Entengeschichten
Veranstaltung zur radikal (Teil IV)

Inhaltsverzeichnis

5.) Informationen zu den Ermittlungsverfahren

WER/WELCHE ist wovon betroffen?
Welche Anschuldigungen? K.O.M.I.T.E.E.: Mitgliedschaft in / Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach §129a. Vollendete Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Bundeswehrkaserne in Bad Freienwalde), Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Abschiebeknast in Berlin Grünau). (Orginalton BAW) Konstruiert wird der Vorwurf dadurch, daß die Bullen in der Nähe des Neubaus eines Abschiebeknastes zufällig zwei Autos hopsgenommen haben, die ihnen verdächtig vorkamen. Darin wurde eine Bombe, verschiedene Gegenstände, über die sich Beziehungen zu konkreten Personen herstellen ließen, und ein Warnzettel gefunden, der mit K.O.M.I.T.E.E. unterzeichnet war. Über diesen Warnzettel wird ein Zusammenhang zu einem Anschlag von 1994 hergestellt, zu dem sich die Gruppe K.O.M.I.T.E.E. bekannt hat.
RADIKAL: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129. Unterstützung einer/Werbung für eine terroristische Vereinigung nach §129a, Steuerhinterziehung. (Orginalton BAW) Der Aufhänger des Ermittlungsverfahren ist ein Treffen von Menschen in der Eifel im Jahr 1993, daß angeblich der Herstellung der Zeitschrift RADIKAL gedient haben soll. Dazu kommt der Abdruck von Bekennerschreiben militanter Gruppen und die Tatsache, daß die RADIKAL durch ihren illegalen Vertrieb Steuern hinterzieht. Betroffene Städte sind zur Zeit Hamburg, Lübeck, Neumünster, Berlin, Köln, Bremen, Rendsburg. Da an verschiedenen Punkten von der BAW versucht wird, die RADIKAL mit den anderen Ermittlungssträngen in Verbindung zu bringen, nehmen wir an, daß sie aus der Radikal mehr machen wollen, als sie eigentlich ist. Ihr Motto: Terroristen, alles eine Soße.
Antiimperialistische Zellen: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung/Unterstützung. (Orginalton BAW) Die Ermittlungen beziehen sich einerseits auf einen Anschlag auf das Rechtshaus der Hamburger Universität, bei denen durch die Ermittlungen alle gefährdet sind, die an der Uni Jura studiert haben und in irgendeinem Zusammenhang zur linken (antiimperialistischen) Szene stehen. Diese Ermittlungen sind auf Hamburg und Umland begrenzt. Der zweite AI Ermittlungsstrang bezieht sich auf einen Anschlag der AIZ auf ein Büro der FDP in der Nähe von Bremen, wodurch Personen in Bremen, Essen und Mönchengladbach betroffen sind. Als Aufhänger dieser Ermittlungen scheint den Bullen zu genügen, daß in Bremen vor ca. einem 3/4 Jahr eine Veranstaltung mit der Gruppe "kein Friede" aus Frankfurt war. Die Ermittlungen in Bremen zielen auch auf die Frauen/Lesben-Zusammenhänge der Stadt.
Rote Armee Fraktion: Mitgliedschaftliche Betätigung für eine terroristische Vereinigung. (Orginalton BAW) Hier lautet der Vorwurf gegen eine Frau, Nahtstellenperson zwischen legaler und illegaler RAF zu sein. Legale RAF ist ein mittlerweile gerichtlich bestätigtes Kunstprodukt der Bundesanwaltschaft, daß es ermöglicht, ehemalige Gefangene der RAF und Gruppen, die sich in Aktionen und Erklärungen positiv auf die RAF beziehen, unter Mitgliedschaft zu kriminalisieren.
