Freies Radio Konstanz
Radio Wellenbrecher
War 11 Tage on air und will eine
Dauerfrequenz jetzt!
(Radio Island)

Medientheorie
zu Freien Radios


Willkommen Mitglieder Nachrichten Suche Links Kalender
  Sie sind nicht eingeloggt. Log in Mitglied werden
Sie sind hier: Startseite » Charta des BFR



Radioraum


im DGB-Haus, Beyerlestr. 1



Freie Radios :

Charta des BFR

Charta des Bundesverbands Freier Radios. Verabschiedet vom ersten Bundeskongreß des BFR im Mai 1994 in Hannover

I. Grundsätze der Freien Radios

  1. Offenheit

    Die Freien Radios geben allen Personen und Gruppen die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen und rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen.

  2. Gemeinnützigkeit

    Freie Radios sind kein Privateigentum, sondern unterliegen der Verfügung aller aktiven HörerInnen. Freie Radios sind kollektiv verwaltet. Das Prinzip der Gemeinnützigkeit muß gewährleistet sein. Parteien können daher kein Freies Radio betreiben.

  3. Transparenz

    In Freien Radios sind die interne Organisation und die Auswahlkriterien für Sendeinhalte durchschaubar und nachprüfbar. Durch ihre Programme zeigen Freie Radios gesellschaftliche Zusammenhänge auf, die in herkömmlichen Medien nicht aufgedeckt werden.

  4. Nichtkommerzialität

    Freie Radios sind nicht gewinnorientiert. Sie lehnen kommerzielle Werbung ab. Die redaktionelle Arbeit ist ehrenamtlich. Damit ist die programmliche Unabhängigkeit und der freie Zugang zum Radio gewährleistet.

  5. Lokalbezug

    Freie Radios verstehen sich als Kommunikationsmittel im lokalen und regionalen Raum. Dies schließt die Auseinandersetzung mit überregionalen Themen mit ein. Freie Radios arbeiten aktiv zusammen, z.B. durch Programmaustausch.

  6. Wirkung

    Freie Radios fördern eine selbstbestimmte solidarische Gesellschaft. Sie treten für Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie ein.

II. Forderungen der Freien Radios

  1. Jedes Freie Radio hat das Recht auf eine eigene lokale Frequenz. Dies ist in der Mediengesetzgebung der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen.
  2. Da Freie Radios öffentliche Aufgaben erfüllen, haben sie einen Rechtsan-spruch auf öffentliche Förderung. Dies betrifft vor allem die technischen Übertragungsmöglichkeiten. Bezüglich der Urheberrechte genießen die Freien Radios einen Sonderstatus, der ihrem nichtkommerziellen Charakter entspricht.
  3. MitarbeiterInnen Freier Radios haben das selbe Recht auf Zugang zu allen Informationen und genießen rechtlichen Schutz im Sinne des Presserechts.
  4. Bei Erarbeitung von Gesetzen, Gesetzesänderungen und internationalen Verträgen, die das Medien- und Fernmeldewesen betreffen, haben die Vertreter der Freien Radios das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung.

Quelle: http://www.freie-radios.de/bfr/charta.htm



Ohne Chefs