26. November 2012

Spendenaufruf für das Beschwerdeverfahren gegen die Einstellung wegen des Massakers in Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944

Am 12. August 1944 wurden im norditalienischen Bergdorf Sant’Anna di Stazzema fünfhundertsechzig Menschen, darunter über hundert Frauen und Kinder, durch die SS und ihre Helfer niedergemetzelt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilt am 1. Oktober 2012 die Einstellung des dort anhängigen Verfahrens wegen diesen schweren Kriegsverbrechens mit. In Deutschland wurden bisher keiner der Täter juristisch wegen dieser Mordtaten zur Verantwortung gezogen. Das ist und bleibt ein Skandal!

Im Prozess vor dem Militärgericht in La Spezia in Italien gegen zehn ehemalige Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadier-Division wurde nachgewiesen, dass es sich bei dem Massaker “um eine von vorneherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung gehandelt hat” Die Stuttgarter Ermittler können - oder wollen – dies nicht erkennen, obwohl die 16. SS-Panzergrenadier-Division Reichsführer SS nicht nur in Sant’Anna, sondern an vielen Orten mordend durch Norditalien zog, und im besondern Maße über auf Vernichtungsaktionen ausgerichtete Soldaten verfügte.

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Wir bitten Euch, einen Teil der Kosten mittels Spende an den AK Distomo zu übernehmen:
Martin Klingner, Sparda-Bank Hamburg, Kontonummer 1019538, BLZ 20690500

Zum aktuellen Stand wird auf dieser Internetseiten informiert werden.
Spendenbescheinigung können leider nicht ausgestellt werden.
November 2012 – Arbeitskreis Distomo / Freundeskreis Sant’Anna di Stazzema

Mittwoch, 20. Juni 2012, 19:30 Uhr
im Centro Sociale, Sternstraße 2, Hamburg, nah bei der U-Bahn ”Feldstraße”

Verweigerte Entschädigung für deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland - der ”Fall Distomo”

Einladung zum Informations- und Diskussionsabend des AK-Distomo

Am 3. Februar verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall Deutschland ./. Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt, mit der die Bundesrepublik Immunität gegenüber Klagen von NS-Opfern beansprucht. Damit ist der vorläufige Schlusspunkt eines 17 Jahre andauernden juristischen und politischen Kampfes für die Rechte der Opfer und Überlebenden der NS-Verbrechen erreicht.

Dieses Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechtes vor der Macht. Es hat eine faktische Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von NS-Verbrechen, aber auch heutiger Kriegs- und Verbrechen gegen die Menschheit zur Folge.

Für die Angehörigen der Ermordeten und die Überlebenden des Massakers deutscher SS-Truppen in dem griechischen Dorf Distomo, dem 218 Menschen am 10. Juni 1944 zum Opfer fielen, bedeutet die deutsche Haltung eine fortdauernde Demütigung. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Mörder vor Strafverfolgung geschützt und verweigert den Opfern die Erfüllung ihrer Ansprüche auf Entschädigungszahlungen. Der ”Fall Distomo” steht beispielhaft für die Abwehrhaltung sämtlicher bundesdeutscher Regierungen nach dem Zweiten Weltkrieg. Zwar werden seit den 1990er Jahren die NS-Verbrechen als solche nicht mehr geleugnet. Die materielle Wiedergutmachung blieb dagegen aus.

Nachdem nun der individuelle Klageweg letztlich an der politischen Dominanz des neuen Deutschland scheiterte, stellt sich die Frage, wie Entschädigungsforderungen für NS-Opfer dennoch durchgesetzt werden könnten? Insbesondere in Griechenland bleibt die Reparation für die deutsche Besatzung und den Raub seiner nationalen Goldreserven im Weltkrieg nach wie vor offen. Es fragt sich, ob hier eine Option für die Opfer und Überlebenden der deutschen Kriegsverbrechen liegen könnte? Angehörige des AK-Distomo nehmen auch 2012 an den Gedenkfeiern für die Opfer des Massakers in Distomo teil. Sie werden am 20. Juni über ihre Reise und den Stand der politischen Auseinandersetzung in der Entschädigungsfrage berichten.

Die Krim-Initiative ”Neue Verantwortung für Opfer der NS-Zwangsarbeit” wird in einem Gastbeitrag ihre Überlegungen zu einem neuen Bewegungsansatz zur erweiterten Entschädigung überlebender Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge vorstellen.

