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Von: www.existenzgeld.de

Liebe KonferenzlerInnen !

Die Arbeitsloseninitiative Kiel hat eine Existenzgeld-Seite eingerichtet. Hier werden zunächst vorrangig die Texte des Existenzgeld-Konzeptes der BAG-SHI veröffentlicht, wie sie für die zukünftige Broschüre entstehen.

Anbei die 1o Thesen zum Existenzgeld.

THESEN zum EXISTENZGELD

In der Beschlußfassung der Bundestagung der BAG-SHI (BundesArbeitsGemeinschaft der SozialHilfeinitiativen) vom 23.Mai 1998 in Erfurt.

1.- Ein Existenzgeld, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum sichert, steht allen Personen, die dauerhaft in der BRD leben, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, in gleicher Höhe zu, - ohne Unterhaltspflicht, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang.

2.- Das Existenzgeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung, festgesetzt auf DM 1.5oo.- monatlich incl. DM 2oo.- für die gesetzliche Krankenversicherung und wird dynamisiert.
Das Existenzgeld ist unpfändbar.

3.- Zusätzlich zum Existenzgeld werden tatsächliche Wohnkosten bis zu durchschnittlich DM 5oo.- monatlich für eine Einzelperson übernommen. Regionale Unterschiede, Mietspiegel sowie angemessene Wohnungsgröße sind zu berücksichtigen.
Kommunale Wohngeldämter müssen einen angemessenen Beitrag zu diesen Kosten leisten. Dies hält sie zu einer aktiven Wohnungspolitik an.

4.- Bedarfe, die sich aus besonderen Lebenslagen ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung usw.), werden vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gedeckt.

5.- Der Individual-Anspruch auf das volle Existenzgeld für jedes Mitglied einer Lebensgemeinschaft entschärft finanzielle Abhängigkeitsverhätnisse, bewirkt insofern einen emanzipatorischen Effekt, verhindert Kinderarmut und beinhaltet das Recht auf eigenständige Absicherung von Geburt an.

6.- Das Existenzgeld ist unsere Antwort auf die Verknappung von existenzsichernder und sinnvoller Erwerbsarbeit, die ohne Arbeitszwang und unabhängig von der Verwertung der Arbeitskraft konzipiert ist.

7.- Das Existenzgeld ist ein Mittel, die Diskriminierung, Disziplinierung und Spaltung unterer Einkommensschichten aufzuheben und untrennbar verknüpft mit dem Recht auf Erwerbsarbeit bei gesetzlich garantiertem Mindeststundenlohn.

8.- Das Existenzgeld ersetzt zunächst Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld und BAföG.
Einkommen aus Renten, Pensionen und Arbeitslosengeld werden in die "Take-Half"-Regelung eingebunden.

9.- Das Existenzgeld ist bundesfinanziert durch:
a) den bisherigen Teil des Steueraufkommens für soziale Transferleistungen,
b) die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge und
c) die zukünftige zweckgebundene Existenzgeld-Abgabe von 50% ("take-half") auf Nettoeinkommen jeglicher Höhe.
Einzelne Steuerarten sind einzuführen bzw. neu festzusetzen, z.B.: Spekulationsgewinnsteuer, Kapitalexport-Steuer, Erbschaftssteuer usw.

10.- Das Existenzgeld ist ein Instrument der gerechten Verteilung des Reichtums und der Abschaffung der Armut. Es ermöglicht für alle Menschen ein hohes Maß an Solidarität. Dies birgt zwar die Hoffnung auf eine zukünftige internationale Politik gegen Ausbeutung, Diskriminierung und ökologischen Raubbau, die Diskussion hier und heute muß sich jedoch auf unsere nationalen und europäischen Gegebenheiten beschränken.

Erfurt, Mai 1998

 
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