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Berlin: Weinrich-Prozess - 16. Verhandlungstag

Staatsanwalt rechtfertigt Geheimdienst-Posse als unbedenkliches Beweismittel

16. Verhandlungstag im Weinrich-Prozeß in Berlin

In der heutigen Verhandlung ging es noch einmal um die Verwertbarkeit der " Aussage" Ali al Issawis. Die Verteidigung hatte zwei Verhandlungstage zuvor einen umfangreich begründeten Antrag auf Nichtzulassung der "Vernehmungs protokolle" dieses "Zeugen eingebracht. Heute nun nahm Oberstaatsanwalt Mehlis dazu Stellung.

Issawi (Deckname Abul Hakam) war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Führungsmitglied der Carlos-Gruppe und wurde 2001 von Mitarbeitern des französischen Geheimdienstes DST in Kooperation mit dem jordanischen Geheim dienst GID per Fragenkatalog "vernommen". Die französischen "Ermittler" k onnten Issawi seinerzeit weder sprechen noch sehen und Einiges am Zustandekommen seiner "Aussage" ist dubios oder liegt gänzlich im Dunkeln.

Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zum Widerspruch der Verteidiger dauerte nur kurz, da Oberstaatsanwalt Mehlis in seinem Schriftstück Teile der Aussage Issawis zur Begründung verwendete und Verteidiger Elfferding dies monierte und einen entsprechenden Antrag stellte. Zur Begründung führte er aus, daß es nicht sein könne, daß eine Aussage quasi hintenherum in ein Verfahren eingeführt werde, über deren Zulässigkeit noch gar nicht entschieden sei.

Nach einer Beratungspause wies der Kammervorsitzende diesen Antrag der Verteidigung ab, sodaß der Oberstaatsanwalt seine Stellungnahme verlesen konnte. Mehlis' Begründung der Zulässigkeit kulminiertem in dem Satz: "Bede nken gegen eine Verwertbarkeit liegen nicht vor!" Weder die dubiosen Umstände von Issawis "Vernehmung" noch die aktenkundige Tatsache des Fehlens einer Zeugenbelehrung konnten diesen deutschen Staatsanwalt erschüttern. Das ganze sei "unbedenklich" und als Beweismittel zulässig.

Der Kammervorsitzende machte deutlich, daß noch ein Rechtshilfeersuchen n ach Jordanien zur Ladung Issawis laufe und vor dessen Bantwortung mit keiner Entscheidung der Kammer in dieser Sache zu rechnen sei.

Verteidiger Elfferding stellte zum Abschluß des Verhandlungstages einen w eiteren Antrag auf ein Verwertungsverbot eines Zeugen in der Angelegenheit Rue Marbeuf, da seinerzeit bei der polizeilichen Vernehmung die Ehefrau des Zeugen als Dolmetscherin diente. Auch hier befand Oberstaatsanwalt Mehlis, daß ein Verwertungsverbot "nicht erkennbar" sei.

Nächster Termin: 16. 06., 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500

 

04.06.2003
anonym zugesandt   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: Weinrich-Prozess]  Zurück zur Übersicht

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