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Bonn und Bern eins bei Asyl
Abkommen über Abschiebung 
„illegal" Eingereister geplant

BERN. 3. Februar (AP).  Die Schweiz
und Deutschland wollen ein Abkommen
aushandeln, das die Abschiebung „illegal"
anwesender Ausländer regelt. Angestrebt
werde auch die Rückübernahme von
Asylbewerbern, die im jeweils anderen
Staat einen Asylantrag gestellt haben,
teilte das Berner Justizministerium am
Mittwoch mit.

Derzeit können die Behörden beider
Staaten aus dem anderen Land kommen-
de Ausländer nur dann zurückweisen,
wenn diese bei der illegalen Einreise er-
tappt werden. Mit dem angestrebten
neuen Abkommen soll nicht mehr der il-
legale Grenzübertritt, sondern auch der
unberechtigte Aufenthalt entscheidend
sein. Nach dem von Deutschland vorge-
legten Vertragsentwurf ist ausschließlich
wichtig, ob der Ausländer in dem jeweili-
gen Einreisestaat zum Aufenthalt berech-
tigt ist. Asylbewerber könhen den Anga-
ben zufolge dann auch in das andere
Land zurückgeschoben werden, wenn sie
dort ein Gesuch gestellt haben - unab-
hängig davon, ob der Antrag noch anhän-
gig oder bereits entschieden ist.

Nach wie vor stünden für die Schweiz
aber Neuregelungen des Ausländerrechts
mit mehr als nur einem Staat im Vorder-
grund, hieß es in der Erklärung des Mini-
steriums weiter. Angestrebt werde der
Beitritt zu einem vergleichbaren Überein-
kommen. das neun EG-Staaten - die so-
genannten Schengener Staaten - mit
Polen abgeschlossen haben.

Noch wesentlicher sei aber ein Beitritt
der Schweiz zur geplanten sogenannten
Erstasylregelung der EG. Die Beitritts-
verhandlungen könnten beginnen, sobald
alle EG-Staaten dem Erstasylabkommen,
das die Zuständigkeit für die Prüfung
eines Asylgesuchs regelt, ratifiziert ha-
ben.

Frankfurter Rundschau, 04.02.1993

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