Am 18. Januar 1996 starben bei dem folgenschwersten Brandanschlag in der Geschichte der BRD auf das Flüchtlingsheim in der Lübecker Hafenstraße 10 Menschen, 38 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft versuchte, dem Hausbewohner Safwan Eid die Tat in die Schuhe zu schieben. Er wurde freigesprochen. 
Gegen die vier dringend tatverdächtigen Neonazis aus Grevesmühlen, die sich zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe  des Brandhauses aufhielten, wurde trotz versengter Haare und Augenbrauen nie ernsthaft ermittelt. 
Die Tat ist also bis heute nicht aufgeklärt. 
Ungeklärt ist auch das Bleiberecht der Überlebenden des Brandanschlages. Immer wieder werden sie mit kurzfristigen Duldungen auf später vertröstet. Indes schieben sich Schleswig-Holsteins Innenminister Wienholtz und Bundesinnenminister Kanther gegenseitig die Verantwortung zu. 
Diese Zustände sind unerträglich!
 
VERANSTALTUNGSHINWEIS:
Sa., 17. Januar ‘98, 19 Uhr
Otto-Passarge-Saal, Gr. Burgstr. 51
„Urteil oder Vorurteil?
-Ermittlungen, Prozeß und Urteil 
zum Brandanschlag Hafenstraße“
mit Gabriele Heinecke, Verteidigerin von 
Safwan Eid
und Staatssekretär Jöhnk, Justizministerium