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Radioraum


im DGB-Haus, Beyerlestr. 1



Freie Radios :

Zur Situation der Freien Radios in Baden-Württemberg

Analyse der Situation der Freie Radios in Baden-Württemberg, der Frequenzvergabe- und Medienpolitk

Freie Radios leisten in Baden-Württemberg einen unschätzbaren Beitrag zu einer vielfältigen Medienlandschaft. Als nichtkommerzielle und lokal verankerte Radioanbieter spiegeln sie ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Standpunkten und Auseinandersetzungen wider. Vielen gesellschaftlichen Gruppen bieten sie die Möglichkeit, eigengestaltete Sendungen zu produzieren und auszustrahlen. Entsprechend ist die Themenvielfalt so groß wie in kaum einem anderen Medium. Die Formen der Darbietung reichen von klassischen Moderationen über ausführliche Interviews und Vortragsdokumentationen bis hin zu aufwändigen Hörspielen und Features. Breiten und so auch einzigartigen Raum bieten Freie Radios für einen experimentellen und Grenzen erforschenden und spielerischen Umgang mit dem Medium Radio.

Mit ihrer Bandbreite an gebotenen Musikstilen und Stilkombinationen lassen Freie Radios den privat-kommerzielle Rundfunk blass aussehen. Zu hören in Freien Radios gibt es Stile von Klassik bis Jazz, von Pop bis Elektro und Punk bis Metall. Diese musikalische Breite wird auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht erreicht. Die Musik selbst ist Gegenstand der Sendungen Freier Radios und nicht bloßes Füllmaterial zwischen den Werbeblöcken. Sie wird nicht nur abgespielt, sondern auch besprochen und in ihren gesellschaftlichen Kontext gestellt.

Freie Radios verstehen sich als emanzipatorische Projekte. In ihren Sendungen haben Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Faschismus, Nationalismus und Antisemitismus keinen Platz. Vielmehr werden die gesellschaftlichen Orte, an denen solche Ismen entstehen aufgezeigt und kritisiert, wie auch die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen einer Kritik und Analyse unterzogen wird.

Freie Radios fördern durch ihren relativ offenen und vorraussetzungsarmen Zugang massiv die Teilhabe von Menschen am Rundfunk auf lokaler Ebene und vermitteln damit Medienkompetenz. Das Aufeinandertreffen von Semi-Professionellen und Autodidakten geht dabei eine fruchtbare und lebendige Liaison ein. Die Vielzahl von Sendungen in anderen Sprachen zeigt zudem, dass auch Migranten einen Zugang zu diesen Radioprojekten finden. Durch Diskussionsprozesse im Sender tragen die Freien Radios zur Vernetzung unterschiedlicher lokaler Szenen bei, durch den Austausch zwischen den zahlreichen Freien Radio bundesweit, sogar zur Vernetzung über das Lokale hinaus. Aufgrund der großen Vielfalt ihrer Programme und der direkten Beteiligung der Menschen an der Rundfunkkommunikation müssen die Freien Radios einen entsprechend hohen Stellenwert im Rundfunkbereich einnehmen. Dies sollte bedeuten, dass die zuständige Behörde, die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) und der Landtag als Gesetzgeber die nichtkommerziellen Rundfunkanbieter endlich angemessen berücksichtigen.

Bei Frequenzvergaben werden nichtkommerzielle Anbieter bisher nicht großzügig bedacht. Seit der Einführung des nichtkommerziellen lokalen Hörrundfunks haben sich die Rahmenbedingungen verschlechtert: Wurden 1994 die öffentlich-rechtlichen Sender, privat-kommerzielle lokale und regionale Veranstalter bevorzugt berücksichtigt, kommen heute ein landesweiter privater Jugendsender und das Deutschlandradio mit seinen zwei Programmen zusätzlich als privilegiert hinzu. Außerdem hat die Landesanstalt für Kommunikation inzwischen auch solche „weitere private“ Anbieter eingeführt, die im Gegensatz zu den bisherigen privaten Anbietern weder lokale, regionale noch landesweite Ambitionen haben dürften. Die nichtkommerziellen Radios hingegen werden nur am Rande berücksichtigt, zusammen mit Pilotprojekten und sogenannten Lernradios.

Ziel jeder Medienpolitik muss es laut Grundgesetz sein, die Meinungsvielfalt zu fördern. Freien Radios zeichnen sich im Gegensatz zur immer stärkeren Verflachung bei den Kommerziellen und Öffentlich-rechtlichen, (mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Kultursender und von Deutschlandradio/funk) durch ihre Bandbreite an Themen und Sendeformen und ihr angenehm unvorhersehbares Programm aus. Freie Radios haben sich an jedem Standort als erfolgreiche Konzepte des Medienmachens von unten erwiesen. Es wäre darum geboten, nichtkommerzielle Radioangebote flächendeckend zu verbreiten.

