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Berlin: Weinrich-Prozess: 49. Verhandlungstag

49. Verhandlungstag im Weinrich-Prozeß

Nach Beschluß der Kammer stand heute die Verlesung französischer Vernehmungsprotokolle als erstes auf der Tagesordnung.

Zwei Geschädigte beim Anschlag in der Rue Marbeuf schilderten in den Vernehmungsprotokolle die Explosion, umherfliegende Glassplitter und ihre Verletzungen. Ein weiterer Geschädigter in gleicher Angelegenheit hatte neben seinen leichten Verletzungen zu Protokoll gegeben, daß er bis dato noch nicht Nebenkläger sei. Dies bewertete die Verteidigung als "etwas merkwürdig", da eben jener Herr hier offiziell durch den Nebenklagevertreter RA Schulz vertreten wird. Es könnte gut sein, daß diese Angelegenheit noch ein Nachspiel hat.

Ein rechtsmedizinischer Sachverständiger hatte in einer Vernehmung in Marseille die Ergebnisse einer Autopsie der Toten vom Anschlag auf den Marseiller Bahnhof referiert. Demnach wurde einem der beiden Opfer ein Arm abgerissen und der Brustkorb schwer verletzt, was nach Lage der Dinge ein Hinweis darauf sei, daß der Mann sich in unmittelbarer Nähe der Explosion aufgehalten haben müsse. Der zweite Tote sei durch Kopfquetschungen, schwere Brustkorbverletzungen und die Durchtrennung des Rückenmarks getötet worden.

Im Folgenden verlas der Vorsitzende noch Faxe der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und des Bundesjustizministeriums über die Ablehnung des Erscheinens von Illich Ramirez Sanchez als Zeuge im hiesigen Verfahren. Das "Carlos" nicht nach Berlin kommen wird, hat Richter Ehestädt (als Letzter) "aus der Zeitung erfahren".

Demnach ist die Senatsverwaltung "im Benehmen mit der Bundesregierung (...) nach reiflicher Überlegung zu der Auffassung gelangt", daß die von französischer Seite geforderten Sicherheitsgarantien für Sanchez "nicht zu erfüllen sind".

Das Bundesjustizministerium hatte auf die "auf eine Vernehmung des Zeugen (Sanchez) in Berlin verzichtet". Dies sei, so Ehestädt auf Nachfrage der Verteidigung, zwar ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, man fühle sich von Seiten der Kammer derzeit jedoch nicht gedrängt, darauf zu reagieren.

Die Verteidigung erlaubte sich dann noch anzumerken, daß es wohl kaum ein Mangel an möglichem Sicherheitsaufwand gewesen sein könne, der Grundlage dieser Entscheidung an höchster Stelle war. Über die tatsächlichen Gründe könne man derzeit aber nur spekulieren.

Nächster Termin: 17.12., 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500


 

15.12.2003
anonym zugesandt   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: Weinrich-Prozess]  Zurück zur Übersicht

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