Zu dem Umfang der gesamten Aktion vom 13.6.95 verweisen wir an dieser Stelle auf die Hamburger Broschüre "Gemeint sind wir alle", die die gesammelten Redebeiträge der Veranstaltung vom 6.9.95 in der Roten Flora/ Hamburg enthält und sehr umfassend darüber informiert. Erwähnen wollen wir nur, daß seit dem 13.6. vier Genossen im Knast sitzen, die allesamt im Zusammenhang mit der RADIKAL verhaftet worden sind. Ein weiterer Genosse aus Bremen sitzt eine fünfmonatige Beugehaft ab, weil er sich der Bundesanwaltschaft gegenüber weigert, Angaben über einen seiner Mitbewohner zu machen. Sieben Menschen haben sich ihrer Festnahme entzogen, indem sie untergetaucht sind. Nach den ersten Haftprüfungen für alle vier Gefangenen hat es mittlerweile bei dem in Lübeck einsitzenden Andreas eine weitere Haftprüfung gegeben, die negativ ausgefallen ist. Die Betonung bei den Gründen zur Aufrechterhaltung der Haft hat sich allerdings verschoben. Es wurde sehr viel stärker mit der bestehenden Fluchtgefahr und nicht mehr so sehr mit Verdunkelungsgefahr argumentiert. Herhalten für diesen Wandel mußte die Tatsache, daß ein Mensch, der untergetaucht ist, ähnlich gesicherte Lebensumstände hatte wie Andreas. Die Vier, die am 13.6 erwischt worden sind, unterliegen seitdem verschärften Haftbedingungen, was unter anderem bedeutet: Isolierung von anderen Gefangenen Einzelhofgang Kontrolle der Anwältinnenpost 23 Stunden Isolation auf der Zelle Trennscheibe bei Besuchen Unzählige Schikanen bei der Besorgung von Dingen des täglichen Bedarfs
Es ist klar, daß neben dem Erwähnten noch eine ganze Reihe von bekannten und unbekannten Ermittlungsverfahren laufen, die wir aber nicht einzeln aufführen möchten. Zentrale Verfolgungsinstrumente bei dieser Aktion sind die § 129/129a.
Das Verfahren gegen AIZ und K.O.M.I.T.E.E. sowie Teilaspekte des Verfahrens gegen die RADIKAL werden mit dem § 129a geführt. Dieser § ist im Laufe der Staatsschutzorgie entstanden, die die Sozialdemokratie gegen die im Zuge des Kampfes gegen den imperialistischen Massenmord in Vietnam entstandene bewaffneten Gruppe "Rote Armee Fraktion" losgetreten hat. Der nach der Einführung in kurzen Intervallen immer weiter verschärfte §129a hatte und hat die Aufgabe: der bewaffneten und militanten Opposition durch Ausleuchtung, Bespitzelung und Terrorisierung das politische und soziale Umfeld zu kappen. den Betroffenen die Möglichkeiten der Verteidigung im Rahmen des bürgerlichen Rechts zu entziehen. die Verurteilten durch die Isolationshaft entweder politisch, körperlich und psychisch zu brechen oder sie ersatzweise still und leise zu ermorden bzw auf ewig aus der Öffentlichkeit zu verbannen.
Verfahren, die mit den §129/129a geführt werden, sind von Beginn an in der Hand der hochgradig zentralisierten Bundesbehörde BAW, die das Verfahren nach ihrem Ermessen ausweiten, einschränken, abgeben oder entgültig an sich reißen kann. Ermittlungen werden von vorn herein nicht nach wie auch immer gearteten rechtsstaatlichen Kriterien geführt, sondern entwickeln sich einzig auf der Grundlage politischer Kriterien. So kann es schon mal vorkommen, daß das BKA als weitere Bundesbehörde Anweisungen an die Killerkomandos der GSG9 erteilt, Verfahren durch die Ermordung der Betroffenen abzuschließen. Sondergerichte, die in jedem Fall von 129/129a zuständig sind, interpretieren auf der Grundlage direkter politischer Vorgaben, die in der Regel durch die Generalbundesanwaltschaft in dem Verfahren erläutert werden, daß vor dem Prozeß feststehende Urteil aus dem heraus, was sie Recht nennen. Die Verteidigung unterliegt in §129-Verfahren besonders schwerem Druck, der die Gefahr birgt, bei unbefangener Verteidigung selber kriminalisiert zu werden. Die Isolationsfolter soll dann den Rest menschlicher Würde und politischer Identität der Verurteilten zerstören.
