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132. Prozesstag | Feuerwerk der Verteidigung

In der heutigen Hauptverhandlung legte die Verteidigung von Matthias B. und die Verteidigung von Harald G. in Sachen Sprengstoff nach. In umfangreichen Beweisanträgen wurde zum wiederholten Male die Version des Kronzeugen Tarek Mousli in Sachen RZ-Sprengstoff Gelamon 40 und ins besondere seiner Beseitigung in Zweifel gezogen sowie die mögliche Verquickung von Geheimdiensten in dieser Angelegenheit erörtert.
Durch einen Nachbau des Sprengstoffpakets, das im August 1999 in einem Seegraben im Norden Berlins gefunden wurde, soll bewiesen werden, dass das Paket, wenn es nicht so beschädigt wurde, dass Wasser eindringen konnte, mindestens einige Wochen an der Wasseroberfläche geschwommen haben muss. Vor dem Hintergrund anderer Gutachten, die im Lauf des Verfahrens eingebracht wurden, wäre damit bewiesen, dass Mousli das Paket erst unmittelbar nach seiner Haftentlassung im Juli 1999 im Seegraben versenkt haben kann - und nicht, wie von ihm behauptet, bereits 1995.
Zweitens wurde die Ladung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) beantragt. Die Verteidigung von Matthias B. geht davon aus, dass die erst im Herbst 1997 erfolgte RZ-Zuordnung des angeblich von dem Berliner Kleinkriminellen Daniel S. 1995 aus dem Keller von Mousli gestohlenen Sprengstoffes der Marke Gelamon 40 im Zusammenhang mit operativen Maßnahmen des BfV steht. Sie geht ebenfalls davon aus, dass der BfV einen Informanten über die RZ gewinnen konnte, der mindestens in der Zeit von 1983 bis 1995 Informationen über die RZ an den Geheimdienst geliefert hat.
In einem dritten Antrag wurde die Vernehmung eines ehemaligen Polizisten verlangt, der 1995 im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Daniel S. Erkundigungen zu dem gefunden Sprengstoff bei der Herstellerfirma des Gelamon 40 anstellte, und zweier Mitarbeiter dieser Firma. Durch die Befragung dieser Zeugen wird sich nach Auffassung der Verteidigung ergeben, dass der bei Daniel S. sichergestellte Sprengstoff nie nach Salzhemmendorf geliefert wurde, wo 1987 Sprengstoff der Marke Gelamon 40 entwendet worden war, sondern an so genannte Sonderbedarfsträger (Nationale Volksarmee der DDR bzw. Ministerium für Staatsicherheit) gegangen ist.
Die Verteidigung von Harald G. verlangte Auskunft über einen bislang den Prozessbeteiligten vorenthaltenen Sprengstofffund der Marke Gelamon 40 im Mai 1998 in Kempen (NRW), wie er sich aus Akten des Verfassungsschutzes unter Verweis auf das BKA ergibt.

Der Termin am 3. Juli ist aufgehoben. Die Hauptverhandlung wird am Freitag, den 4. Juli um 9.15 Uhr fortgesetzt.

 

27.06.2003
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