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Berlin: 121. Prozesstag | Senat und BAW werden schon wieder angezählt

121. