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Berlin: 168. Prozesstag: Weitgehende Selbstdemontage des Kronzeugen

168. Prozesstag, 12. Februar 2004
Weitgehende Selbstdemontage des Kronzeugen
Mousli heutiger Auftritt war der erste, nachdem seine Bewährungsfrist im Dezember abgelaufen war.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete ihn daher als unbelastet und wollte wissen, ob er bei seinen
Aussagen bleibe. Mousli bestätigte, dass "da, wo ich mich erinnert habe, habe ich mich erinnert, da, wo
ich mir sicher war, bin ich mir sicher." Der heutige Tag zeigte, dass das nicht besonders viel ist.
Entsprechend war das kein guter Tag für die Bundesanwaltschaft, und es war kein guter Tag für den
Kronzeugen.
Mousli behauptete, befragt dazu, warum er noch am 25. November 1999 weder die Namen des
Angeklagten Lothar E. noch des Angeklagten Axel H. genannt habe, sie späterhin aber schwer
beschuldigte, er habe sich "zurückgehalten", später dann seine Aussagen "präzisiert. Das haben wir ja
schon erörtert." Er habe seinen "Freund" Lothar E. bis Dezember 1999 nicht belasten wollen. So
offensichtlich sind jedoch die Widersprüche zwischen seinen damaligen polizeilichen Vernehmungen und
seinen Aussagen vor Gericht, dass die Verteidigerin Edith Lunnebach den Antrag auf Verlesung eben
jener Vernehmungen stellte. Acht (8) Minuten brauchte das Gericht in der nachfolgenden Pause, um zu
dem Ergebnis zu kommen, diesen Antrag abzulehnen (und vermutlich den einen oder anderen Kaffee zu
trinken).
In der weiteren Vernehmung durch die Richterin wurde Mousli mit seinen Aussagen konfrontiert,
Sicherheit habe stets oberste Priorität in den RZ gehabt und seiner Behauptung, an dem Anschlag auf
Hollenberg seien beide Berliner RZ-Gruppen beteiligt gewesen (Vernehmungen vom 30. 11. 1999 und
16. 12. 1999). Erneut wurde der Antrag gestellt, Mouslis divergierende Aussagen verlesen zu lassen,
erneut wurde unterbrochen (3 Minuten), und erneut wurde der Antrag mit der Begründung abgelehnt, es
gebe "keine Widersprüche". Schon jetzt monierte Bundesanwalt Bruns, "jetzt wird's langsam nervig",
offensichtlich noch nicht ahnend, dass es heute noch deutlich unangenehmer für ihn werden würde.
Verlesung handschriftlicher Notizen des Kronzeugen
Lothar E., so Mousli in handschriftlichen Aufzeichnungen, die Richter Hanschke verlas, sei "zu meinem
besten Freund geworden, wenn es so etwas gibt", und diese Freundschaft sei erst 1996/97 beendet
worden. Aus den für das Bundeskriminalamt (BKA) gefertigten Aufzeichnungen geht auch klar hervor,
dass Mousli "seinen besten Freund" keineswegs, wie wiederholt vor Gericht und in Vernehmungen
behauptet, "schützen" wollte. Mousli beschuldigte "seinen Freund" vielmehr gegenüber dem BKA,
organisiert Scheinehen anzubahnen und entblödete sich nicht, ihm gar kommerzielle Eheanbahnung zu
unterstellen. Ausführlich berichtete er in den Aufzeichnungen sodann über seine Tätigkeit in der
Funkgruppe, die diverse Abhöraktionen durchführte und etwa den Polizeifunk regelmäßig würdigte.
Dann schließen sich lange Namenslisten an, denen Mousli, wo möglich (und wie gefordert),
verschiedene Orte, an denen diese sich in den 1980er Jahren aufgehalten haben und tätig gewesen sein
sollen, zuordnet. Das Kopfschütteln auf der Zuschauerbank - diesmal gut gefüllt - bezog sich nicht allein
auf die umfangreiche Namensliste, sondern auch auf die zum Teil abenteuerlichen Zuordnungen. Ganz
nebenbei verteilte Mousli in diesen Aufzeichnungen Kandidatinnenplätze für mögliche Mitglieder der
"Roten Zora" oder ordnete Leute weiteren angeblich in Berlin existierenden Funkgruppen zu, die noch
heute Schwierigkeiten haben, überhaupt ein Telefon zu benutzen.
Vorgehalten wurden Mousli sodann seine widersprüchlichen Angaben zu angeblich mit Lothar E.
gemeinsam gestohlenen Pkw und zum angeblichen Diebstahl von Nummernschildern. So abstrus diese
Ausführungen waren, Mousli kann heute nicht mehr zurück und muss an diesen Aussagen festhalten. Im
Zweifelsfall haben ihn, so Mousli, daher immer die Angeklagten belogen. Lediglich auf die Frage, warum
er die Anschläge auf Hollenberg und Korbmacher verwechselt habe, redete er Klartext: "Das ist normal,
ich habe einiges verwechselt."
Erneut stellte die Rechtsanwältin den Antrag, die unterschiedlichen Aussagen des Zeugen verlesen zu
lassen, erneut monierte Bundesanwalt Bruns, hier werde entgegen der Strafprozessordnung die
Beweisaufnahme wiederholt, erneut wurde die Sitzung unterbrochen Diesmal dauerte es 12 Minuten für
die Entscheidung, den Beschluss des Gerichts zurückzustellen und nicht heute über den Antrag zu
entscheiden. Bundesanwalt Bruns kam erst nach 17 Minuten an den Ort des Geschehens zurück,
gerade rechtzeitig, um den abenteuerlichen Geschichten zum angeblichen...
Sprengstoffdepot im MehringHof
.. durch seinen Kronzeugen folgen zu müssen. Keinen blassen Schimmer, aber gehörige kriminelle
Energie, so lassen sich die Mutmaßungen Mouslis zu einem angeblichen Sprengstoffdepot im
MehringHof und dessen angeblichen 'Betreuern' zusammenfassen. Über die Stationen 30. November,
7., 16., und 30. Dezember, 2. und 19. Januar 2000 sowie 15. und 21. März 2000 wurde klar, dass
Mousli noch vor den Durchsuchungen des MehringHofs alle Varianten für ein angebliches Versteck
durchgebastelt hatte. Je unsicherer er wurde, desto mehr beschuldigte er die Angeklagten, "sensible,
sicherheitsrelevante Sachen immer gemeinsam besprochen" und das Depot gemeinsam verwaltet zu
haben (die Entscheidung, über einen Antrag auf Verlesung der widersprüchlichen Aussagen Mouslis
durch die Rechtsanwältin Lunnebach, wird zurückgestellt).
Auch eine Tabelle hatte Mousli gefertigt, in der er angebliche Decknamen angeblichen Klarnamen
zuordnete und vermerkte, wo er welche Person kennen gelernt haben will. Sodann bastelte er im
Auftrag des BKA Lebensläufe der Angeklagten. Richter Hanschke verlas auch diese Papiere und fragte
sodann pflichtschuldig ab, ob Mousli jeweils für die Aussagen vom 30. November 1999 und 16.
Dezember "Korrekturen seiner Aussagen vorgenommen" habe. Mousli bejahte: "Ich kann mich an den
Text nicht mehr erinnern, aber wenn ich das unterschrieben habe, habe ich das auch so gesagt."
Die widersprüchlichen Angaben zur ZSA waren sodann Gegenstand der Verhandlung, wieder wurde
ein Antrag von Rechtsanwältin Lunnebach nicht beschieden. Genauso wurde mit den Berichten Mouslis
über einen angeblichen Waldspaziergang verfahren, den die beiden RZ-Gruppen "1989 oder 1990
gemeinsam unternommen haben" sollen, um "weitere Perspektiven zu diskutieren."
