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Hintergründe

Die Eroberungs- und Vernichtungspolitik des faschistischen Deutschlands gegenüber anderen Völkern führte die Mächte der Antihitler-Koalition zu der Überzeugung, daß die alleinige militärische Niederwerfung Deutschlands unzureichend sei. Sie verständigten sich noch vor Ende des Krieges darauf, "die nazistische Partei, die nazistischen Gesetze, Organisation und Einrichtung zu liquidieren, alle nazistischen und militären Einflüsse in den öffentlichen Einrichtungen sowie dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben des deutschen Volkes zu beseitigen und gemeinsam solche andere Maßnahmen in Deutschland zu ergreifen, die sie für den künftigen Frieden und die Sicherheit der ganzen Welt als notwendig erweisen können."

Diese, auf der Jalta-Konferenz (04.-11.1945) zwischen UdSSR, USA und Großbritannien getroffene Übereinkunft baute auf ähnliche, bereits früher getroffene Vereinbarungen auf.

Auf der Potsdamer Konferenz (17.07.-02.08.1945) bekräftigten UdSSR, USA und Großbritannien ihre Position. Sie verständigten sich auf einen Katalog von Entnazifizierungsmaßnahmen im weitesten Sinne. Dazu gehörte die Verpflichtung zur Ahndung von Nazi- und Kriegsverbrechen. Zusätzlich wurde vereinbart: "Nazistische Führer, einflußreiche Nazianhänger und das leitende Personal der nazistischen Einrichtungen und Organisationen sowie alle anderen Personen, die für die Besetzung und ihre Ziele gefährlich sind, sind zu verhaften und zu internieren."


Zeitlicher Ablauf

- 21.08.1945 -

Inbetriebnahme des sog. Speziallager Nr. 2, das dem Volkskommissariat bzw. Ministerium des inneren der UdSSR (NKWD/MWD) zugeordnet war

- Okt. 1945 -

Einrichtung des Isolators

- Nov. 1946 -

Verschärfung der Ernährungssituation durch den strengen Winter 1946/47 und den Wechsel des Versorgungsträgers

- 10.12.1946 -

Flucht von 5 Gefangenen, danach kam es zu Verschärfungen der Sicherheitsvorschriften

- Jan. 1947 -

geringfügige Verbesserung der Lebensmittelsituation

- 08.02.1947 -

"Pelzmützentransport" von 1086 Gefangenen nach Karaganda. Aufgrund des MWD-Befehls vom 26.12.1946 sollten zu schwerer körperlicher Arbeit geeignete Personen in die UdSSR geschickt werden. Die Überlebenden wurden in der Regel 1949/50 als Kriegsgefangene entlassen. Dies war der einzige Transport aus dem Internierungslager Buchenwald.

- 10.07.1948 -

Beginn der ersten großen Entlassungsaktion; bis zum 24.08.1948 wurden 9250 Häftlinge freigelassen

- Ostern 1949 -

Gottesdienste wurden offiziell genehmigt

- 30.12.1949 -

Beschluß des Politbüros des ZK der KPdSU zur Auflösung der Internierungslager

- 16.01.1950 -

Pressekonferenz von DDR-Innenstaatssekretär Hans Warnke und dem Leiter des Amtes für Informationen Gerhart Eisler in Berlin: "Wir aber hoffen, daß alle aus den Internierungslagern Entlassenen sich niemals wieder von angloamerikansichen Kriegstreibern und der deutschen Reaktion mißbrauchen lassen." Die Entlassenen würden gleichberechtigte Bürger der DDR sein.

- 09./14.02.50 -

2415 Internierte wurden zu ihren Prozessen nach Waldheim gebracht

- 01.03.1950 -

Das "Speziallager Nr. 2" gilt offiziell als aufgelöst

- 26.04.1950 -

Verurteilung von ca. 3000 Angeklagten aus den ehemaligen Internierungslagern Bautzen, Buchenwald und Sachsenhausen in den sog. Waldheimprozessen zu Freiheitsstrafen, in 24 Fällen wird die Todesstrafe ausgesprochen und vollstreckt



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