Distomo: Der Kampf um Entschädigung

Feature im Hamburger freien sender kombinat (fsk) vom 24.12.2008

Vorträge des AK Distomo auf der Konferenz "Kein Vergeben, kein Vergessen" - Perspektiven linksradikaler Gedenkpolitik. Konferenz anlässlich des 70. Jahrestags der Reichsprogromnacht am 8. November in Berlin und Studiogespräch.

Auf einen kurzen Abriss der Geschichte der Verweigerung von Entschädigungen im Allgemeinen folgt die Darstellung des Rechtsstreits im Fall Distomo: Als die Opfer des SS-Massakers in Distomo im Juni 1944 vor griechischen Gerichten erfolgreich Entschädigungszahlungen erstritten, weigerte sich die Bundesregierung, dem rechtsgültigen Urteil zu folgen und übte Druck auf die griechische Regierung aus, um die Pfändung des Goethe-Instituts zu verhindern. Die Kläger wandten sich deshalb nach Italien und beantragten, die griechischen Urteile dort für vollstreckbar zu erklären. Im Juni 2008 entschied der oberste Gerichtshof Italiens, dass die Kläger aus Distomo in Italien Vollstreckungsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum ergreifen dürfen. Die Bundesregierung erklärte daraufhin, sie wolle vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Außerkraftsetzung des Urteil erreichen. Da es nicht möglich ist, in Den Haag gegen die Rechtsprechung eines Staates zu klagen, vereinbarten Deutschland und Italien - das Klagen gegen faschistische Verbrechen fürchtet - ein gemeinsames Vorgehen. Nach den Vorträgen führen wir ein Gespräch mit einem Mitglied des AK Distomo, um über den aktuellen Stand zu berichten und über Perspektiven zu diskutieren.
Teil I
Teil II

Pressemitteilung vom 13. Dezember 2008

Zum 65. Jahrestag des Wehrmachtsmassakers
im griechischen Kalavryta:
Deutsche Regierung verweigert den Opfern Entschädigung

Im griechischen Kalavryta wird heute wie an jedem Jahrestag mit großer Anteilnahme den Opfern des Massakers gedacht: Am 13. Dezember 1943 erschossen deutsche Wehrmachtssoldaten 477 Männer aus Kalavryta im Alter zwischen 15 und 65 Jahren auf einem nahegelegenen Feld. Die Ortschaft wurde geplündert und die meisten Häuser wurden niedergebrannt. Das ’Unternehmen Kalavryta’ war Teil einer groß angelegten Vergeltungsaktion, die die 117. Jägerdivision unter General Karl de Suire Anfang Dezember 1943 ausführte und bei der insgesamt fast 700 griechische Zivilisten ermordet und über 20 Ortschaften auf dem nördlichen Peloponnes zerstört wurden.
Mehr...

Kalavryta und Distomo – Die ungesühnten Verbrechen
(Flugblatt in griechischer und deutscher Sprache als pdf)

Pressemitteilung vom 18. November 2008

Merkel und Berlusconi verbünden sich in Triest gegen NS-Opfer

Deutsch-italienisches Treffen in Triest
Merkel und Berlusconi schmieden Komplott gegen NS-Opfer

Die deutsche Bundeskanzlerin und der italienische Ministerpräsident wollen heute erklären, wie die jüngsten rechtskräftigen Urteile des italienischen Kassationshofs noch ausgehebelt werden können. Gemeinsam plant man, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag dafür zu missbrauchen, Ansprüche der Opfer von NS-Verbrechen zu hintertreiben.

Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern von NS-Verbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen. Entgegen der Propaganda aus Berlin hat die Bundesrepublik die Opfer von NS-Kriegsverbrechen in Griechenland und Italien bis heute nicht entschädigt. Zahlungen gemäß sogenannten Globalabkommen in den 60er Jahren waren explizit nur für politisch, religiös oder rassisch verfolgte Menschen gedacht, nicht aber für die Opfer von Massakern.
Mehr...

Pressemitteilung vom 27. Oktober 2008

Kassationshof entscheidet:
Deutschland muss NS-Opfer entschädigen

Arbeitskreis Distomo begrüßt das italienische Urteil im Fall Civitella

Am 20. Oktober 2008 gab der Kassationshof in Rom (der oberste Gerichtshof Italiens) seine Entscheidung bekannt, der zufolge Deutschland italienische NS-Opfer entschädigen muss.

