet, darunter Frauen und Kinder. Zehn der an diesem Massaker beteiligten SS-Offiziere wurden
in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch Deutschland weigerte sich, sie auszuliefern.
Ein schweres Schicksal erlitten auch viele italienischen Soldaten, die von den Deutschen interniert wurden. Italienische
Militärangehörige, die nicht auf deutscher Seite weiterkämpfen wollten, wurden gefangengenommen und
ins Reichsgebiet sowie in die besetzten Gebiete im Osten abtransportiert. Dort wurden sie unter unmenschlichen Bedingungen
als Zwangsarbeiter eingesetzt. Die über 600 000 Verschleppten wurden zu sogenannten italienischen Militärinternierten
(IMI) erklärt, womit ihnen auch die wenigen Rechte von Kriegsgefangenen verweigert wurden. Zwischen September
1943 und Mai 1945 starben auf diese Weise mehr als 50 000 italienische Militärangehörige. Einige von ihnen
wurden direkt nach der Gefangennahme von deutschen Truppen ermordet, andere starben beim Abtransport oder infolge
der menschenunwürdigen Bedingungen ihrer Gefangenschaft.
Nach Kriegsende zahlte Deutschland an Italien nur Minimalbeträge als Entschädigungsleistungen. Im Rahmen
eines ”Globalabkommens” wurden 1961 40 Millionen Deutsche Mark an den italienischen Staat gezahlt, allerdings
wurden dabei nur die Insassen von Konzentrationslagern berücksichtigt. Opfer von Massakern und Zwangsarbeiter gingen leer aus.
Als im Jahr 2000 unter Druck aus den USA ein Fonds eingerichtet wurde, der die Zwangsarbeiter des NS-Staats entschädigen sollte,
gab es auch in Italien Hoffnungen. Den Fonds verwaltete die deutsche Stiftung ”Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” (EVZ).
Viele IMI hofften auf eine materielle Entschädigung aus Deutschland.
Doch die deutsche Regierung schloss die IMI vom EVZ-Fonds aus und verweigerte ihnen somit selbst eine kleine Entschädigung.
Die Begründung war, dass die IMI ”normale” Kriegsgefangene gewesen und damit nicht entschädigungsberechtigt
seien. Dabei hatten die Nazis sie 1943 eigens zu Zivilisten, nämlich zu ”Militärinternierten” erklärt, um
ihnen den Status von Kriegsgefangenen zu verweigern. Als Zivilisten wären sie eigentlich berechtigt gewesen, Gelder
aus dem Zwangsarbeiterfonds zu erhalten. Im Jahre 2001 entschied die Bundesregierung jedoch, dass diese Behandlung durch die Nazis
im Jahre 1943 illegal gewesen und die italienischen Zwangsarbeiter somit doch Kriegsgefangene gewesen seien - und als
solchen stünde ihnen keine Entschädigung zu.
Den Opfern der NS-Verbrechen blieb nach dieser erneuten Demütigung nur die Möglichkeit, Klagen vor italienischen
Gerichten einzureichen. In diesen Prozessen wurde Deutschland zu Entschädigungszahlungen verpflichtet, die Urteile
wurden von dem höchsten italienischen Gericht, dem Kassationshof in Rom, bestätigt. Daraufhin verklagte Deutschland
Italien erstmals vor dem IGH in Den Haag. Der IGH gab der deutschen Seite in einem Urteil von 2012 recht und bestätigte
damit, dass selbst bei schwersten Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen keine individuellen Entschädigungsansprüche
gerichtlich geltend gemacht werden können. Nach dem Grundsatz der Staatenimmunität dürfe ein Staat nicht vor
einem Gericht eines anderen Staates verklagt werden.
Das IGH-Urteil widerspricht allerdings dem italienischen Recht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger den
Zugang zu Gerichten garantiert, insbesondere bei schwersten Kriegsverbrechen. Folglich entschied im Jahr 2014 das
italienische Verfassungsgericht, dass das Urteil des IGH für die italienischen Gericht nicht bindend ist. Die
italienischen Urteile, die Deutschland zu Entschädigungszahlungen verpflichteten, blieben nach wie vor gültig und
die Zwangsvollstreckungen von deutschem Vermögen und Liegenschaften wurden von italienischen Anwälten weiter
angestrebt. Am 25. Mai dieses Jahres sollte ein Vollstreckungsgericht in Rom über die Einleitung von
Zwangsversteigerungsmaßnahmen gegen deutsche Liegenschaften entscheiden. Hierzu kam es aufgrund des Dekrets der
italienischen Regierung vorerst nicht.
