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Berlin: 127. Prozesstag | Schiffeversenken im Saal 500 / Kein Hohlraum im Aufzugsschacht

Einziges Thema der heutigen Hauptverhandlung waren die Bohrungen und Radaruntersuchungen in einem Mehringhof-Aufzugsschacht, in dem sich laut Kronzeugen Tarek Mousli in der zweiten Hälfte der 80er Jahre ein Sprengstoff- und Waffendepot der Revolutionären Zellen (RZ) befunden haben soll. Gehört wurde dazu ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), Ernst N..
Vom Gericht beauftragt, waren in Anwesenheit des Geophysikers am 6. März 2003 Radarmessungen in diesem Aufzugsschacht vorgenommen worden. Am 29. April 2003 sollten zusätzliche Probebohrungen durchgeführt werden. Allerdings musste man während der zweiten Bohrung bereits die Arbeiten beenden, da aus dem ersten Bohrloch mit einer Stärke von 1l/s Grundwasser in den Schacht schoss. Ziel der ganzen Aktion war herauszufinden, ob sich ein Hohlraum unterhalb der Schachtsohle befindet, wie es der Kronzeugen behauptet.
Die Radarmessungen am 6. März ergaben, dass sich unterhalb einer Grenzsch icht von zehn Zentimeter Tiefe keine "Abnormalitäten" feststellen lassen, wie es der 39-jährige Gutachter ausdrückte. Ein schwaches Echo in einer Tiefe von fünf Zentimeter unterhalb dieser Grenzschicht zeigte eine homogene Masse auf der ganzen Fläche der Schachtsohle an.
Die eine geglückte Probebohrung ergab dann, dass die Sohle aus einer zehn Zentimeter tiefen Estrichbetonschicht besteht, die von einem Schweißband abgeschlossen wird, das das Eindringen von Grundwasser verhindern soll. Dieses Schweißband war in der Radaruntersuchung als "Grenzschicht" erschienen. Nach diesem Band folgte eine Schicht von Stampfbeton bis in eine Tiefe von 20 cm. Diese Schicht dürfte aus der Bauphase des Mehringhofs stammen, handelt es sich doch um einen sehr grobkörnigen Beton, der heutzutage in einer solchen Bausituation nicht mehr eingesetzt wird.
Weder die Stampfbetonschicht, noch das Schweißband wiesen bei der Radaruntersuchung irgendeine "Abnormalität" auf. Beide waren durchgängig vorhanden. Auf Nachfrage stellte der Geophysiker dezidiert fest, dass das Schweißband keine Schad- oder Bruchstellen gezeigt habe.
Zum Grundwassersituation in diesem Gebiet führte der BAM-Mitarbeiter aus, dass er aus Unterlagen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wisse,
dass das Grundwasser in den 80er Jahren etwa 40-60 cm über der Sohle des Schachtes stand, beim Bau des Mehringhofs lag der Grundwasserstand sogar einen Meter über diesem Punkt.
Die Ergebnisse der Radarmessung und der Probebohrung sowie auf Grund seiner allgemeinen bautechnischen Kenntnisse und der Kenntnisse über die Grundwasserstände in diesem Gebiet schloss Ernst N. aus, dass sich unterhalb der Sohle ein Hohlraum befindet bzw. befunden habe. Auf Nachfrage stellte er zudem fest, dies gelte auch für einen nachträglich aufgefüllten Hohlraum, da dies bei der Radarmessung aufgefallen wäre.
Auch machte er klar, dass ein nachträgliches Ausheben bzw. Auffüllen einer Grube nach Abschluss der Bauphase auf Grund der Grundwassersituation nur mit enormen technischen Aufwand möglich gewesen wäre - nämlich durch eine entsprechende Absenkung des Grundwasserspiegels. Wie in der laufenden Hauptverhandlung an anderer Stelle bereits eingeführt, hat es entsprechende Baumaßnahmen oder Veränderungen am Aufzugsschacht nicht gegeben.
Seine einschränkenden Bemerkungen, dass der normale Wirkungsgrad der Radargeräte durch die enorme Feuchtigkeit des Untersuchungsgegenstandes um ca. 20 Prozent reduziert gewesen sei und eine Probebohrung für die gesamte Schachtsohle eine 100-prozentige Aussage unmöglich mache, bot dann für Richter Alban die Gelegenheit, die Ergebnisse dieses Gutachtens in Zweifel zu ziehen. Allerdings blieb der Gutachter bei seiner Aussage, dass es keine Hinweise auf einen Hohlraum gebe. Unvereidigt durfte Ernst N. nach den üblichen Geplänkeln - vor allem zwischen Rechtsanwalt Johnny Eisenberg ("Bei ihnen muss man sehr direkt sein, sonst hat man keine Chance.") und Richter Alban - den Sitzungssaal verlassen.

Der Prozess wird am Freitag, 23. Mai fortgesetzt. Die Termine am 22. Mai und 5. Juni wurden aufgehoben. Ein ausführlicher Bericht entfällt.

 

16.05.2003
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