Aufruf (pdf)

Dienstag, 12. Juni 2012, 20 Uhr
im Centro Sociale, Sternstraße 2, Hamburg, nah bei der U-Bahn ”Feldstraße”

Karl Heinz Roth
Griechenland: Was tun?

Zur Vorgeschichte der Krise, systemimmanente Alternativen,
”Gegenperspektiven von unten” und aktuelle Solidarität

Bei uns hat die gegenwärtige kapitalistische Krise noch einen abstrakten Charakter. Die Menschen stecken ihren Kopf in den Konsum. Wenn in den Medien überhebliche und sozialrassistische Zwischentöne ”gegen die Griechen” angeschlagen werden, gibt es selten Widerspruch. Dabei steht die griechische Gesellschaft am Abgrund. Schon schränkt zum Beispiel Medikamentenmangel ihre Gesundheitsversorgung ein. Soziale Depression und die Emigrationssehnsucht beginnen den Zuständen hinter den Grenzen der ”Festung Europa” zu ähneln. Wie kam es dazu? Beginnend mit dem Eintritt Griechenlands in den Vorläufer der Europäischen Union, die EWG, 1981 bis zur heute faktischen Zwangsverwaltung des hellenischen Gemeinwesens wird Karl Heinz Roth die Vorgeschichte erläutern und Ansätze zur Solidarität zur Debatte stellen.

Aufruf (pdf)

Pressemitteilung vom 3. Februar 2012

Fehlentscheidung aus Den Haag:
Ein Urteil gegen die NS-Opfer

Heute, am Freitag, den 3.2.2012, verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall Deutschland ./. Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt, mit der die Bundesrepublik Immunität gegenüber Klagen von NS-Opfern in Italien beansprucht. Deutschland klagte vor dem IGH, weil italienische Gerichte vielfach zu Gunsten der Opfer entschieden und eine Klagemöglichkeit in Italien anerkannt haben. Mit diesem Urteil ist nun der Klageweg für NS-Opfer in Italien versperrt.

Dieses Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das Ergebnis ist eine faktische Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschheitsverbrechen, der in den letzten Jahren eine Stärkung erfahren hatte. Selbst schwerste Staatsverbrechen sollen keine Ausnahme mehr vom Prinzip der Staatenimmunität erlauben.

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Comunicato stampa dell'Ak-Distomo del 3. Febbraio 2012

Decisione sbagliata all'Aia
Una sentenza contro le vittime dei Nazisti

Venerdi 3.2.2012 il Tribunale Internazionale dell'Aia ha pubblicato la sua decisione sul caso Italia/Germania. Ha accolto il ricorso della Germania con cui la Repubblica Federale richiedeva l'immunitá di fronte alle rivendicazioni in Italia delle vittime dei Nazisti. La Germania aveva presentato un ricorso presso il Tribunale Internazionale, perché tribunali italiani piú volte avevano preso decisioni in favore delle vittime e avevano riconosciuto per loro la possibilitá di far causa in Italia. Con questa sentenza si blocca per le vittime dei Nazisti questa possibilitá.

La sentenza rappresenta una capitolazione del diritto di fronte al potere. Ne risulta un'abolizione di fatto della difesa legale individuale per le vittime di delitti di guerra e di delitti contro i diritti umani, difesa che era stata rinforzata negli anni passati. Secondo la Corte, l'immunitá degli Stati ha la priorità assoluta anche in casi in cui uno Stato abbia commesso i piú gravi delitti.

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Pressemitteilung vom 2. Februar 2012

Vor der Entscheidung aus Den Haag:
AK-Distomo hofft auf ein positives Urteil für die Entschädigung von NS-Opfern

Am Freitag, den 3.2.2012, wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall Deutschland ./. Italien verkünden. Wie auch immer sie ausfällt, wird sie von historischer Tragweite sein. Mit diesem Prozess versucht Deutschland zu verhindern, dass Opfer von NS-Verbrechen eine Entschädigung für das ihnen zugefügte Leid und die materiellen Verluste erhalten.

Am 27. Januar, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, vergossen deutsche Politiker_innen im Bundestag ein paar Krokodilstränen für die NS-Opfer. Tatsächlich aber tritt die Bundesrepublik Deutschland die Rechte der Opfer und Überlebenden des NS-Terrors seit Jahrzehnten mit Füßen. Die allermeisten haben niemals auch nur eine symbolische Zahlung erhalten. Ein individueller Entschädigungsanspruch wird verneint, ein Klagerecht vor den Gerichten der Herkunftsländer bestritten. Damit verletzt Deutschland seine internationalen Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen von 1953.

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