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Medientheorie
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Radioraum


im DGB-Haus, Beyerlestr. 1



Freie Radios :

Pressekonferenz

Zur einjährigen LfK-Präsidentschaft von Thomas Langheinrich

Seit dem 1. April 2005 ist Thomas Langheinrich Präsident der Landesanstalt für Kommunikation (LfK). Die neun Freien Radios in Baden-Württemberg sowie die Radioinitiative Konstanz, zusammengeschlossen in der Assoziation freier Gesellschaftsfunk (AFF), haben daher eine erste Bilanz seiner Amtszeit gezogen. Seit dem Amtsantritt von Thomas Langheinrich hat sich die ohnehin schwierige Situation der Freien Radios in Baden-Württemberg weiter verschärft. Dies zeigt sich sowohl bei der Frequenzvergabe, der reduzierten institutionellen Förderung als auch an an einer übertriebenen Aufsichtsmaßnahme.

Die LfK im rechtsfreien Raum?

Die LfK löst sich zunehmend von ihrem Auftrag und ihrer gesetzlichen Ermächtigung. Zahlreiche ihrer Maßnahmen sind nicht mehr vom geltenden Medienrecht in Baden- Württemberg gedeckt. Joachim Stein, AFF e.V. Geschäftsstelle Stuttgart: „Wir konstatieren allgemein rechtsfreie Räume bei der Vergabe von Rundfunklizenzen, Gefälligkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln und Rechtsverstöße bei der Förderung von neuen Medienformen.“

Die AFF kritisiert, dass die LfK im Jahr 2005 in zwei Fällen verbotenerweise Frequenzen ohne erneute Ausschreibung zuwies: In Karlsruhe/Bruchsal soll das insolvente IFM von anderen Trägern übernommen werden, obwohl eine Übertragung von Lizenzen nach dem Landesmediengesetz nicht möglich ist. Entsprechende Übernahmegespräche im Haus der LfK wurden von der Behörde moderiert. Einer der Übernahmekandidaten bedankt sich dafür schriftlich, sagt aber im gleichen Schreiben ab. Der Antrag von Querfunk auf die Frequenz wurde hingegen zurückgewiesen, obwohl Querfunk sich seit Jahren die Frequenz unfreiwillig mit dem IFM teilen muss. Timo Stadler, Sprecher des Querfunk: „Die LfK versucht derzeit aktiv, die Frequenz von Querfunk unattraktiv zu machen, indem sie seit Monaten das Senden von ausschließlich Endlosschleifen, Stille oder Wiederholungen in der Sendezeit des insolventen IFM gestattet.“ In Stuttgart wurde das „Chart-Radio“ durch „Motor FM“ übernommen. Motor FM nutzt die Frequenz ohne erneute Ausschreibung durch die LfK. Diese Praxis ist nicht neu, wurde jedoch unter der Präsidentschaft von Langheinrich verstärkt.

Unter Langheinrich verknüpfte die LfK im Dezember 2005 erneut eine Aufsichtsmaßnahme mit der Auszahlung von Fördermitteln – ein Vorgehen, mit dem die LfK in einem vergleichbaren Fall bereits 1996 über zwei gerichtliche Instanzen unterlag. Derzeit sind sieben Verfahren von Nichtkommerziellen Sendern gegen die LfK anhängig. In einem Verfahren, das Radio Dreyeckland Freiburg gegen die LfK führt, fand die Verhandlung am 2. März statt. RDL hatte gegen das Verbot der LfK, in Schopfheim ein eigengestaltetes Programm auszustrahlen, geklagt. Das Urteil ist noch nicht publiziert worden. Der berichterstattende Richter des Verwaltungsgerichtshof fand in der Verhandlung deutliche Worte: Das durch die LfK für den Sendebereich Schopfheim ausgesprochene Programmverbot sei unzulässig und stelle eine Verletzung von § 5 GG dar.

Verschärfung der Frequenzsituation

Auch die Benachteiligung der Freien Radios bei der Zuweisung von Frequenzen hat eine lange, bedauerliche Tradition bei der LfK. Sie erreicht jedoch unter der Präsidentschaft von Thomas Langheinrich eine neue Qualität. Schon bisher wurden Freie Radios mit schlechten Frequenzen abgespeist und mussten sich diese teilweise noch mit anderen Anbietern teilen, doch noch nie wurde diese Praxis so unverblümt gerechtfertigt wie von Herrn Langheinrich So antwortete er beispielsweise auf die Forderung von Radio Dreyeckland nach einer Verbesserung seiner Frequenzsituation: "Was schließlich die Zuweisung weiterer Kapazitäten an Radio Dreyeckland betrifft, so sieht das Gesetz in § 20 Abs. 1 Nr. 3 LMedienG für NKL die Ausweisung einzelner Übertragungskapazitäten vor (...). In der Praxis bedeutet dies, dass für NKL grundsätzlich kein Anspruch auf die flächendeckende Versorgung eines bestimmten Raums besteht."

