Pressemitteilung vom 13. Dezember 2008

Zum 65. Jahrestag des Wehrmachtsmassakers
im griechischen Kalavryta:
Deutsche Regierung verweigert den Opfern Entschädigung

Im griechischen Kalavryta wird heute wie an jedem Jahrestag mit großer Anteilnahme den Opfern des Massakers gedacht: Am 13. Dezember 1943 erschossen deutsche Wehrmachtssoldaten 477 Männer aus Kalavryta im Alter zwischen 15 und 65 Jahren auf einem nahegelegenen Feld. Die Ortschaft wurde geplündert und die meisten Häuser wurden niedergebrannt. Das ’Unternehmen Kalavryta’ war Teil einer groß angelegten Vergeltungsaktion, die die 117. Jägerdivision unter General Karl de Suire Anfang Dezember 1943 ausführte und bei der insgesamt fast 700 griechische Zivilisten ermordet und über 20 Ortschaften auf dem nördlichen Peloponnes zerstört wurden.

Deutschland verweigert bis heute den Opfern von NS-Massakern wie in Kalavryta eine finanzielle Entschädigung für ihr Leid und ihre materiellen Verluste. Es sei zu spät, man solle sich der Zukunft zuwenden, sagt die deutsche Regierung. Im Jahr 2000 sprach der damalige Bundespräsident Johannes Rau in Kalavryta lediglich von „Trauer und Scham“. Die Hinterbliebenen hatten zumindest eine Entschuldigung erwartet. Ihren Fragen nach Entschädigung wich Rau bewusst aus.

”Allerdings sind [in Griechenland] noch eine Reihe von Klagen von Opfern und Hinterbliebenen wegen Verbrechen der deutschen Besatzung im 2. Weltkrieg anhängig“, wie das Auswärtige Amt zutreffend feststellt. So auch im Fall Kalavryta.

Dieses Verfahren vor dem Oberlandesgericht Patras kann zurzeit nur nicht weitergeführt werden. Denn nachdem der Areopag, das höchste griechische Gericht, im Jahr 2000 im Fall des SS-Massakers von Distomo Deutschland rechtskräftig auf Zahlung von Entschädigung verurteilt hatte, entschied der griechische Sondergerichtshof 2002 - auf massive deutsche Intervention nicht nur rechtlicher Natur - in einem anderen Entschädigungsverfahren, dass Deutschland nun doch Staatenimmunität genieße, also in Griechenland nicht mehr verklagt werden könne.

Die Hinterbliebenen brachten den Fall Kalavryta daher vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dort wurde 2007 entschieden, dass das europäische Recht keinen Gerichtsstand in Griechenland begründe. Damit wären die Menschen aus Kalavryta jedoch rechtlos gestellt. Die Anwälte der Klägerinnen und Kläger aus Kalavryta haben daher den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Rechtsanwalt Martin Klingner: ”Straßburg soll entscheiden, dass die Verweigerung des Rechtswegs gegen die Menschenrechte der Opfer und Hinterbliebenen verstößt, um das Verfahren in Patras weiter führen zu können.“

Die juristische Auseinandersetzung im Fall Kalavryta wird also weiter gehen, genau wie die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Deutschland in Italien wegen des rechtskräftigen Urteils im Fall des NS-Kriegsverbrechens in Distomo. Die deutsche Regierung versucht jedoch im Bündnis mit der rechten italienischen Führung das höchstinstanzliche italienische Urteil in diesem und anderen Fällen durch eine fragwürdige Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu torpedieren.

Deutsche Botschaftsvertreter nehmen in Griechenland – und auch in Italien – seit 2000 aggressiv an allen größeren Gedenkveranstaltungen wegen NS-Massakern teil, um Entschädigungsforderungen von NS-Opfern durch billige Worte über eine gemeinsame Zukunft entgegenzuwirken.

Eine Delegation des Arbeitskreis Distomo wird an den Feierlichkeiten zum Gedenken an die Opfer des Massakers von Kalayrta teilnehmen, um die Überlebenden, Hinterbliebenen und ihre Angehörige bei ihren Forderungen nach Anerkennung der Verbrechen und Entschädigung zu unterstützen.

Hamburg, den 13. Dezember 2008
Arbeitskreis Distomo

zurück