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Berlin: 146. Prozesstag | RZ war bereits aufgelöst - Kammergericht daher gar nicht zuständig


Am heutigen Prozesstag wurden zwei Anträge verlesen und die Umhüllungen des in Kempen gefundenen Sprengstoff Gelamon 40 in Augenschein genommen.


Bundesanwalt Wallenta verlas den Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), den Antrag der Verteidigung Borgmann vom 2. Oktober 2003 zurückzuweisen; die Verteidigung hatte gefordert, Zeugen zu laden, um klären zu lassen, ob es sich bei dem am 1. Mai 1998 in Kempen gefundenen Sprengstoff um denjenigen handele, der am 25. August 1999 im Berliner Seegraben gefunden wurde.

Die Inaugenscheinnahme der von der BAW Sprengstoffumhüllungen ergab, dass drei die Chargennummer 00573-3 trugen, zwei weitere zwar unleserlich seien, aber sicher ausgeschlossen werden könne, dass es sich um eine Nummer mit der Endziffer "1" handele. Mithin könne, so das Kammergericht nach einer Beratungspause von 25 Minuten, ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem Sprengstoff aus Kempen um eben jenem aus dem Berliner Seegraben gehandelt habe, der erst nach mehreren Versuchen dort "gefunden" wurde; die Klärung war notwendig geworden, nachdem der als Zeuge vernommene Bunddesanwalt Griesbaum nicht ausschließen konnte, dass es sich um die Endziffer "1" gehandelt habe.


In einem weiteren umfangreichen Antrag (siehe hier), der auf einem Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) in einer anderen Strafsache beruht, beantragte der Verteidiger Wolfgang Kaleck die Ladung zweier weiterer Zeugen. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting und Claudia Schmid, Leiterin der Abteilung II des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz seien "als sachverständige Zeugen zu laden und zu vernehmen und zwar zum Beweis der Tatsache, dass die Berliner Sicherheitsbehörden sichere Erkenntnisse darüber haben, dass sich die 'Berliner Zelle' der 'Revolutionären Zellen' spätestens im Jahre 1995, möglicherweise sogar früher, selbst aufgelöst hat."


Das Kammergericht, sichtlich überrascht von diesem Antrag, wird nun zunächst entscheiden müssen, ob es diesem Antrag in höchst heikler Sache zustimmt. Die Vernehmung der beiden "sachverständigen Zeugen", könnte letztlich dazu führen, dass das Kammergericht irrtümlich die Zuständigkeit für dieses Verfahren gehabt hat, denn eine Anklage wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" wäre nach Auffassung des OLG Naumburg nach Auflösung einer solchen Organisation gar nicht möglich gewesen - völlig unabhängig davon, so die Verteidigung, ob man den unglaubwürdigen Äußerungen des Kronzeugen Mousli Glauben schenke oder nicht.

Die meisten VerteidigerInnen schlossen sich dem Antrag an, Rechtsanwalt Becker kündigte für seine Mandantin einen eigenständigen Antrag an, der sich insbesondere auch mit der Frage auseinandersetzen werde, ob überhaupt bis 1995 eine "Berliner Zelle" habe bestehen können.

Der Prozess wird am Donnerstag, 16. Oktober um 09.15 Uhr fortgesetzt, der darauffolgende Freitag (17.10.) ist aufgehoben; ein längerer Bericht entfällt.

 

13.10.2003
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