Das Militärgericht von La Spezia hatte im Oktober 2006 den ehemaligen SS-Angehörigen Max Milde aus Bremen in einem Strafverfahren wegen der Beteiligung an dem Massaker von Civitella zu lebenslanger Haft verurteilt. Dieses Urteil ist seit vergangenem Jahr rechtskräftig. Gleichzeitig war die Bundesrepublik Deutschland (gemeinsam mit Milde) verurteilt worden, an die Angehörigen der Ermordeten einen Entschädigungsbetrag von ca. Euro 800.000,- zu zahlen. Die deutsche Regierung legte Revision gegen die Verurteilung ein und verlor.
Mehr...

September 2008

Entschädigung für griechische NS-Opfer
Kassationshof in Rom macht den Weg frei

Am 7. Juni 2008 gab der oberste italienische Gerichtshof (La Corte Suprema di Cassazione) seine Entscheidung im Fall Distomo bekannt: Griechische NS-Opfer können in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen. Dieses Urteil des obersten Gerichtshofs Italiens ist bahnbrechend!

Hintergrund: Am 10. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit während der deutschen Besatzungszeit in Griechenland die Ortschaft Distomo bei Delphi und ermordete 218 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter viele Kinder, Frauen und alte Menschen. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer erhielten von der Bundesrepublik niemals eine Entschädigung.
Mehr...

Juli 2008

Offener Brief des AK Distomo an die KZ-Gedenkstätte Neuengamme
anlässlich der faktischen Kündigung eines kritischen Mitarbeiters sowie der verweigerten Auseinandersetzung um die Zusammenarbeit zwischen Gedenkstätte und deutschem Militär

Wir wählen diese öffentliche Form der Ansprache, weil wir uns auf die allgemeinpoliti-sche, öffentlich zu verhandelnde Dimension des aktuellen Konflikts in der Gedenkstätte beziehen, die faktische Kündigung eines freien Mitarbeiters, der Kritik an der Zusammen-arbeit der Gedenkstätte mit der Bundeswehr übte und darüber eine Diskussion sowie insbesondere die Beteiligung der Überlebendenverbände einforderte. Wir gehen davon aus, dass der freie Mitarbeiter Olaf K. dort bald wieder tätig wird und die Gedenkstätte von einer Sanktionierung nach Gutsherrenart absieht.
Mehr... (pdf)

Gedenkfeier zum Jahrestag vom 8. Juni 2008

Distomo und Kalavryta - Die ungesühnten Verbrechen

Öffentliche Stellungnahme des Arbeitskreis Distomo an die Bundeskanzlerin,
an das Bundesjustizministerium und an das Auswärtige Amt

Bis heute verweigert Deutschland den Opfern der Massaker von Distomo, Kalavryta und vieler weiterer Mordtaten der Nazi-Besatzer eine finanzielle Entschädigung für ihr Leid und ihre materiellen Verluste. Es sei zu spät, man solle sich der Zukunft zuwenden, sagt die deutsche Regierung. Doch ohne Reue, ohne Sühne für die Verbrechen der Vergangenheit kann es keine Zukunft geben. Deutschland hat die Täter vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt, keiner der Mörder wurde jemals von deutschen Gerichten verurteilt. Entschädigung für die Opfer der Verbrechen und ihre Hinterbliebenen wäre das Mindeste, was das heutige Deutschland leisten müsste. Aber freiwillig wird dies nicht passieren.
Mehr... (pdf)
In griechischer Sprache... (pdf)

Pressemitteilung vom 8. Juni 2008

Zum 64. Jahrestag des Massakers von Distomo am 10. Juni 2008
Deutschland muss NS-Opfern Entschädigung zahlen!

Öffentliche Stellungnahme des Arbeitskreis Distomo an die Bundeskanzlerin,
an das Bundesjustizministerium und an das Auswärtige Amt

Das Urteil des italienischen Kassationshofs, das die Kläger, Überlebende des Massakers von Distomo und Angehörige der Opfer, zur Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche erstritten haben, ist rechtskräftig. Die deutsche Bundesregierung kann gegen dieses Urteil nicht mehr in Rechtsbeschwerde gehen! Mehr...

Pressemitteilung vom 4. Juni 2008

Kassationshof: Deutschland muss Entschädigung für NS-Opfer zahlen

Oberster Gerichtshof in Italien entscheidet:
Deutschland muss NS-Opfern Entschädigung zahlen!

Heute gab der italienische Kassationshof seine Entscheidung im Fall Distomo bekannt: Griechische NS-Opfer können in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen. Dieses Urteil des obersten Gerichtshofs Italiens ist bahnbrechend!

