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Bonn und Bern
eins bei Asyl
Abkommen über
Abschiebung
„illegal" Eingereister
geplant
BERN.
3. Februar (AP). Die Schweiz
und
Deutschland wollen ein Abkommen
aushandeln,
das die Abschiebung „illegal"
anwesender
Ausländer regelt. Angestrebt
werde
auch die Rückübernahme von
Asylbewerbern,
die im jeweils anderen
Staat
einen Asylantrag gestellt haben,
teilte
das Berner Justizministerium am
Mittwoch
mit.
Derzeit
können die Behörden beider
Staaten
aus dem anderen Land kommen-
de
Ausländer nur dann zurückweisen,
wenn
diese bei der illegalen Einreise er-
tappt
werden. Mit dem angestrebten
neuen
Abkommen soll nicht mehr der il-
legale
Grenzübertritt, sondern auch der
unberechtigte
Aufenthalt entscheidend
sein.
Nach dem von Deutschland vorge-
legten
Vertragsentwurf ist ausschließlich
wichtig,
ob der Ausländer in dem jeweili-
gen
Einreisestaat zum Aufenthalt berech-
tigt
ist. Asylbewerber könhen den Anga-
ben
zufolge dann auch in das andere
Land
zurückgeschoben werden, wenn sie
dort
ein Gesuch gestellt haben - unab-
hängig
davon, ob der Antrag noch anhän-
gig
oder bereits entschieden ist.
Nach
wie vor stünden für die Schweiz
aber
Neuregelungen des Ausländerrechts
mit
mehr als nur einem Staat im Vorder-
grund,
hieß es in der Erklärung des Mini-
steriums
weiter. Angestrebt werde der
Beitritt
zu einem vergleichbaren Überein-
kommen.
das neun EG-Staaten - die so-
genannten
Schengener Staaten - mit
Polen
abgeschlossen haben.
Noch
wesentlicher sei aber ein Beitritt
der
Schweiz zur geplanten sogenannten
Erstasylregelung
der EG. Die Beitritts-
verhandlungen
könnten beginnen, sobald
alle
EG-Staaten dem Erstasylabkommen,
das
die Zuständigkeit für die Prüfung
eines
Asylgesuchs regelt, ratifiziert ha-
ben.
Frankfurter
Rundschau, 04.02.1993
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