Hier muss Mousli an der angeblichen Wanderung entlang des Wannsee festhalten, weil er sonst gar
keine Handhabe hätte, den Angeklagten Matthias B. zu beschuldigen, denn den hatte er nach eigenen
Angaben als RZ-Mitglied nie gesehen. Leidlich aufmerksam war zudem dem Berichterstattenden Richter
Hanschke aufgefallen, dass in einer Vernehmung im Jahr 2000 der Name des Angeklagten Axel H. nicht
auftaucht. Das konnte sich Mousli auch nicht erklären, hielt aber auf Nachfrage im nächsten Komplex an
der Behauptung fest, er habe das angeblich in einem Seegraben versenkte Sprengstoffpaket beim
Spazierengehen "immer durchschimmern" sehen.
Auch zur Siegessäule, hier will Mousli die Informationen von Lothar E. 1994 erhalten haben, hielt
Mousli an seinen Angaben vom Hörensagen fest, auch hier wurde ein Antrag von Rechtsanwältin
Lunnebach nicht beschieden.
Hennig: "Patriarchatspapier? Erzählen Sie doch 'mal..."
Die Vorsitzende Richterin, Gisela Hennig, die mit dieser ach so präzisen Aufforderung schon so
manchen Zeugen zum Wahnsinn getrieben hat, stieß bei Mousli auf einen agilen Kronzeugen, denn sofort
wusste er zu berichten, das Papier sei von der Angeklagten Sabine E. etwa 1987 geschrieben worden,
habe sich zunächst mit der Situation der schwarzen Frauen in Südafrika auseinandergesetzt und sei in
der Gruppe in Hinblick auf unterschiedliche Linien sehr kontrovers diskutiert worden. Judith, so der
angebliche Deckname von Sabine E., habe das Papier verteidigt, der Angeklagte Rudolph Sch. habe sie
unterstützt; beide hätten sich von der Flüchtlings- und sozialen Frage abwenden wollen. Das Papier sei
Anfang 1988 in der Berliner RZ diskutiert worden (nach der Einlassung von Sabine E. unter dem Titel
"Das Spiel ist aus"). 1989 sei es veröffentlicht worden unter dem Titel "Was ist das Patriarchat".
Wiederholt insistierte Mousli, es sei von Sabine E. geschrieben worden. Der Entwurf und die
Veröffentlichung seien sich sehr ähnlich; er wisse aber nicht, wie das Papier dann aufgenommen worden
sei; auch ob er nach der Veröffentlichung noch an Diskussionen über das Papier teilgenommen habe,
wisse er nicht mehr.
Laut Mousli zielte das Papier jedoch auf keinen Fall auf die Beendigung einer bewaffneten,
revolutionären Politik, sondern "im Gegenteil, als ich das äußerte, wurde ich von Judith beschimpft."
Fragen, worin die Kontroversen bestanden hätten, wich Mousli aus, betonte stattdessen aber die
besondere Gefährlichkeit von Sabine E., Rudolf Sch. und - ungefragt - Matthias B. Dass, wie Sabine E.
und Rudolph Sch. in ihren Einlassungen erläutert hatten, mit dem Ende der Flüchtlingskampagne auch
das Projekt RZ für sie erledigt war, bezeichnete Mousli als "Quatsch".
Auf die Frage durch Rechtsanwalt Eisenberg, wie er beschimpft worden sei, ob als "Weichei" oder
"Kleinbürger", wie Mousli oftmals vor Gericht beklagt hatte, konnte er jedoch angeblich nicht erinnern.
Willkommen im Patriarchat
Richterin Hennig verlas sodann Auszüge aus der Einlassung von Sabine E., in der diese von einem
"historischen Verfallsdatum der RZ" spricht und die Notwendigkeit betont, den "vorindustriellen Begriff"
des Patriarchats sowie dessen heutige Bedeutung zu analysieren. Diese Analyse lasse sich jedenfalls mit
der damaligen Politik der RZ nicht verbinden und sie habe sich daher "redlich bemüht", deren Politik zu
beenden.
Mousli behauptete der Begriff des "historischen Verfallsdatums" sei "aus der Retrospektive gewählt", in
Konkurrenz zur Roten Zora habe sie sich in der Tat "redlich bemüht, den revolutionären Kampf
fortzuführen. Es ging um Umorientierung weg von der sozialen Frage, aber nicht weg vom bewaffneten
Kampf oder den RZ."