Diese Forderung nach flächendeckender Verbreitung wird von der aktuellen Medienpolitik in Baden-Württemberg noch immer nicht aufgegriffen. Die Freien Radios in Baden-Württemberg fordern daher als realisierbares Ziel weitere Frequenzen für nichtkommerzielle Projekte, so z.B. endlich eine nichtkommerzielle Frequenz für den Bodenseeraum. Mehr noch: da die meisten Verbreitungsgebiete der nichtkommerziellen Anbieter sehr klein sind, sollten diese zusätzlich vergrößert werden. Außerdem müssten sich die Zuschnitte der Verbreitungsgebiete an den Kriterien orientieren, die für die privat-kommerziellen lokalen Anbieter gelten, denen große zusammenhängende Sendegebiete im Sinne gemeinsamer Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsräume garantiert werden.

Die Forderungen der Freien Radios in Baden-Württemberg wurden bisher von der Landesmedienpolitik kaum berücksichtigt. Gerade deswegen hat es uns gefreut, dass die Landesanstalt für Kommunikation im Jahr 1999 eine Frequenz für nichtkommerzielle Anbieter im Rhein-Neckar-Gebiet eingerichtet hat und dass die Freien Radios in Freudenstadt und Schwäbisch Hall ab 2004 etwas vergrößerte Sendegebiete erhalten werden. Das Freie Radio für Stuttgart hat bereits Anfang 2003 eine Verbesserung hinsichtlich der Weite der Verbreitung erhalten, die den Raum Stuttgart aber noch immer nicht abdeckt, während gleichzeitig eine bedeutend bessere Frequenz für einen privat-kommerziellen Spartensender eingerichtet worden ist. Eine weitere Verbesserung der Verbreitung von nichtkommerziellen Radios wäre jedoch möglich; dies einerseits durch Erhöhung der Sendeleistung bei bestehenden nichtkommerziellen Frequenzen, andererseits durch Inbetriebnahme von ungenutzten, für privat-kommerzielle Anbieter reservierte Frequenzen.

Die Einrichtung weiterer nichtkommerzieller Verbreitungsgebiete scheitere laut Landesanstalt für Kommunikation u.a. an den Kosten. Die nichtkommerziellen Anbieter werden von der Landesanstalt für die Einbindung gesellschaftlicher Gruppen in das Programm gefördert. Zudem werden die Übertragungskosten der nichtkommerziellen Anbieter übernommen. Beides zusammen wird dem Haushaltstitel für nichtkommerzielle Anbieter der LfK zugerechnet. Laut Landesmediengesetzt ist die Förderung aller nichtkommerziellen Radios auf 10 % der Gelder begrenzt, welche die Landesanstalt für Kommunikation aus den Rundfunkgebühren zugewiesen bekommt. In Baden-Württemberg erhält die Landesanstalt für Kommunikation 0,96 % der Rundfunkgebühren anstelle der laut Rundfunkstaatsvertrag möglichen 2 % - wegen des Vorwegabzugs an den SWR und die Filmförderung. Schon seit Jahren wenden wir uns gegen diese 10%-Grenze: Bürgermedien und Nichtkommerzielle Anbieter bekommen in anderen Bundesländern bereits bedeutend mehr Förderung. Zudem ist der Landesgesetzgeber bei der Einführung der 10%-Grenze davon ausgegangen, dass die Übertragungskosten hier nicht mit einberechnet werden. Für eine angemessene Förderung der Nichtkommerziellen Anbieter wäre es nötig, die Übertragungskosten aus anderen Haushaltstiteln der Landesanstalt zu finanzieren und mindestens 15 % der Mittel, die der LfK zu Verfügung stehen, für die Förderung zu verwenden.

Die Freien Radios in Baden-Württemberg fordern:

  • die gesetzliche Verankerung der Gleichwertigkeit von öffentlich-rechtlichem, privatkommerziellem und nichtkommerziellem Rundfunk
  • die flächendeckende Verbreitung von nichtkommerziellem Lokalrundfunk in Baden-Württemberg
  • eine Verbesserung der technischen Frequenzausstattung der bisher bestehenden Freien Radios in Baden-Württemberg mit dem Zuschnitt auf eine zusammenhängende soziale, kulturelle und wirtschaftliche Region.
  • eine Erhöhung der Förderung der Freien Radios in BaWü durch die LfK auf 15 % der Haushaltsmittel der LfK
  • Abschaffung der aus unserer Sicht verfassungswidrigen Gleichstellung von "Lernradio" mit den nichtkommerziellen Medien

Quelle: http://www.aff-bawue.org/situation.htm



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