Wer/welche dieser Waffe des Staatsterrorismus unterworfen ist, ist darauf angewiesen, von den Staatsschutzstrategen für "unwichtig" gehalten zu werden, um nicht für immer hinter den Mauern der Hochsicherheitstrakte zu verschwinden. Juristischer Schutz ist für Menschen, die in diese Mühle geraten, nur noch sehr bedingt möglich. Um so wichtiger ist deswegen die politische Verteidigung, die im Prinzip das einzige Mittel ist, den Preis einer Verurteilung so hoch zu treiben, daß sie unterbleibt (kapitalistisches Prinzip des Preis/Leistungsverhältnis).
Gegen die Zeitschrift RADIKAL wurde zusätzlich zum §129a auch noch der §129 wieder aus der Mottenkiste der Staatsschutzgesetzgebung hervorgekramt, genau wie bei den schon länger laufenden Verfahren gegen die Antifa-M in Göttingen. Dieser § durfte in der postfaschistischen Gesetzgebung bleiben, weil er angeblich dazu geeignet war, die Reste nationalsozialistischer Organisationen zu zerschlagen. Nachdem die westlichen Siegermächte allerdings beschlossen hatten, daß diese Reste sich auf Minister- Richter, -Generals,- und Wirtschaftsposten viel besser machen als im Knast, durfte dieser Knüppel gegen die alten GegnerInnen des deutschen Obrigkeitsstaates geschwungen werden: Kommunistinnen, Pazifistinnen, Antimilitaristinnen, Gewerkschafterinnen etc. Gemeinsam war ihnen allen, daß sie die Remilitarisierung der BRD verhindern wollten. Mit über 120.000 Ermittlungsverfahren, weiteren 250.000 mittelbar Betroffenen und mit dem Ergebnis von tausenden von Verurteilungen wurde der antimilitaristischen Bewegung das Genick gebrochen und der Krieg in Deutschland wieder ein lukratives Geschäft. Später sahen sich dann Frauengruppen mit dem §129 konfrontiert, die versuchten, ihr Selbstbestimmungsrecht über die Frage von Geburt oder Nichtgeburt eines Kindes, daß ihnen derzeit wie auch heute noch durch den §218 abgesprochen wurde, durch Abtreibungsfahrten in die Niederlande durchzusetzen. Auch Hausbesetzerinnen wurde die Ehre zuteil. Die RAF wurde dann als der neue Hauptfeind des Staates erkannt und ihretwegen der neue §129a kreiert, der sich schnell zur Hauptwaffe des Staatsschutzes gegen die revolutionäre Opposition entwickelte. Der §129 rückte dadurch weit in den Hintergrund und taucht nur noch sehr sporadisch in der bundesdeutschen Repressionsgeschichte auf.

6.) Warum RAF, K.O.M.I.T.E.E., AIZ und RADIKAL zusammen?

Wir meinen das der Grund für diese Repressionswelle in der Logik der Verfolgungsbehörden liegt und in erster Linie eine politische Entscheidung ist. Um eine realistische Einschätzung zu bekommen, müssen wir verdeutlichen, für welche Politik die am 13.6. angegriffenen Projekte/ Gruppen stehen und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sie aufweisen. Dieses kann hier nur in groben Zügen geschehen, sollte aber unserer Meinung nach ausreichen, um die eben gestellte Frage zu beantworten.
Die RADIKAL: Zur RADIKAL brauchen wir jetzt nichts mehr sagen.