Das abgestimmte Handeln der italienischen und der deutschen Regierung ist in jeder Hinsicht eine Farce und demütigt
die Opfer deutscher NS-Verbrechen ein weiteres Mal. An Respektlosigkeit kaum zu überbieten ist darüber hinaus die
in der deutschen Klage enthaltene Forderung, dass Italien Deutschland entschädigen müsse, da Deutschland
seine Staatenimmunität verletzt sieht. In Italien wurde zudem scharf kritisiert, dass der dem Dekret zufolge einzurichtende
Fonds, aus dem die Entschädigungszahlungen nun erfolgen sollen, mit Geldern des italienischen Staats zu füllen ist.
Die meisten IMI haben nach der Abweisung ihrer Anträge bei dem Zwangsarbeiterfonds der EVZ im Jahre 2000 enttäuscht
aufgegeben und keine Klage eingereicht. Um Zahlungen aus dem Fonds zu erhalten, muss ein rechtskräftiges Urteil
erwirkt werden. Das Dekret setzte hierfür eine Frist, Klage musste bis zum 30. Mai vor einem italienischen Gericht
erhoben werden. Von dieser Frist dürften nur wenige potentielle Antragssteller überhaupt erfahren haben, denn in
dem besagten Dekret sollte es eigentlich um einen Konjunkturplan gehen; erst am Ende ist dann plötzlich die Rede von den
Schadenersatzklagen. In einer Petition haben sich italienische Richter bereits gegen das Dekret gewandt.
Es ist zu vermuten, dass das Dekret vor dem italienischen Verfassungsgericht verhandelt werden wird. Hält das
Gericht an seiner bisherigen Linie fest, müsste es das Dekret wohl für verfassungswidrig erklären. Bis
dahin könnten allerdings wieder Jahre vergehen, in denen die inzwischen hochbetagten Opfer ohne Recht auf
Entschädigung bleiben. Deutschland hat sich wieder einmal vorerst erfolgreich dagegen gewehrt, berechtigte
Entschädigungsforderungen zu erfüllen.
Link zu dem Artikel der jungle.world
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Griechenland unter deutscher Besatzung (1941-1944)
Massaker - Ausplünderung - Holocaust
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Für heutige Touristen ist Griechenland vor allem ein schönes Urlaubsziel, bestimmt
durch Sonne, Tavernen und die Überreste der griechischen Antike - Akropolis,
Delphi oder Olympia. Von der jüngeren Geschichte, insbesondere der deutschen
Besatzung Griechenlands während des zweiten Weltkriegs, wissen die meisten nur
wenig. Griechische Ortsnamen wie Distomo, Kalavryta und Kommeno standen jahrelang
in keinem Reiseführer. Sie stehen jedoch beispielhaft für die
nationalsozialistischen Verbrechen an der griechischen Zivilbevölkerung und die
Erinnerung an das erfahrene Leid. Am 10. Juni 2023 jährt sich das Massaker von
Distomo zum 79. mal, mit einer Gedenkfeier wird auch dieses Jahr den 218 Menschen
gedacht werden, die 1944 von einer SS-Einheit ermordetet wurden.
Am 6. April 1941 überfiel die deutsche Wehrmacht Griechenland. Die
militärische Besatzung dauerte bis zum 3. November 1944 an. Kennzeichen war
ein allgegenwärtiger Terror gegen die griechische Zivilbevölkerung, die
Vernichtung des größten Teils der jüdischen Bevölkerung und die
ökonomische Ausplünderung des Landes unter Inkaufnahme tausendfachen
Hungertodes. Ca. 15 % der griechischen Bevölkerung kam während dieser Zeit
ums Leben. Auf den Partisanenkrieg des griechischen Widerstands reagierten die
Deutschen mit wahllosen Greueltaten. Mindestens 30.000 griechische Zivilisten
fielen sogenannten Vergeltungsaktionen der deutschen Besatzungstruppen zum Opfer,
hunderte von Dörfern wurden zerstört, Tausende starben in Gefängnissen
und Konzentrationslagern. Die jüdische Bevölkerung Griechenlands wurde
systematisch erfasst, in die Vernichtungslager deportiert und dort ermordet.
58.000 Jüdinnen und Juden, ca. 83 % der griechischen Juden wurden ermordet,
die große jüdische Gemeinde in Thessaloniki fast vollständig vernichtet,
ihr Vermögen geraubt.
Die Verbrechen während der deutschen Besatzung Griechenlands sind in der
Bundesrepublik Deutschland ohne jede rechtliche Konsequenz geblieben. Vor deutschen
Gerichten wurde bis heute nicht einer der Täter verurteilt, die meisten Opfer
wurden niemals entschädigt. Die bundesdeutschen Nachkriegsregierungen taten alles,
um die Kriegsverbrecher vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, denn die
ehemaligen Wehrmachtsoldaten wurden zum Aufbau der Bundeswehr gebraucht.
