![]() |
![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
|
Protest- und Forderungsschreiben der Flüchtlinge, die in der Stadt Leipzig und in Landkreisen Leipziger Land und Delitzsch leben
(Wurde auch als Redebeitrag auf der Demonstration am 6. Juni 2000 in Leipzig gehalten 6.7.2000 Wir die Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran, Irak, dem geteilten Kurdistan, Bosnien, Kosovo, Nigeria, Zaire, Palästina, Tunesien, Äthiopien, Sudan und aus anderen Ländern fordern die verantwortlichen Behörden auf, folgendes nicht außer Acht zu lassen:Wie Sie wissen, befinden wir uns seit mehr als einem Monat in einem unbefristeten Hungerstreik. Die Verantwortlichen besonders das Regierungspräsidium Leipzig hat uns gezwungen, unsere heutige Demonstration durchzuführen. Wir freuen uns, dass an der Demonstration sich viele Leipziger Bürger beteiligen. Die Politik der heutigen Regierung ist Folge der unmenschlichen Politik der alten Regierung gegenüber Flüchtlingen und Immigranten. Hier werden die Werte des Menschenrechtes, der Europäischen Menschenrechtsbeschlüsse und der Genfer Flüchtlingskonvention völlig außer Acht gelassen. Besonders in Sachsen wird die Politik der sächsischen Regierung auf brutale Art und Weise gegen die Flüchtlinge durchgesetzt. Dies verletzt nicht nur unsere Würde, sondern auch gegen Grundwerte der Menschlichkeit gerichtet ist. Im § 23 der UN-Menschenrechtscharta wird das Recht auf Arbeit für jeden garantiert. Aber leider wird nicht nur uns das Recht auf Arbeit verweigert, sondern die sächsische Regierung entscheidet, was wir Essen müssen. Wenn wir arbeiten dürften, würde kein Bedürfnis entstehen, gegen Fresspakete zu demonstrieren. In § 13 dieses Beschlusses wird das recht auf Freizügigkeit garantiert. Aber wir dürfen nicht bestimmte Gebiete, wo wir wohnen müssen verlassen. Zum Beispiel wenn ein Asylbewerber aus Leipzig nach Taucha fährt macht er sich strafbar. Wenn wir Anträge auf Besuch von Familienangehörigen, die an anderen Orten in Deutschland leben, stellen, werden solche Anträge grundsätzlich abgelehnt. Im § 25 dieses Beschlusses ist das Recht auf medizinische Betreuung, Wohnung, Essen und Kleidung festgeschrieben. Besonders auch der Schutz des Kindes wird garantiert. Wir erhalten aber leider in Sachsen medizinische Betreuung nur in Notfällen. Weil wir monatlich 80.-DM als Taschengeld erhalten, werden damit unsere Kinder die in Kindergarten und Schule gehen benachteiligt. Wir können weder Essengeld noch Schulsachen bezahlen. Im § 30 dieses Beschlusses ist festgelegt, dass jeder Staat verpflichtet ist die Menschenrechtsbeschlüsse nicht nur in Bezug auf die eigenen Bürger, sondern auch in Bezug auf die in dem Land lebenden Ausländer auch durchzusetzen. Die unmenschlichen gesetzlichen Bestimmungen, wie das Ausländergesetz, das Asylverfahrens- und das Asylbewerberleistungsgesetzes verstoßen gegen diese Menschenrechtsnormen. In der Ergänzung zum Asylbewerberleistungsgesetz, die am 1.6.1997 in kraft getreten ist, wurde gesetzlich die Zuteilung von Fresspaketen auf 3 Jahre begrenzt. Deshalb wird diese ergänzende Reglung ab 1.6.2000 wirkungslos. In diesen 3 Jahren konnten wir die Lebensmittel per Bestellung oder in Magazinen erhalten, die sich in den Asylheimen befinden. Diese Lebensmittel sind sehr überteuert. Tausende Mark werden damit von uns geklaut und in die Tasche der profitierenden Firmen gewirtschaftet. Die neueste Entscheidung des Regierungspräsidiums und der Stadt Leipzig, die am 5.7.2000 in der Leipziger Volkszeitung veröffentlicht war, besteht darin das alle Asylbewerber nur noch Pakete erhalten. Wir haben keine Geduld mehr und wollen nicht mehr als Menschen 2. Klasse betrachtet werden. Im Namen der Menschlichkeit und der Gleichberechtigung aller Menschen fordern wir sie auf, sich dafür einzusetzen, dass die ungültige Ergänzung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht mehr willkürlich durch Behörden angewandt wird.
Gemeinsame Forderungen |
![]() |