Jetzt schlug, nachdem Frau Hennig mit der Verlesung der Einlassung die Steilvorlage gegeben hatte, die
Stunde der Patriarchatsexperten. Rechtsanwalt Eisenberg nämlich wollte nun von Mousli wissen, ob er
das Papier erinnere und wo stehe, es sei eine neue revolutionäre Strömung nötig. Kollege Euler fragt, ob
Mousli das Papier verstanden habe: "Herr Mousli, was heißt das, wenn in einem Papier zur
unauflöslichenGeschlechterdifferenz steht, diese 'zerreißt alle revolutionären Entwürfe als Makulatur'?"
Mousli meinte nun, er habe nie behauptet, in dem Papier sei von einer neuen Linie die Rede gewesen,
wohl aber habe in der kontroversen Diskussion Judith diese Perspektive eingefordert. Bundesanwalt
Bruns, auch Geschlechterexperte, reichte es. Er forderte das Gericht auf, die Befragung zu beenden, er
widerspreche energisch den Unterstellungen, suggestiven Befragungen und der Art und Weise der
Verteidigung überhaupt. Laut ging es zu, und um 11.55 Uhr wurde von Richterin Hennig bis 13.00 Uhr
unterbrochen.
Erst um 13.15 Uhr kann es weitergehen, denn Rechtsanwalt Eisenberg ist die Robe gestohlen worden,
die Voraussetzung für das Einstreichen des Tagessatzes ist. Richterin Hennig weist die Frage Eisenbergs
nach der angeblichen Fundstelle im Papier zurück, der daraufhin nun wissen will, wann das Papier
erstmals aufgetaucht sei.
Etwa 1988 im Umfeld des Anschlags auf Korbmacher sei das gewesen, ist sich Mousli sicher,
behauptet aber, sich an die Diskussion in der Gruppe nicht mehr erinnern zu können. Nach dem Motto
'dem Manne kann geholfen werden' will Rechtsanwalt Eisenberg nun wissen: "Sie haben den Entwurf
gelesen?"; "Die anderen Gruppenmitglieder auch?"; "Hat denn niemand gefragt, warum sie so ein Zeugs
schreibt, aber ganz anders redet und handelt?"; "Was war denn Ihre Position dazu?"; "Hatten Sie denn
keinen Widerspruch zu dem Papier?"; "Oder haben Sie nur wie ein kleiner Junge mit langer Leitung
dagesessen und zugehört, was die anderen da reden?"; "Sollen wir den Text denn Absatz für Absatz
durchgehen?"
Bruns platzt
Nun mag die Bundesanwaltschaft gar nicht mehr. Das Papier sei schon vorgehalten worden. Die
Befragung sei suggestiv und unzulässig. Allgemeines Gepöbel, denn es geht um die Frage, aus welchem
Finger sich Mousli eine angebliche Agitation von Sabine E. für die Fortsetzung des bewaffneten
Kampfes gesogen hat bzw. welchen Nektar die Bundesanwaltschaft aus ihrem Kronzeugen noch saugen
kann.
Zehn Minuten Pause, so das salomonische Vorgehen der Vorsitzenden Richterin, die sodann mitteilt,
der Vorhalt sei zulässig. Punktsieg Eisenberg. Und nun verliest Rechtsanwalt Eisenberg Absatz für
Absatz das Papier, nachdem geklärt ist, dass es kein Original mit dem Titel "Das Spiel ist aus" (mehr)
gibt, er daher eine solche Überschrift nicht vorhalten darf.
Mousli stimmt der Analyse zur Vernutzung der schwarzen Frau zu, gibt an, er "habe auch Bücher dazu
gelesen." Widersprüche zu diesem Teil des Papiers habe er nicht gehabt, es sei "eher um die Diktion"
gegangen.
Ausschließlich "Frauen reproduzieren die Gattung Mensch", zitiert Eisenberg und fragt, ob auch hier
Mousli zustimme. Spezifisches Gepöbel, denn nun ist es Bundesanwalt Bruns allein, der die "dringende
Bitte" an das Kammergericht schreiend richtet, "dieses Schauspiel des Anwalts, der hier in jesuitischer
Manier den Zeugen zerlegen" wolle, zu beenden: "Ich bin entsetzt, dass das Gericht das zulässt!" Das ist
deutlich zu sehen...