Das heißt im Klartext: Nachrangige Frequenzen bekommen die Freien Radios, das Recht, mit diesen ihre HörerInnen auch erreichen zu können, wird ihnen bestritten.

Die Einspeisung ins Kabelnetz ist ebenfalls unbefriedigend.

Kürzung der Fördermittel

Gunther Ziegler, Mitglied des Sprecherrates der AFF: „Die im Haushalt der LfK zur Verfügung stehenden Mittel aus den Rundfunkgebühren werden nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt. Der Auftrag lautet, mit diesen die Meinungsund Kulturvielfalt zu stärken. Dies geschieht nach Auffassung der AFF durch die Förderung von kommerziellem Dudelfunk, Berufsausbildungsfunk und teuren Projekten wie DAB nicht.“

Das Landesmediengesetz sieht bei der Förderung der Rundfunkveranstaltung von NKL eine Deckelung auf 10% des Rundfunkgebührenanteils der LfK (die 0,96 % der Rundfunkgebühren erhält) vor. Die LfK rechnet die Sender- und Leitungskosten in diese Summe mit ein. Die AFF hält dies für unzulässig, da es sich hierbei um Kosten der Verbreitung und nicht der Veranstaltung handelt. Durch diese Einbeziehung entstand im Vergleich zu anderen Bundesländern eine geringere Förderung der NKLs. 2006 wurde die institutionelle Förderung der NKLs um 3 % gekürzt - seit 2004 bedeutet dies unter Einbezug der Preissteigerungsrate eine siebenprozentige Kürzung. Begründet wurde dies mit den steigenden Sende- und Leitungskosten. Der Vertrag zwischen LfK und T-Systems sieht eine automatische jährliche Erhöhung der Sender- und Leitungskosten vor, obwohl die Kosten im Bereich der Telekommunikation allgemein eher sinken – die steigenden Kosten sind demzufolge ein hausgemachtes Problem der LfK.

Präsident Langheinrich kündigte zudem an, die Förderung der NKLs durch die LfK auf Komplementärförderung umzustellen. Bei einer Umstellung auf Komplementärförderung würde jedoch nicht berücksichtigt werden, dass die Mobilisierung von anderen Förderern je nach Standort unterschiedlich schwer ist. Zudem würde die Komplementärförderung die NKLs vor große Probleme stellen – als werbefreie Sender können und wollen sie keine Sponsoren werben und die Förderung durch Stiftungen ist bekanntermaßen immer stärker umkämpft: Die Programmfreiheit wäre also noch stärker beeinträchtigt, als dies bereits durch die bisherige Förderpolitik der LfK der Fall ist.

2004 führte die LfK zusätzlich zur institutionellen Förderung eine Projektförderung ein. Jeder der 13 NKL-Veranstalter kann jährlich ein von der LfK ausgeschriebenes Projekt beantragen. Der Topf hierfür hat jedes Mal ein Gesamtvolumen von 100.000 Euro. Für die drei sendenden Lernradios – von denen eines inzwischen insolvent ist - wird ebenfalls jährlich ein Topf mit 100.000 Euro eingerichtet. Die Bevorteilung der Lernradios ist leicht zu errechnen.

Immer wieder begründet die LfK – auch unter Langheinrich – die niedrige Förderung der NKL mit den geringen Mitteln der LfK. Diese hatte jedoch seit 1999 ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Einführung von DAB mit insgesamt 11,6 Millionen Euro zu fördern. Derzeit existieren in Baden-Württemberg lediglich ca. 7.000 Endgeräte für den Empfang von DAB.

Zudem erging am 9. November 2005 ein Spruch der EU-Kommission, der eine ähnliche Förderpraxis für DAB in Berlin für unzulässig erklärt hatte. Die dortige Landesmedienanstalt musste die ausgezahlten Fördergelder zurückfordern.

Freie Radios – Garanten der Meinungsvielfalt

Die Freien Radios bieten zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen, die in den Medien unterrepräsentiert sind, den Zugang zu diesen. So senden hier beispielsweise MigrantInnen in ihren Muttersprachen ebenso wie Selbsthilfegruppen; können hier politische Hintergrundinformationen ebenso gesendet werden wie hochspezialisierte Musiksendungen. Dies leisten die privatkommerziellen Lizenznehmer nicht. Die NKL in Baden-Württemberg sind eine wichtige demokratische Einrichtung und fordern daher, entsprechend dieser Aufgabe mit Frequenzen und finanziellen Mitteln ausgestattet zu werden. „Die Unterordnung von Meinungsfreiheit und Kulturvielfalt unter wirtschaftliche Interessen nimmt immer mehr zu, gerade auch in der Politik der LfK. In den Freien Radios in Baden-Württemberg engagieren sich über 1.500 Menschen und sorgen für eine große Vielfalt innerhalb des Programms. Zudem erwerben sie hier Medienkompetenz und bilden sich fort – während die Lernradios lediglich Elitenbildung betreiben.“



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