Freies Radio Konstanz
Radio Wellenbrecher
War 11 Tage on air und will eine
Dauerfrequenz jetzt!
(Radio Island)

Medientheorie
zu Freien Radios


Willkommen Mitglieder Nachrichten Suche Links Kalender
  Sie sind nicht eingeloggt. Log in Mitglied werden
Sie sind hier: Startseite » Verwaltungsgericht hebt Programmverbot gegen RDL in Schopfheim auf



Radioraum


im DGB-Haus, Beyerlestr. 1



Freie Radios :

Verwaltungsgericht hebt Programmverbot gegen RDL in Schopfheim auf

Die Landesanstalt für Kommunikation ist mit ihrem Versuch gescheitert, dem links alternativen Sender Radio Dreyeckland die Gestaltung eines Morgenradios in Schopfheim zu verbieten.

Mit Urteil vom 2. März - 1 K 2161/04, zugestellt 16. März 2004 - stellt das Verwaltungsgericht Stuttgart fest, dass RDL als zugelassener Veranstalter sowohl in Freiburg wie in Schopfheim sein Programm uneingeschränkt ausstrahlen darf. Dies gilt ausdrücklich auch für das vom Freien Radio intendierte und zwischen 1996 und 2003 realisierte Morgenradio aus und für Schopfheim und Lörrach. Die Veranstaltung eines eigenen Morgenradios für die Region wollte die Landesanstalt im neuen Zulassungszeitraum seit 2004 verhindern und war damit - unter Androhung des Frequenz-Zuweisungsentzuges - in 2004 und 2005 erfolgreich.

Die Klage von RDL gegen die Verkürzung der Zulassung und Zuweisung in Schopfheim von acht auf vier Jahren scheiterte, da diese aufgrund des Verzichts des Splittingpartners in Schopfheim, Radio Kanal Ratte, auf die Einlegung von Rechtsmitteln rechtskräftig geworden war. In dieser so entstandenen "atypischen Situation" hielt die Kammer die Verkürzung für noch "gerechtfertigt".

"Obwohl wir angesichts der Rechtslage keinen Zweifel an diesem Ausgang hegten und uns deshalb über die Bestätigung unserer Position freuen, ist es schon ein Skandal, dass wir die Gerichte bemühen müssen, um unsere verfassungsrechtlich geschützte Programmfreiheit nach zwei Jahren durchzusetzen." kommentierte Michael Menzel, der geschäftsführende Redakteur von Radio Dreyeckland, das Urteil.

"Wir fordern jetzt die Gremien der LfK auf, endlich einen Kurswechsel bei der Verwaltungsspitze durchzusetzen. Statt permanenter Diskriminierung freier Radios, statt notorischer Rechtsauslegung gegen die Alternativsender, statt jetzt schon zweifach gerichtlich bescheinigter Rechtswidrigkeit der LfK-Verwaltungspraxis sollte jetzt endlich ein Einstieg in eine faire und offene Akzeptanz freier Radios als essentieller Bestandteil der Meinungs- und Kulturvielfalt im Hörfunk des Landes Baden-Württemberg erfolgen" erklärte Menzel weiter.

Bereits im Januar hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart einen Beschluss zu Gunsten des Freien Radios Querfunk in Karlsruhe gefasst.

Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss sprach Menzel auch von einer "zweiten Ohrfeige für die wohl ideologisch motivierte, destruktive Politik der LfK gegen die freien Sender".

Die Zwischenbilanz der AFF zur einjährigen Amtszeit von Thomas Langheinrich als LfK-Präsident sowie weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der AFF, www.aff-bawue.org.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Michel Menzel/ Ulrike Huber



Ohne Chefs