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EU-Pläne zur Abwehr von Flüchtlingen
Längst Realität
»Mißverständlich«
- so heißt's nun in
Wien, sei das von Österreich
präsentierte
Strategiepapier für
eine gemeinsame
Einwanderungs- und Asylpolitik
der EU.
Die Genfer Flüchtlingskonvention
solle
ja gar nicht untergraben
werden. Schön
war's. In dem Papier, das
den EU-Parla-
mentariern offiziell vorenthalten
wurde,
liest sich's ganz anders.
Da wird eine
neue EU-Konvention angeregt,
die die
Genfer Ȋndert,
ergänzt oder ablöst«.
Die Absichten sind eindeutig:
Schutz
vor Verfolgung soll kein.
individuelles
Recht mehr sein, sondern
als »politisches
Angebot des Aufnahmelandes«
verstan-
den werden. Und was, wenn
es dieses
»Angebot« gar
nicht macht? Wie etwa
die Bundesrepublik. Der
Kurde Nasir Ka-
raca soll jetzt samt Familie
ausgewiesen
werden, obwohl ihm in der
Türkei Haft
und Folter drohen. Denn
sein Name ist
dort bekannt, seit er an
der Aktion »Kein
Mensch ist illegal«
teilnahm.
Die Genfer Konvention erkennt
jeden
als Flüchtling an,
der »aus der begrün-
deten Furcht vor Verfolgung«
seinen Hei-
matstaat verlassen hat.
Und sie ver-
pflichtet die Unterzeichnerstaaten,
ihn
in kein Land auszuweisen,
in dem sein
Leben oder seine Freiheit
bedroht wer-
den. Die Bundesrepublik
gehört dazu.
Doch Nasir Karaca schützt
nur noch das
Kirchenasyl, das ihm die
Evangelische
Gemeinde in Gießen
gewährt.
- Von Claus Dümde -6.9.1998
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