Hintergrund: Am 10. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit während der deutschen Besatzungszeit in Griechenland die Ortschaft Distomo bei Delphi und ermordete 218 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter viele Kinder, Frauen und alte Menschen. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer erhielten von der Bundesrepublik niemals eine Entschädigung. Mehr...

Pressemitteilung vom 7. Mai 2008

Bericht - Gerichtsverhandlung um Entschädigung für griechische NS-Opfer in Rom

Kassationshof in Rom verhandelte im Fall Distomo über Entschädigung für Opfer eines SS-Massakers

Am 6.5.2008 wurde vor dem obersten Gerichtshof Italiens über Entschädigungsansprüche griechischer NS-Opfer verhandelt. Gegenstand war die Frage der Vollstreckbarkeit eines griechischen Urteils in Italien.

Bereits im Jahr 2000 war den Opfern eines Massakers, das SS-Truppen an der Zivilbevölkerung des griechischen Ortes Distomo verübten, von griechischen Gerichten eine Entschädigungssumme von € 28 Mio. zugesprochen worden. Der Areopag (oberster Gerichtshof Griechenlands) hatte den deutschen Einwand der Staatenimmunität zurück gewiesen und die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung verpflichtet. Diese erkannte das Urteil nicht an und verweigerte die Zahlung. Die griechische Regierung gab dem Druck der deutschen Seite nach und stoppte die Vollstreckung deutscher Liegenschaften in Athen (u.a. des Goethe-Instituts). Mehr...

Redebeitrag des AK-Distomo in Mittenwald am 4. Mai 2008

Seit Jahren kämpfen die Überlebenden von Kriegsverbrechen, die Wehrmachts- und SS-Einheiten während der deutschen Besatzung Griechenlands im zweiten Weltkrieg an der Zivilbevölkerung verübten, um Anerkennung und Entschädigung. Die Bundesregierung verweigert bis heute jeden Dialog mit den Opfern und Hinterbliebenen. Kategorisch wird jegliche Zahlung abgelehnt, doch damit nicht genug, werden viele der von deutschen Truppen begangenen Kriegs- und Besatzungsverbrechen zu normalen Kriegshandlungen uminterpretiert. Während die Täter niemals für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen, ja von den bundesdeutschen Nachkriegsregierungen sogar aktiv vor Verfolgung geschützt wurden, sieht man in den Forderungen der Opfer und Hinterbliebenen nur einen Störfaktor deutscher Normalisierungspolitik. Für die Bundesregierung ist das Thema Entschädigung erledigt. Ihre Wunschvorstellung ist es, nach Abschluss des Projekts “NS-Zwangsarbeiterentschädigung“, zum letzten Mal für die deutschen Verbrechen während des Nationalsozialismus gezahlt zu haben.
Mehr...

Bundeswehr wegtreten!
Für Entnazifizierung und Entmilitarisierung!
Auf nach Mittenwald!

Alle Jahre wieder, seit über 50 Jahren, treffen sich zu Pfingsten einige tausend sowohl aktive als auch ehemalige Gebirgsjäger aus Bundeswehr und Wehrmacht in Mittenwald. Das Treffen des Kameradenkreises der Gebirgsjäger in Oberbayern ist das größte Soldatentreffen Deutschlands. Wie zu Pfingsten der Heilige Geist herabkam, kommt beim Traditionstreffen der Geist der Wehrmacht in ihrer Nachfolgeorganisation hervor: Bundeswehrangehörige begegnen kameradschaftlich Mitgliedern revisionistischer und faschistischer Organisationen...
Bundeswehr wegtreten ! (pdf)

Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgs-Division im 2. Weltkrieg
Hermann Frank Meyer

Das Edelweiß – getragen an Mütze und Ärmel – war das Divisionsabzeichen der 1. Gebirgs-Divison der Wehrmacht, einer Elitetruppe, die elf Jahre nach Kriegsende in der Bundeswehr unter der gleichen Bezeichnung und von ehemaligen Führungskräften der Wehrmacht wieder aufgestellt wurde. Für sie wie auch für den in der Nachkriegszeit gegründeten “Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ gilt das Edelweiß bis zum heutigen Tag als Symbol “besten deutschen Soldatentums im Frieden und im Krieg“. Mehr zu der neuen Publikation von H.F. Meyer unter
Blutiges Edelweiß

Eine Rezension von Jakob Knab befindet sich unter
Dieses gewichtige Buch ist ein Ereignis!

Radio Corax hat H.F. Meyer am 31. Januar 2008 zu seinem neu erschienenen Buch interviewt. Der Mitschnitt befindet sich unter
Audioportal Freier Radios: Blutiges Edelweiß