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Berlin: Stellungnahme zum RZ-Urteil

Presseerklärung: Neuverhandlung statt Politfarce

Am 18. März ging einer der lächerlichsten Schauprozesse in
deutschen Gerichten zuende. Nach einem mehr als dreijährigen
Prozess sprach das Kammergericht die Angeklagten der
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der
Beteiligung an mehreren Anschlägen für schuldig.
Wir, der AStA der TU Berlin fordern eine Neuverhandlung des
Prozesses gegen die angeblichen Mitglieder der RZ
(Revolutionäre Zellen) und die Aufhebung der Urteile gegen
Sabine, Harald, Matthias, Rudolf und Axel
Dieser Prozess war von Anfang an eine Farce. Hier ging es
darum, ein politisches Urteil gegen die (inzwischen aufgelösten)
RZ zu fällen, nicht um die Angeklagten und ihre Schuld.
Die Verurteilung stützt sich in Gänze auf einen völlig
unglaubwürdigen Kronzeugen, der gegen die Angeklagten
aussagte, um sich selbst vor einer langjährigen Haftstrafe - aus
genau den gleichen Gründen, die nun zur Verurteilung der
Angeklagten führten - zu schützen. Nicht nur mehrere
offensichtliche Falschaussagen des Kronzeugen vor Gericht,
auch die permanenten Widersprüche in die dieser sich während
des Prozesses verwickelte, interessierten das Kammergericht
nicht bei dem Ziel ein politisches Urteil zu fällen.
Auch wurde der Verteidigung in diesem Prozess des öfteren das
ihr zustehende Prozessmaterial und die Akteneinsicht verwehrt.
Wir stellen fest, dass der Begriff Rechtsstaat nach diesem
Schauprozess in Deutschland nur noch eine leere Worthülse ist
und fordern, dieses politische Gesinnungsurteil zu widerrufen.
Der Prozess muss neu aufgerollt werden und der Kronzeuge
sollte sich wegen wiederholter Falschaussagen verantworten
müssen.
AStA der TU Berlin, 25.3.2004


 

28.03.2004
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