linksrhein Quelle: Südkurier vom 23.01.01
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Gruppenzwang bei Skins bewirkte "spontane Gleichschaltung"

Gutachter hält vier von fünf Angeklagten trotz Alkohol für uneingeschränkt schuldfähig · Videofilm zeigt kahlköpfige Skins in der Tatnacht

Wenn ein Huhn über die Straße laufe, erklärt der Gerichtsmediziner allgemeinverständlich, folge der Rest des Hühnerstalls hintendrein. So ähnlich müsse man sich die Vorgänge in den frühen Morgenstunden des letztjährigen Konstanzer Seenachtfestes vorstellen, als eine Gruppe von Skinheads aus Pfullendorf, Markdorf und Bad Wurzach "Jagd auf Ausländer" gemacht und zwei von ihnen malträtiert und verletzt haben soll.

Dirk Ropohl ist Gerichtsmediziner am Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg. Der Arzt hatte gestern vor der Jugendkammer des Landgerichts Konstanz zu begutachten, ob die teilweise erheblich alkoholisierten fünf Angeklagten aus medizinischer Sicht schuldfähig, das heißt, für die infrage stehenden Taten verantwortlich zu machen seien.

"Ich sehe gruppendynamische Prozesse", berichtete Ropohl und sprach vom "Konformitätsdruck auf die Gruppenmitglieder". Dieser Druck habe in jener Tatnacht möglicherweise zu einer Art von "spontaner Gleichschaltung" geführt, "ohne dass es eines Kommandos oder des Befehls eines Führers" bedurft hätte.

Stehe eine latent gewaltbereite Gruppe zudem unter Alkoholeinwirkung, könne die enthemmende Wirkung des Alkohols leicht zu kriminellem Verhalten führen.

Obgleich die jungen Männer teilweise Blutalkoholkonzentrationen um 1,5 Promille aufwiesen, verneinte der Gutachter eine durch Alkoholmissbrauch bewirkte krankhafte seelische Störung. Die rechtliche Folge, so Gutachter Ropohl: "Es liegt noch nicht mal die Eingangspforte zu einer Schuldunfähigkeit vor. Ich halte alle für schuldfähig." Anders beurteilte der Rechtsmediziner die Schuldfähigkeit des Hauptangeklagten. Der 26-jährige Kupferschmied aus Markdorf hatte im Laufe des Tages nach eigenen Angaben 15 Halbe Bier und mehrere Jägermeister getrunken. Seine Fähigkeit zur "kritischen Selbstkontrolle" sei offenbar eingeschränkt gewesen, zumal seine Freundin mehrfach, aber vergeblich versucht habe, ihn mit Hinweis auf seine Bewährungsfrist von Gewalttaten abzuhalten.

Dem nach mehreren Zeugenaussagen offenbar stark betrunkenen Hauptangeklagten billigte der Gutachter eine "erhebliche Einschränkung" seiner Steuerungsfähigkeit zu und wollte deshalb die Verminderung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt nicht ausschließen.

Das von der Polizei noch in der Tatnacht aufgenommene Videoband von den nach rasch eingeleiteter, erfolgreicher Fahndung festgenommenen Skinheads zeigt kahlrasierte Köpfe in schwarzen T-Shirts, teils mit Springerstiefeln und Tätowierungen. Als das Band im Gerichtssaal vorgeführt wird, grinsen die Angeklagten, die sich aus der Skinheadszene gelöst haben wollen, verlegen in den Kameradenkreis oder schauen regungslos auf den Bildschirm. Sichtlich erschöpft vom Verfahrensgang und der U-Haft liegt der Hauptangeklagte zumeist über der Brüstung der Anklagebank und schiebt sich von Zeit zu Zeit Süßigkeiten in den Mund.

Auch die Aufzählung ihrer Vorstrafen bleibt auf den Gesichtern der jungen Männer ohne Widerschein. Da ist von "Sieg Heil"-Rufen und dem Absingen des "Horst-Wessel-Lieds" die Rede, von vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Alkoholfahrten, Tritten mit Springerstiefeln und von der brutalen Attacke auf eine im fünften Monat schwangere Frau. Nur einer der fünf Angeklagten war zuvor der Polizei nicht bekannt. Geld- und Bewährungsstrafen, die Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit, Ermahnungen der Arbeitgeber: All das scheint diese jungen Menschen, von denen sich die meisten politisch auf die bekanntermaßen unfriedlichen Blut-und-Boden-Theorien ihrer Großväter berufen, bislang nicht zur Abkehr von der Gewalt bewogen zu haben.

Den beiden zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten bescheinigte die Jugendgerichtshilfe gestern indessen eine positive Sozialprognose. Und im Schreiben eines mit den Leistungen seines Azubi zufriedenen Arbeitgebers heißt es, das Gericht möge den "dummen Vorfall" von Konstanz milde beurteilen.

Heute halten Staatsanwalt und die Verteidiger ihre Plädoyers; am kommenden Freitag will die Kammer unter Vorsitz von Klaus Geiger das Urteil verkünden.

Tobias Engelsing

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sw, 24.01.01