linksrhein Quelle: Südkurier vom 15.8.00
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Haftbefehle gegen vier Skinheads

Seenachtfest-Täter wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch in Haft · Einer freigelassen

Konstanz (te) Gegen vier 18 bis 25 Jahre alte Mitglieder einer Skinhead-Gruppe ist wegen der rassistischen Gewalttat an zwei Türken beim Konstanzer Seenachtfest Haftbefehl erlassen worden. Ein Mitglied der Gruppe wurde auf freien Fuß gesetzt. Die Beschuldigten stammen aus dem Kreis Ravensburg, Pfullendorf und Markdorf. Die fünfköpfige Gruppe war am frühen Sonntagmorgen nach einer umfassenden Fahndung im Konstanzer Stadtgebiet am Fährehafen festgenommen worden. Zuvor hatten die 18- bis 25-jährigen Männer zwei junge Türken und eine Serbin massiv bedrängt, schließlich verfolgt, und einen der Türken massiv geschlagen und niedergetreten, wodurch er die Böschung hinab in den See gestürzt war. Das Opfer konnte sich verletzt ans Ufer retten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten gefährliche Körperverletzung und einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs zur Last. Landfriedensbruch begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden. Besteht dabei die Möglichkeit einer schweren Körperverletzung oder Todesgefahr für das Opfer, kann die Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft betragen. Im konkreten Fall wird das Gericht unter anderem zu prüfen haben, ob für den verletzt ins Wasser gestoßenen Türken Lebensgefahr bestanden hat. Dass die Gewalttat zudem rassistische Hintergründe hat, ergibt sich aus der Zugehörigkeit der mutmaßlichen Täter zur Skinhead-Szene ihrer Herkunftsregionen. Auch haben die nun inhaftierten vier Hauptbeschuldigten die beiden Türken mit rassistischen Parolen beschimpft. Einen der fünf Skins entließ die Staatsanwaltschaft Konstanz am Montag aus der Haft. Das vorläufige Ermittlungsergebnis habe in seinem Fall keine "konkrete strafbare Handlung" ergeben. Bei den anderen Beschuldigten jedoch wurde wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Einer der Skins hat mit der Tat zudem gegen Bewährungsauflagen aus einer offenbar ähnlich gelagerten Vortat verstoßen. Der Haftrichter folgte dem Antrag und stellte die Haftbefehle gegen vier Skins aus. Nach bisherigen Erkenntnissen sind einige der nun Inhaftierten in ihren Heimatregionen bereits polizeilich bekannt. Sie scheinen dort ebenfalls auf öffentlichen Veranstaltungen, etwa in Festzelten, provozierend aufgetreten zu sein.

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sw, 15.8.00