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Berlin: Beweisaufnahme wird beendet (142. Prozesstag)

Beweisaufnahme wird beendet (142. Prozesstag)

Die Vorsitzende Richterin kündigte für den 25. September 2003 die Schließung der Beweisaufnahme in diesem Verfahren an. Um die gerichtliche Terminplanung nicht zu gefährden, hagelte es heute Ablehnungsbeschlüsse von Beweisanträgen der Verteidigung.
Genauere Auskünfte über widersprüchlich dargestellten Geldtransaktionen und die undurchsichtige finanzielle Lage des Kronzeugen werden weder von der Deutschen Bank, vom damaligen Geschäftspartner, von Mitschnitten der Telefonüberwachung noch von Richtern in seinem eigenen Prozess eingeholt. Der Kronzeuge hätte zu diesem Komplex so vage und unschlüssige Angaben gemacht, dass selbst eine Widerlegung einzelner getätigter Aussagen das Gericht nicht zu einer negativen Schlussfolgerung über die Glaubwürdigkeit Mouslis veranlassen würde. Er hätte sich damals schließlich in einer ‘angespannten’ Situation befunden.
Die Beiziehung weiterer vorhandener ‘Strukturakten’ beim Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Bundesanwaltschaft (BAW) wurde als ‘verfahrensfremd’ tituliert. Das Gericht vertraut weiterhin der BAW, die nach sorgfältiger Prüfung alle prozessrelevante Akten und Auskünfte eingebracht hätte.
Die erneute Vernehmung von BKA-Beamten zu Mousli’s diversen Aussagen zur angeblichen von B. überlassenen konspirativen Wohnung (KW) in der Oranienstr., sowie die Einvernahme von Hausverwaltung und AnwohnerInnen werden wir auch nicht erleben. Der Kronzeuge hätte nur die ‘Zur-Verfügung-Stellung’ der besagten Räume behauptet. Dies könne auch ohne jegliche vertragliche Bindung oder eigenen Anwesenheit geschehen sein. Deshalb bräuchten keine weiteren ZeugInnen vernommen zu werden und die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen könne dadurch ohnehin nicht erschüttert werden. Das gilt
auch für die frühere Nennung der konkreten Hausnummer 7 oder 9 für die KW durch Mousli. Die dafür von der Verteidigung beigebrachten Zeuginnen wären unglaubwürdig und die früheren Aussagen des Kronzeugen in dem gegen ihn selber geführten Prozess wären eigentlich nicht verwertbar. Was stört mich mein Geschwätz von gestern? Nur RA Euler wurde heute ganz sanft vom Schwert der Justitia berührte: die von ihm gewünschte Vorladung des damaligen Sitzungsvertreters der BAW Griesbaum zu diesem Thema wurde wundersam erhört.
Vom Einsturz des turmhohen Lügengebäudes in diesem Prozess war auch an diesem 11.09.2003 nichts zu spüren. Vermutlich auch nicht am nächsten Verhandlungstag, den 18.09.03 um 9:15 Uhr.
(Ausführlicher Bericht entfällt)

 

11.09.2003
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