nadir start
 
initiativ periodika archiv adressbuch kampagnen aktuell

Berlin: 144.Prozesstag | Mangelnde Souveränität von Bundesanwalt Griesbaum

Hoch her ging es heute im Saal 500 des Kriminalgerichts Moabit. Anlass: Das bizarre
Aussageverhalten von Bundesanwalt Griesbaum im Zeugenstand. Wie bereits einige
Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) vor ihm, so präsentierte sich der 55-Jährige
als begriffsstutzig und eher geistig träge, was die Frage aufwirft, welche
Qualifikationen überhaupt Referatsleiter der Bundesanwaltschaft (BAW) vorzuweisen
haben, um auf einen solchen Posten zu gelangen.

Nachdem er und sein Kollege Monka sich bereits am letzten Verhandlungstag (vgl.
143. Prozesstag) hauptsächlich dadurch hervorgetan hatten, mit Verweis auf ihre
Aussagegenehmigung Antworten zu verweigern, musste Griesbaum heute erneut
antreten. Wenn auch mit einer erweiterten Aussagegenehmigung ausgestattet, gefiel
sich der Mann aus Karlsruhe darin, das Spiel von letzter Woche wiederholen zu
wollen. Beweisthemen heute waren die Ermittlungen zu den vom Kronzeugen Mousli
behaupteten Konspirativen Wohnungen (KW) in der Oranienstraße in Berlin-
Kreuzberg sowie "Herkunft und Verbleib" des in Kempen im Mai 1998 gefundenen
Sprengstoffs der Sorte "Gelamon 40".

"Ich schicke ihnen etwas"

Tarek Mousli behauptet, dass die Berliner RZ 1986 und 1987 eine Wohnung in der
Oranienstraße 7 oder 9 für konspirative Treffen genutzt habe, die ihnen zu diesem
Zweck von deren Mieter Wolfgang B. zur Verfügung gestellt worden sei. Wie
Recherchen der Verteidigung ergaben, war allerdings Wolfgang B. zu dieser Zeit in
keinem der beiden Objekte Mieter. Im März 2003 legte dann die Bundesanwaltschaft
überraschend eine bislang dem Gericht und der Verteidigung vorenthaltene
Ermittlungsakte vor, in der umfangreiche Ermittlungen des Bundeskriminalamts
(BKA) im Februar/März 2001 zu den BewohnerInnen der Oranienstraße 9 in den
Jahren 1985 bis 1990 dokumentiert sind. Der Sitzungsvertreter des
Generalbundesanwalts im hiesigen Verfahren, Bruns, hatte damals davon
gesprochen, das "Ding" -also die Ermittlungsakte - sei erst kurz zuvor auf seinem
Schreibtisch "aufgetaucht". (vgl. 119. Prozesstag) Auch Griesbaum will uns diese
Version glaubhaft machen: Erst am 11. März sei die Sachakte zu diesem Vorgang
vom BKA übersandt worden. Zuvor habe ihm der BKA'ler Schmitz am Telefon
mitgeteilt: "Ich schicke ihnen etwas."

Rapport ohne Referatsleiter

Eine Woche später (18.3.2003) wären dann die zuständigen BKA-Beamten Schmitz
und Barbian nach Karlsruhe einbestellt worden, um Auskunft über diese "fehlerhafte
Handhabung des BKA" (Bruns) zu geben. Allerdings wollte oder konnte Griesbaum
zu diesem Treffen, das anscheinend unter Federführung von Bundesanwalt Bruns
stattfand, keine genauen Angaben machen. Er sei erst am Ende zu dieser Runde
hinzugestoßen. Also keine Angaben dazu, wer die Ermittlungen in Auftrag gab; keine
Angaben dazu, was zwischen März 2001 und März 2003 "passierte"; keine Angaben
dazu, wie das BKA die dreijährige Verspätung bei der Übermittlung der Sachakte
rechtfertigte.

