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Erläuterungen zu den Forderungen Zu 1. Gegenwärtig besteht für Flüchtlinge (hier: Personen mit Duldung, Aufenthaltsgestattung) ein Arbeitsverbot. Dies ist nicht nur die "normale" Diskriminierung für Ausländer auf dem Arbeitsmarkt (zuerst Deutsche, dann EG-Ausländer, dann Verheiratete, dann "andere"), sondern noch weitergehend. Es ist faktisch unmöglich, für jemand aus den genannten Personenkreisen überhaupt irgendeine Form der Arbeitserlaubnis zu erwirken, nur in Ausnahmefällen. Dieser Punkt ist auch daher der wichtigste, weil den "Asylanten" immer wieder vorgeworfen wird, "Sozialschmarotzer" zu sein. Dies ist natürlich unsinnig, wenn sie gar nicht arbeiten dürfen. Zu 2. Natürlich wird bei der Lage auf dem Arbeitsmarkt und der rassistischen Einstellung in der Gesellschaft nicht jeder Flüchtling, der dies wünscht, eine Arbeit finden können. Diejenigen sollen dann Sozialhilfe gemäß BSHG bekommen, d.h. einen ganz normalen Satz und nicht Sondersätze für Flüchtlinge. Die Sozialhilfe ist nach dem Existenzminimum bemessen und darf nicht von der Staatsbürgerschaft oder dem rechtlichen Status einer Person abhängen. Das Existenzminimum ist für alle gleich! Die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus dem BSHG ist rassisitisch. Zu 3. Die Flüchtlingsheime sind meist überbelegt, dreckig und sehr schlecht unterhalten, da die Betreeiberfirmen an allen Ecken und Enden sparen, um das von der Stadt zur Verfügung gestellte Geld nicht vollständig auszugeben, sondern für sich zu behalten. Große Heime sind billiger für sie. Es gibt nur eine sehr ungenügende Kontrolle dieser Vorgänge. Kündigung von Betreiberfirmen ist schwer. Einige Heime sind auf verseuchtem oder anderweitig nicht nutzbarem Grund und Boden gebaut, der ansonsten als Bauland untauglich wäre. Das Heim in Leipzig in der Raschwitzer Straße 17 z.B. ist in der Nähe von Elektroanlagen (wie heißt das???), deren negative Auswirkungen auf in der Nähe lebende Menschen erwiesen ist. Es ist in vielen Heimen verboten, auf den Zimmern zu kochen, es gibt große Gemeinschaftsküchen, die in schlechtem Zustand und überbeansprucht sind. Dies wird mit dem Brandschutz begründet (weil Flüchtlinge mit Feuer nicht umgehen können?!) die Zustände in manchen heimen spotten jeder Beschreibung; abhängig vom Betreiber des Heimes herrscht Willkür. Zu 4. Momentan gilt für Flüchtlinge, daß sie sich nicht außerhalb des ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereiches aufhalten dürfen. Zuwiderhandlungen werden geahndet; auch dies ist unterschiedlich und von den örtlichen Gerichten abhängig. Auf jeden Fall gehen diese Vergehen in die Verbrechensstatistik ein und erklären den hohen Anteil von "Ausländerstraftaten". Es ist ein "Verbrechen", welches von Deutschen überhaupt nicht begangen werden kann. Um den Bereich verlassen zu dürfen, müssen langwierige Antragsverfahren durchlaufen werden; nicht selten werden die Anträge abgelehnt (auch hier herrscht Willkür). Das Recht auf Freizügigkeit, zumindest innerhalb der BRD, muß für alle gelten, unabhängig von ihrem Status. Zu 5. In den Heimen gibt es meist einen Arzt/Ärztin, der/die sehr begrenzte Sprechzeiten hat. Diese Institution muß abgeschafft werden: wie alle anderen sollen Flüchtlingen zu einem Vertrauensarzt gehen können. Zu 6. Deutschkurse sind unabdingbar: alle Papiere sind auf Deutsch, Übersetzungen kosten Geld. Die Amtssprache ist Deutsch; Flüchtlinge wissen oft gar nicht, was in den Papieren steht, die sie erhalten. So entstehen verpaßte Einspruchsfristen gegen Ablehnungen des Asylantrags, Mißverständnisse jeglicher Art. Die Deutschkurse sollen aber nicht obligatorisch sein: in einigen europäischen Ländern ist an den Besuch der Sprachkurse die Zahlung von Geldleistungen geknüpft. Auch dies ist nicht vertretbar. Zu 7. Die Heimunterbringung ist historisch gesehen relativ neu. Die Größe der Heime wurde wieder und wieder verändert, so daß es nun zahlreiche Masssenunterkünfte (1000 Personen) gibt, die meist auch noch weitab vom Schuß liegen. Die Menschen sind hier quasi interniert, denn öffentliche Transportmittel sind selten und außerdem unbezahlbar bei 80,- DM Taschengeld. Diese Internierung muß beendet werden. Die Heimgröße muß reduziert werden, denn so sind sind auch Probleme unter den Flüchtlingen vorprogrammiert. Wer keine Arbeit hat, sonst auch nichts zu tun, nur auf irgendwelche Bescheide wartet, fast keine Integrationsangebote bekommt, kein Geld hat, usw., was solld er tun?? Auch müssen alleinstehende Frauen und Familien wenn nicht in getrennte Heime, so zumindest in getrennte Wohneinheiten und nicht, wie in ein einigen Heimen der Fall, in einer Wohnung untergebracht werden. Zu 8. Viele Personen in den Heimen sind lediglich im Besitz einer Duldung, d.h. sie stehen mehr oder weniger auf der abschiebeliste. Es gibt zwei Arten von Duldung: eine, bei der die Unmöglichkleit der Abschiebung dem Flüchtling angelastet wird (fehlende Mitwirkungspflicht) und eine andere, bei der die Verantwortung für die Unmöglichkeit der durchführung der abschiebung auf andere, durch den Flüchtling nicht zu vertretbare Umstände zurückzuführen sind. Abgesehen davon, daß Personen mit der ersteren Duldung die Geldleistungen gekürzt werden können (von 80,- DM im Monat auf 1/3 oder 2/3 z.B.), um sie zur "Mitwirkung" zu zwingen (zum Beispiel die Beantragung eines Passes auf dem Konsulat- für jemand, der gerade aus einem Land geflohen ist, eine sehr delikate Angelegenheit), befinden sich diese Menschen in einer ständigen Gefahrensituation, abgeschoben werden zu können. Aber auf dem Gebiet des Existenzrechts müssen alle gleich behandelt werden, egal, aus welchen Gründen sie eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens haben). Auch hier gilt: das Existenzminimum ist für alle gleich, und jede "Zuwendung" außer Geldleistungen ist diskriminierend. zurück zu den Forderungen der Flüchtlinge |
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