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Kriegführen lohnt sich

Anders noch als nach dem ersten Golfkrieg von 1991 machen auf dem Balkan und jetzt in Afghanistan deutsche Konzerne den besten Schnitt. Nur so und nicht anders lässt sich erklären, dass die rot – grüne Bundesregierung die Zahl der eingesetzten deutschen Soldaten, außerhalb des NATO Gebietes, von 2000 auf mittlerweile über 13.000 steigerte. Die Bundeswehr hat durch ihre Auslandseinsätze etwa 60.000 Soldaten verplant oder gebunden. Diese Zahl ergibt sich aus den Zeiten, die zusätzlich zum Einsatz selbst für Ausbildung, Vor- und Nachbereitung sowie die Regeneration des Personals erforderlich sind. Deutschland beteiligt sich an der Operation Enduring Freedom. Dafür werden 3.900 Soldaten bereitgestellt. Am Horn von Afrika sind zurzeit mehrere Schiffe der Marine stationiert. Sie sollen von dort aus die "Sicherheit der Seewege gewährleisten und Verbindungswege terroristischer Organisationen unterbrechen." Im Rahmen der "UN-Friedensmission" für Afghanistan, der International Security Assistance Force (ISAF), ist Deutschland Teil eines Einsatzkontingents, das einen Umfang von rund 1.450 Soldaten hat. Der deutsche Beitrag umfasst bis zu 1.200 Soldaten. Etwa 7.800 deutsche Soldaten sind auf dem Balkan im Einsatz. Ihre Einsätze führen sie im Rahmen der Missionen SFOR (Stabilisation Force) Bosnien Herzegowina, KFOR Kosovo und FOX Mazedonien. Im Rahmen der SFOR-Mission in Bosnien Herzegowina sind rund 1.680 Soldaten im Einsatz. Im Kosovo sind weitere 4.680 Soldaten und bei der FOX-Mission in Mazedonien rund 590 deutsche Soldaten. stationiert. UNOMIG, die in Georgien eingesetzte UN-Beobachtermission, besteht sei August 1993. Seitdem das Mandat vom UN-Sicherheitsrat jeweils um 6 Monate verlängert. Auftrag der 11 Bundeswehrsoldaten ist die Kontrolle und Überwachung des Moskauer Waffenstillstands- und Truppenentflechtungsabkommens zwischen Georgien und Abchasien.
Deutschland nimmt heute mit breiter gesellschaftlicher Unterstützung weltweit an militärischen Interventionen teil und wenn es heißt "Germans to the front" regt sich heute mitnichten aus historischen als viel eher aus machtpolitischen Erwägungen internationaler Widerstand. Innenpolitisch ließen die Anschläge vom 11. September und die Tatsache, dass sich einige der Attentäter vor den Anschlägen in Deutschland aufgehalten hatten einige der schlimmsten Allmachtsphantasien der Politik Wirklichkeit werden. Es wurden einige langgehegte Projekte aus den Schubladen geholt und in einem atemberaubenden Tempo umgesetzt.

Bereits eine Woche nach den Anschlägen stellte die Bundesregierung zusätzliche 1,5 Milliarden Euro für die Bundeswehr und Maßnahmen der inneren Sicherheit bereit. Gleichzeitig stimmte die Bundesregierung im Rahmen des Sicherheitspaketes I, der Aufhebung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht zu. Somit werden künftig nichtdeutsche religiöse Organisationen wie normale Vereine behandelt. Eine derartige Einschränkung verfolgt das Ziel, die Repression vom Einzeltäter auf das Kollektiv auszudehnen. Nicht die Tat, sondern der soziale und kulturelle Hintergrund, vor dem sie verübt wird, gerät zum Gegenstand staatlicher Verfolgung.

Zudem wurde der Paragraph 129 b in das Strafgesetzbuch eingeführt, mit dem auch im Ausland tätige angebliche kriminelle und terroristische Vereinigungen künftig hier zu Lande verfolgt werden können. Bedenken, dass "der Terrorist des Einen möglicherweise der Freiheitskämpfer des Anderen ist", wurden dadurch gelöst, dass die Strafverfolgung bei der in politischen Dingen "sensiblen" Generalbundesanwaltschaft angesiedelt wurde. Sie wird nun in Zukunft klären und entscheiden, wem wegen welcher Interessenslage das Recht zum bewaffneten Kampf im eigenen Land zugesprochen wird und wem nicht. Und natürlich handelt es sich auch beim §129b um einen Gesinnungsparagraphen, bei dem Angeklagten nicht mehr die konkrete Straftat nachgewiesen werden muss, sondern lediglich die Verbindung zu einer als terroristisch angesehenen Vereinigung. Die Angeklagten können für alle dieser Organisation zugeschriebenen Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.