Bundesanwalt Bruns hatte am 20. März in der Hauptverhandlung für die
Nichtweiterleitung des BKA-Vermerks über die Ermittlungen zu den KW in der
Oranienstraße im Jahr April 2001 einen Sachbearbeiterwechsel und die personelle
Überlastung des BKA nach den Anschlägen am 11. September 2001 verantwortlich
gemacht. Ob auch er die Begründung für nachvollziehbar halte, dass ein Ereignis,
das erst fünf Monate nach Erstellung des Vermerks stattgefunden habe, eine
Weiterleitung vereiteln könne, fragte vor diesem Hintergrund Rechtsanwalt Euler. Die
überraschende Antwort, die gleichzeitig zum wiederholten Male die spezielle
Karlsruher Behördenlogik offenbarte: "Die Begründung war für mich nachvollziehbar",
und als sei das an Dreistigkeit nicht schon genug, setzte Griesbaum nach: "Diese
Teilerklärung war für mich nicht erkennbar falsch". Auch das "zweite Standbein der
absurden Begründung" (Rechtsanwältin Würdinger), den Wechsel in der
Sachbearbeitung, erschien ihm plausibel.
Griesbaum - der in Vorbereitung seiner heutigen Befragung entsprechende
Unterlagen eingesehen sowie einmal persönlich und einmal per Telefon mit dem
BKA-Beamten Barbian gesprochen hat ("Ich werde nicht im Detail dieses Gespräch
schildern"), verriet zumindest soviel: Die Ermittlungen im Strukturverfahren RZ seien
nicht abgeschlossen, abgeschlossen hingegen die Ermittlungen zu den
Konspirativen Wohnungen (KW). Ganz freiwillig kam allerdings auch dieser
Erkenntniszugewinn nicht zu Tage, wurde Griesbaum doch zuvor von Rechtsanwältin
Studzinsky im Zusammenspiel mit Rechtsanwältin Lunnebach mehr oder weniger
massiv an seine "Wahrheitspflicht" erinnert.

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht

Auf heftige Intervention von Bundesanwalt Wallenta stieß der Vorhalt einer Aussage
des BKA-Beamten Igelmund durch Rechtsanwalt Euler. Laut Aufzeichnungen des
Anwalts hatte Igelmund am 8. Mai in der Hauptverhandlung seine fachliche
Einschätzung abgegeben, dass Mousli zwingend mit den Ermittlungsergebnissen zu
den KW, die im Widerspruch zu den Angaben des Kronzeugen stehen, hätte
konfrontiert werden müssen. (vgl. 126. Prozesstag) Wallenta beanstandete den
Vorhalt, bat um Prozessunterbrechung, um seine Mitschrift einsehen zu können, und
behauptete anschließend, Euler habe einen falschen Vorhalt gemacht. Das wollte
Euler nicht auf sich sitzen lassen. Er nutzte eine der zahlreichen Unterbrechungen,
um mit seiner Kanzlei in Frankfurt am Main zu telefonieren, damit ihm seine
Aufzeichnungen gefaxt werden. Gegen Ende der Hauptverhandlung verlas er dann
seine Mitschrift, und die Anwesenden konnten sich davon überzeugen, was der BKA-
Beamte damals ausgeführt hatte: "Angesichts der Ergebnisse meiner Ermittlungen
war klar, dass Mousli damit zu konfrontieren war." Was - soweit bekannt - nie
passierte, wobei die Fürsorgepflicht dann großzügig auch noch auf das Gericht und
die Verteidigung ausgeweitet wurde.

Auslegung der ganz eigenen Art

Was hat es mit dem Fund von Gelamon 40 im Mai 1998 in Kempen auf sich? Warum
wurde dieser Fund weder in den Akten, noch bei der Befragung zuständiger Ermittler
erwähnt? Wieso werden die Ermittlungsakten dem Gericht und der Verteidigung
vorenthalten? Auch das zweite Beweisthema, zu dem Griesbaum heute befragt
wurde, hatte es also in sich. Zu "Verbleib und Herkunft" des Sprengstoffes sollte der
Bundesanwalt Auskunft geben - eigentlich schwant einer/m bei so einem
Beweisthema nichts Böses, aber weit gefehlt! Griesbaum legte seine
Aussagegenehmigung so eigentümlich, dass er sich weigerte, wenig mehr zu
erzählen, als über die Tatsache, wann die BAW in diesen Fall eingeschaltet wurde,
um welchen Sprengstoff es sich handelt und dass die fünf Sprengpatronen Gelamon
40 noch im Mai 1998 vernichtet wurden. Also erfuhren wir: Ein Kollege im Referat
wurde Anfang Mai 1998 darüber informiert, dass im Zusammenhang von
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund hinsichtlich räuberischer Erpressung
am 1. Mai 1998 im Keller eines Hauses in Kempen (NRW) besagte fünf
Sprengpatronen gefunden wurden. Das BKA hatte kurz danach festgestellt, dass es
sich dabei um Sprengpatronen handelt, die 1987 nach Erkenntnissen des BKA von
den RZ aus einem Steinbruch bei Salzhemmendorf entwendet worden sein sollen.
Weil der Sprengstoff "handhabungsunsicher" gewesen sei, wurde der Sprengstoff
einige Tage später von Mitarbeitern des Landeskriminalamts NRW verbrannt.("Das
weiß ich so genau, weil ich mir das interessant vorstelle, das Sprengstoff verbrannt
wird.") Neben zwei Vergleichsproben wurden dann noch die Patronenhüllen
asserviert, die sich Griesbaum sogar noch vor einigen Tagen beim BKA zeigen ließ.
Ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt nach §129a StGB sei eingeleitet worden.