Eisenberg erläutert, er sei "auf der Suche nach dem Widerspruch", von dem "der Herr Zeuge
gesprochen" habe, er suche die angebliche Fortsetzung des bewaffneten Kampfs. Die Vorsitzende
Richterin Hennig: "Herr Bruns, wir halten den Vorhalt für zulässig." Punktsieg Eisenberg.
Hegel, Birkhoff, Flegel - Mousli streicht die Segel
Mousli also muss nun antworten und erinnert, dass diese Position nicht seine gewesen sei und dass die
ausschließliche Fähigkeit der Frau die Gattung zu reproduzieren, "nicht die Politik des Vereins
bestimmen sollte." Dass der Geschlechterantagonismus eine andere Dimension habe als der
Klassenantagonismus, dass Luce Irigaray den Menschen als "historische Idee" bezeichnet, dass Hegel
von Sabine E. widersprochen wird, dass zwischen Mann und Frau ein "unauflöslicher Widerspruch"
bestehe, dazu fragt Eisenberg und dazu antwortet Mousli, "ja, ich erinnere mich daran im
Sinnzusammenhang"; "nein, ich weiß nicht mehr, wie wir das im Detail diskutiert haben", "ja, diese
Hausfrauisierungs-Debatte..." Patsch!
Sabine E. schaltet sich entsetzt in die vermeintliche Expertenrunde ein, bemüht sich, die Ansätze der
Bielefelder Schule, Irigarays Theorieansatz, Subsistenz, Hegel, ihren Text und die Zusammenhänge zu
erläutern; erinnert, dass Mousli schon "damals das Ganze nicht verstanden" habe; dass daraus "eben
keine Strategie mehr zu entwickeln" sei.
Eisenberg wird flegelhaft, eine "lange Leitung" habe der Zeuge, der "kapiert nichts": "Was hat der Text -
'unabänderliche Geschlechterdifferenz' - bei Ihnen, Herr Zeuge mit der langen Leitung ausgelöst?"
Wieder wird es laut. Rechtsanwalt Birkhoff, Zeugenbeistand des Kronzeugen Mousli, droht Eisenberg,
weil dieser den Zeugen beschimpfe und verunglimpfe. Richter Alban, Bundesanwalt Bruns - die
versammelten Patriarchatsexperten brüllen munter drauflos.
Unterbrechung von fünf Minuten.
Eisenberg setzt mit dem Vorhalt fort: "'Der Mann ohne Macht, das ist das Ende des historischen
Mannes.' Wie reagieren Sie auf diese Passage, Herr Mousli?" Mousli: "Ich würde antworten, wenn ich
ausreden darf, dass ich mich in der Diskussion damals zu sehr auf Hausfrauisierung fokussiert habe, da
hat sie Recht. Im Detail kann ich mich nicht erinnern, aber jetzt, wo Frau Eckle, wenn ich Sie siezen
darf, Frau Eckle, das noch mal erläutert hat, da fällt mir das wieder ein."
"Sehr gut, dann kommen wir ja dahin, wo wir hin müssen. Erinnerung. Erinnern Sie denn auch noch, wo
bei einer solchen inhaltlichen Ausgangssituation Frau Eckle von einer bewaffneten revolutionären
Perspektive ausgegangen ist? Und wenn nicht revolutionäre Perspektive, welche Perspektive
überhaupt?" fragt Rechtsanwalt Eisenberg. Kronzeuge Mousli: "Das haben wir uns auch gefragt. Aber
das war die Grundlagendiskussion für die Fortsetzung der Vereinspolitik."
Dieser Donnerstag mag über weite Strecken eine anstrengende Veranstaltung gewesen sei, nicht
jeder/m mag das gefallen haben, doch hat die hier (wenn auch recht inszenierte) intensive Befragung des
Zeugen gezeigt, was bei den bisherigen Vernehmungen Mouslis versäumt bzw. vom Gericht
unterbunden worden ist: Eine intensive Befragung des einzigen Beweismittels zur Wahrheitsfindung. Mit
interessanten Ergebnissen.

 

16.02.2004
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