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Berlin: 129. Verhandlungstag | Geschoben in 13 Minuten

Ganze 13 Minuten dauerte der heutige „Schiebetermin“. Entgegen der Anregung von Rechtsanwalt Eisenberg, der am vorhergehenden Verhandlungstag vorgeschlagen hatte, heute dem 36. Jahrestag der Erschießung von Benno Ohnesorg zu gedenken, setzte das Kammergericht die Beweisaufnahme fort.
Zuerst wurde, zurückgehend auf einen Antrag der Verteidigung von Axel H. vom 20.2.03, Bauzeichnungen des Fahrstuhlschachtes im Mehringhof, in dem die Richter vermutlich immer noch das von Mousli behauptete Sprengstoffdepot entdecken wollen, vom 31.7.1925 (!) in Augenschein genommen und die Beschriftungen entziffert. Diese Aufgabe fiel dem Beisitzenden Richter Hanschke zu, dem das Lesen von Sütterlinschrift offensichtlich einige Mühe bereitet.
Dem folgte die Verkündung von zwei Beschlüsse: So wurde durch ein Schreiben vom Bundeskriminalamt (BKA) der Antrag der Verteidigung von Matthias B. vom 8.11.2001 als erledigt erklärt. Darin war gefordert worden die Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden und der Geheimdienste bezüglich der Kontakte von Tarek Mousli zu arabischen Terroristengruppen offen zu legen. Immerhin war die Behauptung, Mousli verfüge über gute Kontakte zu derartigen Gruppierungen, noch Bestandteil des gegen ihn im August 1999 erwirkten Haftbefehls wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung. Heute, so offenbarte das BKA-Schreiben, fehlen derartige Erkenntnisse.
Ebenfalls abgelehnt wurde im zweiten Beschluss des heutigen Tages der Antrag der Verteidigung von Axel H. vom 23.11.01. Darin hatte Rechtsanwalt von Schlieffen gefordert Bildmaterial herbeizuziehen, anhand dessen zwei Zeugen 1987 und 2000 verschiedene Personen einem Motorrad zugeordnet hatten, welches ihnen mit Fahrer und Beifahrer am Grenzkontrollpunkt Drewitz aufgefallen war. Die Polizei war davon ausgegangen, dass es sich dabei um das Motorrad gehandelt hatte, das am 30.8.1987 beim Anschlag auf Günter Korbmacher verwendet worden war.
Die Hauptverhandlung wird am 6.6.03 um 9.15 Uhr fortgesetzt. Zur Abwechselung ist das Verhandlungsprogramm bekannt: die Richter des 2. Strafsenats des Kammergerichts sollen zu den Aussagen von Tarek Mousli, in der gegen ihn geführten Gerichtsverhandlung im Dezember 2000, vernommen werden.
Ein ausführlicherer Bericht entfällt heute, mangels Masse.

 

02.06.2003
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