Gleichzeitig widersetzte man sich den griechischen Forderungen nach
Entschädigungsleistungen. Bis heute behauptet die Bundesregierung, mit einer
einmaligen Zahlung von DM 115 Mio. im Jahr 1961 sei alles erledigt. Dieser Betrag
deckte aber noch nicht einmal im Ansatz die Schulden der BRD gegenüber Griechenland ab.
Die griechischen Opfer der Massaker von Wehrmacht und SS wie auch die meisten
Überlebenden des Holocausts haben bis heute keine Entschädigungsleistungen
erhalten. Sie fordern von der deutschen Regierung die Anerkennung der Verbrechen und
eine angemessene Entschädigungsleistung. Von der gegenwärtigen Bundesregierung
wird zwar ”Trauer und Scham” bekundet (Bundespräsident Rau in Kalavryta),
an der Haltung der Bundesregierung zur Entschädigungsfrage hat sich indes bis heute
nichts geändert. Aus Berlin kommt stets dieselbe monotone Antwort: Es wird nicht gezahlt!
Deutschland ist verpflichtet, allen Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen
eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Weigerung der Bundesregierung
stellt eine permanente Demütigung der Opfer und eine Nichtanerkennung der
Verbrechen dar. Nach über 70 Jahre nach dem Ende der deutschen Besatzung muss den
Überlebenden und Hinterbliebenen endlich Gerechtigkeit widerfahren.
Diese kategorische Weigerung auch nur in Verhandlungen einzutreten, führte zu einer
Welle von Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vor allem vor griechischen Gerichten.
Im Fall Distomo gelang dabei ein spektakulärer Erfolg. Deutschland wurde im April
2000 vom obersten griechischen Gerichtshof (Areopag) rechtskräftig zur Zahlung von
ca. 28 Mio. Euro verurteilt, dennoch hat Berlin bis heute keinen Cent gezahlt. Mit
politisch-diplomatischem Druck wurde die griechische Regierung erfolgreich genötigt,
die Vollstreckung gegen Deutschland aus dem Distomo-Urteil zu unterbinden.
Eine Durchsetzung des Urteils in Griechenland wurde somit unmöglich. Die Kläger aus
Distomo
wandten sich nach Italien und beantragten vor italienischen Gerichten die
Vollstreckung der griechischen Urteile. Sämtliche italienischen Gerichte bis hin
zum Kassationsgerichtshof in Rom bestätigten die Vollstreckbarkeit der griechischen
Urteile. Der Immunitätseinwand Deutschlands wurde zurückgewiesen, da dieser auf
Verbrechen
gegen die Menschheit nicht anwendbar ist.
Doch Deutschland wollte sich den italienischen Urteilen noch immer nicht beugen und
erhob am 23.12.2008 Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Bei
einem Gipfeltreffen im Herbst 2008 in Triest hatten die deutsche und die italienische
Regierung (Merkel/Berlusconi) einvernehmlich die Einleitung des Verfahrens vor dem IGH
beschlossen, um die Durchsetzung der berechtigten Entschädigungsansprüche von
NS-Opfern
gegenüber Deutschland auf diese Weise zu vereiteln.
Am 3.2.2012 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im
Fall Deutschland gegen Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt und gewährte der
Bundesrepublik
Immunität gegenüber Klagen von NS-Opfern in Italien. Mit diesem Urteil wurde der
Klageweg für NS-Opfer in deren Herkunftsländern versperrt und bedeutet eine
Kapitulation des
Rechts vor der Macht. Das Ergebnis ist eine faktische
Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und
Menschheitsverbrechen.
Selbst schwerste Staatsverbrechen sollen keine
Ausnahme mehr vom Prinzip der Staatenimmunität erlauben.
In Italien wurde das Urteil des IGH in italienische Gesetze umgewandelt, nach denen Klagen
gegen deutsche Verbrechen während des II. Weltkriegs abzuweisen sind. Allerdings
widerspricht dieses Gesetz dem in Italien verbürgten Grundrecht auf Zugang zu den Gerichten. Folglich
erklärte am 22.10.2014 das italienische Verfassungsgericht dieses Gesetz für verfassungswidrig!
Die Prozesse von italienischen NS-Opfern gegen Deutschland vor italienischen Gerichten werden bis heute
geführt. Derzeit ist ein Konto der Deutschen Bahn AG zugunsten der NS-Opfer aus Distomo
gepfändet und ein Vollstreckungsgericht muss entscheiden, ob das gepfändete Geld frei gegeben wird.
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Für die sofortige Entschädigung aller griechischen Opfer des
Nationalsozialismus!
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