DIE ROTE ARMEE FRAKTION: Sie gründete sich 1970 nach längeren Diskussionen innerhalb der 68er Bewegung, die an ihren Grenzen gestoßen war, direkt nach der Befreiung von Andreas Baader. Sie ist die älteste bewaffnet operierende Gruppe in der BRD und war seit ihrem bestehen Staatsfeind Nr. 1. Sie vertritt einen antiimperialistischen Politikansatz und ist komplett illegal organisiert, daß meint, daß sie nicht nur aus der Illegalität heraus operiert, sondern auch in dieser lebt. Seit vielen Jahren wird von Seiten der Bundesanwaltschaft versucht, das Konstrukt der legalen/illegalen RAF anzuwenden. Es wird behauptet, daß es "Nahtstellenpersonen" gibt, die Kontakt zu Mitgliedern der "Komandoebene" haben und sich für die "terroristische Vereinigung" RAF mitgliedschaftlich betätigen. Desweiteren wird bei Menschen aus dem militanten Widerstand und mittlerweile auch bei Autonomen eine Tatbeteiligung an Anschlägen der RAF konstruiert. Aktuellstes Beispiel hierfür ist der zur Zeit stattfindende Versuch, Menschen aus Frankfurt eine Beteiligung an dem Anschlag der RAF in Weiterstadt anzuhängen. Der einzige Anhaltspunkt der Ermittlungen sind Kontakte, die Menschen zum VS-Spitzel Klaus Steinmetz hatten. Im April 1992 erklärte die RAF, daß sie bewaffnete Aktionen gegen Repräsentanten von Staat und Wirtschaft einstellt und daß es für sie darum geht " neue bestimmungen für eine politik herauszufinden, die tatsächliche veränderungen für das leben der menschen heute durchsetzen kann und langfristig den herrschenden die bestimmung über die lebensrealität ganz entreisst." Eine konstruktive Diskussion/Auseinandersetzung über die Weiterentwicklung der Politik hat seitdem mit der RAF nicht statt gefunden. Die RAF hat sich nicht aufgelöst und bewies im März 1993 mit der Sprengung des Knastes in Weiterstadt, daß sie weiterhin Handlungsfähig ist.
Die Antiimperialistischen Zellen: Sie meldete sich am 22.4.92 mit dem Text "22 Jahre bewaffneter Kampf der RAF in der BRD" das erste mal zu Wort. Sie reagierte damit auf die "rücknahme der eskalation" seitens der RAF und die Verhandlungen mit dem Staat. Einen Monat später ging die AIZ in einem erneuten Schreiben genauer darauf ein und kritisierte eine Reihe von politischen Aussagen der RA Erklärung vom 10.4.92. Desweiteren erklärte sie: "Während die Herrschenden aus dem, was sie das "Ende der RAF" nennen, das Ende des militanten Widerstandes in der BRD schlußfolgern und dies, propagandistisch aufbereitet, in ihren Medien verkünden lassen, ist unsere Vorgehensweise diametral entgegengesetzt: wir wollen aus den theoretischen/praktischen Erfahrungen der Guerilla (und das heißt eben auch: aus ihren Fehlern) lernen und zur Weiterentwicklung von militanter Politik in diesem Land beitragen." und "In einer Front mit denen, die im Trikont Widerstand leisten, zusammen kämpfen!". Sie verstehen ihre Erklärungen, in denen sie immer wieder die RAF zitieren, auch als einen Beitrag in der Diskussion zur Weiterentwicklung militanter Politik in der BRD. Die AIZ hat in ihren Erklärungen den Kreis derer, die durch ihre "potentiell tödliche aktionen" bedroht sind, auf alle FunktionsträgerInnen des BRD-Imperialismus ausgedehnt.