An dieser Stelle hörte die Auskunftsfreudigkeit des Bundesanwalts schlagartig auf.
Ob er eine Erklärung habe, warum dieser Fund nie erwähnt wurde und in sämtlichen
Sachstandsberichten, die den Zusammenhang RZ und Sprengstoff zum Gegenstand
haben, verschwiegen wurde? Griesbaum: "Ich habe keine Erklärung." Ob es eine
Anweisung gab, und wenn ja, von wem, dass dieser Fund unterschlagen werden
soll? Griesbaum: "Mir ist keine Anweisung bekannt." Ob mit Mousli jemals über
diesen Sprengstofffund geredet wurde; ob das Verfahren gegen die AnwohnerInnen
des Hauses abgeschlossen ist, gegen wen ermittelte die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf? Zu all diesen Fragen verweigerte Griesbaum die Antwort. "Ich mache
keine Angeben zu Ermittlungsansätzen", "Das ist von meiner Aussagegenehmigung
nicht gedeckt", "Wenn Belange von Dritten berührt werden, bin ich nicht befugt zu
antworten", "Keine Angaben zu anderen Verfahren" (unter Verweis auf die
Aussagegenehmigung) ...

Da halfen auch die engagiert und echauffiert ausgetragenen Erörterungen und
Dispute zwischen Verteidigung, Gericht und BAW nicht, um die Frage zu klären,
welche Aspekte noch von der Aussagegenehmigung gedeckt wären und welche
nicht. Die Befragung endete in einem von der Verteidigung erzwungenen
Gerichtsbeschluss, mit dem der Senat - wie nicht anders zu erwarten - das
Schweigen Griesbaums deckte. Und um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, entließ
die Vorsitzende Richterin den Zeugen, obwohl Rechtsanwältin Lunnebach dem
ausdrücklich widersprochen hatte.

Am Ende das gleiche Lied wie immer

Weil "die in Beweis gestellten Tatsachen ohne Bedeutung" seien, beantragte die
BAW im Anschluss, die Anträge der Verteidigung von Rudolf Sch. und Harald G. vom
letzten Verhandlungstag abzulehnen. Die Anträge seien nur der "untaugliche
Versuch der argumentativen Unterfütterung des ursprünglichen Antrags", so die
BAW. Außerdem habe der Senat "zutreffend und umfassend" dargelegt, "dass die in
Beweis gestellten Tatsachen ohne Bedeutung seien." Am Ende der
Hauptverhandlung gab die Vorsitzende Richterin Gisela Hennig bekannt, dass die
Verteidigung des in kanadischer Auslieferungshaft sitzenden Lothar E. mitgeteilt
habe, sie habe ihren Mandanten über die Anfrage des Senats informiert und werde in
den nächsten Tagen mitteilen, ob Lothar E. bei einer Zeugenbefragung von seinem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen werde.

Nach mehren Prozessunterbrechungen, einer Prozessdauer, die wohl die längste in
diesem Jahr war, und einem hohen Unterhaltungswert der Hauptverhandlung stand
angesichts des bezeichnenden Auftritts von Bundesanwalt Griesbaum dann gegen
Mittag zumindest eines fest: Auch Bundesanwälte sind nur Papiertiger.


 

26.09.2003
Prozessbegleitung "Freilassung" [homepage]   [Email] [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: Berliner RZ-Verfahren]  Zurück zur Übersicht

Zurück zur Übersicht