Das Sicherheitspaket II ist die konsequente Weiterentwicklung eines staatlichen Misstrauens, welches sich vornehmlich gegen Nichtdeutsche richtet, bei dem aber auch deutsche Bürger zunehmend in einen pauschalen Generalverdacht geraten. Speziell im sogenannten Ausländerrecht wurden eine Reihe von Verschärfungen beschlossen. So werden im Asylverfahren jetzt sogenannte identitätssichernde Sprachaufzeichnungen zugelassen, mit deren Hilfe im Zweifelsfalle die Herkunft der AntragstellerInnen ermittelt werden sollen. Fingerabdrücke und andere identitätsichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. Diese können dann an ausländische und zwischenstaatliche Stellen weitergegeben werden, sofern keine schutzwürdigen Interessen der Betroffenen entgegenstehen oder eine völkerrechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Darüber welche Interessen von einzelnen Betroffenen oder Gruppen schutzwürdig sind, entscheidet nun der Verfassungsschutz (VS), das BKA und der Millitärische Abschirmdienst (MAD). Ausweisungen können verfügt werden, beziehungsweise die Aufenthaltungserlaubnis können verweigert werden, sofern die Betroffenen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet, sich bei politischen Aktivitäten an Gewalttätigkeiten beteiligt oder den Terrorismus unterstützt. Der Zugriff der polizeilichen Stellen auf das Ausländerzentralregister soll verbessert werden. Die Sicherheitsbehörden dürfen zukünftig den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen.

Der Bundesgrenzschutz erhält erweiterte Befugnisse um sicherheitsrelevante Bereiche (Flughäfen, Krankenhäuser, Kraftwerke, Bahnhöfe, etc.) besser schützen zu können. Der VS darf nun bei Kreditinstituten, Luftverkehrsunternehmen, Post- und Kommunikationsdienstleistern Informationen abfragen. Ferner darf der VS nun auch Aktivitäten beobachten, die sich gegen die "Völkerverständigung” und das "friedliche Zusammenleben” richten. Die Gesetze für den Bundesnachrichten Dienst (BND) und den MAD werden entsprechend angepasst. Das BKA darf künftig zwar noch nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden jedoch nicht unerheblich erweitert. So ist das BKA auch für die Verfolgung von AnhängerInnen ausländischer "terroristischen” Organisationen zuständig. Die zentrale Rolle des BKA soll gestärkt werden. So soll bei Datenerhebungen der Umweg über die Polizeibehörden der Länder entfallen.

Im Pass- und Personalausweisrecht dürfen neben Unterschrift und Lichtbild weitere sogenannte biometrische Daten aufgenommen werden. Welche biometrische Daten aufgenommen werden, soll in einem noch zu verabschiedenden Bundesgesetz geregelt werden. Die bundesweite zentrale Speicherung dieser Daten soll nicht erfolgen (wers glaubt). Die Standorte und Kennungen von Mobiltelefonen sollen künftig durch den Einsatz sogenannter IMSI Catcher, ständig ermittelt werden können.
Als "effektives" Fahndungsinstrumentarium präsentierten die Ermittlungsbehörden, die altbekannte Rasterfahndung. Mit ihrer Hilfe sollten die zahlreichen sogenannten "Schläfer", also Personen, ausländischer terroristischer Organisationen, die unter dem Deckmantel eines völlig unauffälligen, "normalen" Lebens Terroranschläge planen, erfolgreich aufgespürt werden. Die Rasterfahndung – spätestens seit dem sogenannten "deutschen" Herbst von 1977 – berühmt, berüchtigt und äußerst umstritten, regt im Herbst 2001 niemanden mehr auf. Das hier ein Instrumentarium zur Anwendung kommt, mit dessen Hilfe im großen Umfang personenbezogene Daten von BürgerInnen gewonnen werden sollen und sie zwingt, unter Umkehrung der Beweislast, gegen sie erhobene "Verdächtigungen” zu entkräften, ruft in der deutschen Gesellschaft nicht einmal mehr die Spur eines Unbehagens aus.
Es verwundert natürlich nicht, da sich die Rasterfahndung in diesem Fall hauptsächlich gegen nichtdeutsche Personen richtet, die eine, nicht näher spezifizierte Bedrohung, für das deutsche Kollektiv darstellen. So wurden im Zuge der Rasterfahndung, in vielen Bundesländern, die dortigen Universitäten dazu aufgefordert, die Daten von arabischen StudentInnen an die jeweiligen Landeskriminalämter zu übergeben. Diese Angaben wurden dann mit anderen Datensätzen abgeglichen, um mögliche "potentielle" Täter zu ermitteln. Wer diese Datenvergleiche anstellt und was mit den Daten anschließend passiert bleibt völlig im Dunklen. Das die Raster, mit denen die "Schläfern" ermittelt werden sollen (männlich, unauffällig, finanziell unabhängig, Student oder Akademiker eines technischen Faches) ironischerweise genau den Zielanforderungen für die Erteilung einer Green Card entsprechen, sei hier nur am Rande erwähnt.

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