Das K.O.M.I.T.E.E.: Diese militante Gruppe ist am 27.10.94 mit einem Bekennerschreiben, in dem sie zu ihrem Brandanschlag auf das Gebäude des Verteidigungskreiskommando 852 der Bundeswehr in Bad Freienwalde Stellung bezieht, das erste Mal an die Öffentlichkeit getreten. Dadrin nimmt sie eine klare internationalistische undgantirassistische Position ein. Sie sagt: "Deutschland ist Kriegspartei im Völkermord in Kurdistan - militärisch, ökonomisch, politisch!" und analysiert die "BRD als verlängerter Arm der Aufstandsbekämpfung in Westeuropa! " Desweiteren geht sie auf die Hetze und Kriminalisierung von KurdInnen und das PKK-Verbot ein. Am 11.4.95 wurde die vom K.O.M.I.T.E.E. geplante Sprengung des fast fertigen Abschiebeknasts in Grünau durch einen Zufallsfund der Bullen verhindert. Einer, der von den Bullen beschuldigt wird, Mitglied der Gruppe das K.O.M.I.T.E.E. zu sein, schreibt in einem "Brief aus dem Jenseits": "In der jetzigen Situation ist der Sinn militanter Initiativen neben der konkreten Durchsetzung von Forderungen vor allem ein propagandistischer - aufzeigen, daß Widerstand möglich ist. Leute motiveren, sich selbst zu engagieren." Am 6.9.95 veröffentlichte das K.O.M.I.T.E.E.eine Erklärung zur gescheiterten Grünau-Aktion. Als Konsequens ihrer gemachten Fehler beendete sie ihr Projekt. Sie schrieben dazu: "Unsere Entscheidung ist keine Absage auf militante Politikformen im Allgemeinen, sondern die persönliche Konsequenz aus dem Debakel. Wir finden es nach wie vor wichtig und richtig, auch mit militanten Mitteln, in die politischen und militärischen Pläne der Herrschenden einzugreifen und ihre Projekte, wo immer, zu benennen, anzugreifen und zu verhindern. Wir freuen uns sehr über die Initiative des K.O.L.L.E.K.T.I.V.'s, die unser Thema aufgegriffen haben und konsquent weitertragen.
Festzuhalten ist, daß alle am 13.6.95 angegriffenen Projekte/Gruppen zur Fundamentalopposition in der BRD gehören, in der Kontinuität der militanten Politikansätze der 70er und 80er Jahre stehen, für die Diskussion über die Aufarbeitung und Weiterentwicklung militanter Politik ihren Beitrag leisten.
Genau diese Gemeinsamkeiten bilden die Klammer zwischen den einzelnen Projekten und Gruppen, die am 13.6. angegriffen wurden. Die bestehenden Unterschiede werden außer acht gelassen. Es hat für die Bundesanwaltschaft keine Bedeutung, daß die einzelnen Gruppen/Projekte aus ihrer Analyse heraus unterschiedliche Schlüsse für ihre Praxis ableiten. Das Zusammenfassen dieser eigentlich voneinander unabhängigen Verfahren soll bewirken: daß die Solidarität mit dem vom Angriff betroffenen Menschen durch das Auftreten von Widersprüche zu den einzelnen Gruppen, erschwert wird. daß militante autonome Politik mit "terroristisch/kriminell" in der Öffentlichkeit gleichgesetzt wird. daß die RADIKAL in der Öffentlichkeit in einen organisatorischen Zusammenhang mit anderen militanten Gruppen gebracht wird.
In diesem Verfahren soll aus dem Projekt RADIKAL mehr als eine Zeitung gemacht werden. Dies kann durch folgendes Vorgehen der BAW geschlossen werden: Durch das Ermittlungsverfahren in Köln gegen eine Person, sowohl aufgrund des RAF-Nahtstellen Konstrukts als auch der RADIKAL. Durch das Ermittlungsverfahren in Bremen gegen zwei Personen wegen AI Mitgliedschaft und RADIKAL. Durch die Bekanntgabe der Bundesanwaltschaft, Disketten eines Beschuldigten geknackt zu haben. Dort befanden sich Texte zu Kurdistan, wodurch die BAW automatisch eine Verbindung zum K.O.M.I.T.E.E. herstellt. Durch folgende Vorgehensweisen beim zweiten Haftprüfungstermin, die laut Anwältin nur mit Prozessen gegen die RAF vergleichbar sind:
Der Transport des Gefangenen von Lübeck nach Hamburg erfolgte mit zusammengeschlossenen Hand- und Fußschellen. Der Gefangene wurde durch Begleitpersonen mit Maschinenpistolen und kugelsichere Westen bewacht, sowie durch zusätzliche Begleitfahrzeuge. Die Anwältin wurde durchsucht und mit ihrem Mandanten nicht allein gelassen .

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kombo(p) | kombo@riffraff.ohz.north.de | 28.6.1997