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Berlin: 152. Prozesstag | Bald Schluss mit lustig?

Bald Schluss mit lustig? (152. Prozesstag)

Das Kammergericht will die Beweisaufnahme zügig beenden. Nächste Woche könnten bereits die ersten Plädoyers gehalten werden. Diese Absicht unterstrichen heute die RichterInnen durch postwendend erlassene Ablehnungsbeschlüsse von Beweisanträgen der Verteidigung, wie in einem Schnellverfahren.

Der Antrag von RAin Lunnebach sollte die Hypothese der Bundesanwälte (BAW) erschüttern, der angeblich in Salzhemmendorf entwendete Sprengstoff Gelamon 40 sei ausschließlich bei den vermuteten Anschlägen der sogenannten RZ verwendet worden. RAin Würdinger wollte durch eine Zeugenaussage beweisen, dass der Kronlügner Mousli bei seinen Angaben über Herkunft und Verwendung von größeren Geldbeträgen seinem Namen alle Ehre gemacht hat. Beides Mal entschied das Gericht, jeweils auf Vorlage der BAW, die Beweiserhebung sei aus tatsächlichen Gründen nicht erforderlich.

Zwei weitere Anträge der Verteidigerin des Angeklagten Harald G. folgten. Einer zielte auf die Behauptung des Tarek Mousli zu einer angeblich existierende Konspirativen Wohnung in der Oranienstr. in Berlin - Kreuzberg. Mit dem anderen solle bewiesen werden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Aussagen des Kronlügners bei seinen Vernehmungen vorsätzlich manipuliert hat. Die umfangreichen und ausführlichen Begründungen der Beweisanträge brachten die Ablehnungsrituale doch etwas ins Stocken. Jedenfalls bis Do., den 20.11. um 9:15 Uhr. Dann heißt es wieder, ‘ es ergeht der folgende Beschluss: der Antrag der Verteidigung wird abgelehnt......’


 

16.11.2003
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