nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Berlin: 169. Prozesstag: Mousli das letzte Mal im Zeugenstand?

169. Prozesstag: Mousli das letzte Mal im Zeugenstand?
Der heutige Prozesstag wurde mit der weiteren Befragung des Kronzeugen bestritten. Es sieht ganz
danach aus, als wäre dies sein letzter Auftritt vor diesem Gericht gewesen.
"Das brauchen Sie nicht zu beantworten, das hatten wir schon" (Vorsitzende Richterin Hennig)
Auf Antrag der Verteidigung wurden Mousli von der Vorsitzenden Richterin Hennig ausgesuchte
Passagen aus seinen insgesamt 59 Befragungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die
Bundesanwaltschaft (BAW) vorgehalten. Unter wohlwollenden Blicken der Bundesanwälte Bruns und
Walenta und mit freundlicher Unterstützung durch den Senat, bestätigte der Kronzeuge im Wesentlichen
alle ihm vorgehaltenen Passagen.
Dabei ging es zunächst um den von ihm in verschiedenen Vernehmungen behaupteten Diebstahl eines
VW-Passats, der später beim Anschlag auf den damaligen Leiter der Berliner Ausländerbehörde
Hollenberg eingesetzt wurde. Zu diesem Diebstahl hat Mousli nicht nur widersprüchliche sondern
teilweise vollkommen falsche Angaben gemacht. Ein anderer Komplex betraf die Frage, wie und wann
Mousli sich wieder daran erinnert haben will, dass ein früherer Deckname von Rudolf Sch. "Horst"
gewesen sein soll. Mousli zeigte sich heute bemüht zu versichern, dass ihm dieser Deckname schon zu
Beginn des Jahres 2000 eingefallen wäre, allerdings wisse er nicht mehr wie er darauf gekommen sei.
Rechtsanwalt Euler wiederum machte Mousli darauf aufmerksam, dass er bis April 2000 an keiner
Stelle von anderen Decknamen gesprochen habe. Erst nach den ersten Gesprächen, die der Kronzeuge
mit Beamten des Bundesverfassungsschutzes gehabt hatte, seien ihm angebliche alte Decknamen wieder
eingefallen.
"Das habe ich so gesagt" (Mousli)
Per Gerichtsbeschluss wurde dann das weitere Verlesen von Passagen aus Vernehmungsprotokollen,
wie in einem Antrag von Rechtsanwältin Lunnebach vom Vortage gefordert, abgelehnt, "weil zu den
jetzigen und früheren Aussagen kein Widerspruch besteht".
Für die drei ZuschauerInnen und die Prozessbeteiligten ziemlich dröge wurde es dann, als Mousli auf
Antrag der Verteidigung die gesamten Gesprächsprotokolle seiner 59 Vernehmungen in Augenschein zu
nehmen hatte, um zu bestätigen, dass die Protokolle von ihm persönlich unterschrieben worden waren
und damit dem entsprächen, was er damals ausgesagt habe.
Rechtsanwalt von Schlieffen bemühte sich im Anschluss durch eigenständiges Vortragen längerer
Passagen aus den Vernehmungsprotokollen deutlich werden zu lassen, dass Mousli mitnichten - so wie
immer von ihm behauptet - versucht habe Lothar E. bis zu Beginn des Jahres 2000 nicht zu belasten.
Vielmehr zeigten die vorgetragenen Passagen, dass Mousli seinen "besten Freund" Lothar schon sehr
früh anfing zu belasten und dies - wie von Schlieffen zusammenfassend feststellte - "ohne Not".
"Heiner und Toni habe ich persönlich nie gesehen" (Mousli, 30.11.1999)
Auf Antrag von Rechtsanwältin Lunnebach wurden dem Kronzeugen sodann weitere Passagen aus
seinen Vernehmungsprotokollen vorgehalten, die er heute erneut bestätigte. Dies betraf insbesondere
den Komplex der dubiosen Identifizierung des "Heiner", von dem er zwar am 30.11.1999 noch
behauptet hatte, ihn nie gesehen zu haben, ihn jedoch wenig später - mit kaum kaschierter Hilfe durch
die BKA-Beamten - anhand von Lichtbildern als Matthias B. identifizierte. Zum Abschluss des
Verhandlungstages, verlas die Richterin, auf einen weiteren Antrag der Verteidigung, alle
handschriftlichen Erklärungen und Aufzeichnungen, die vom Kronzeugen gemacht wurden und dem
Bundeskriminalamt (BKA) übergeben worden waren.


 

16.02.2004
Prozessbegleitung "Freilassung" [homepage]   [Email] [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: Berliner RZ-Verfahren]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht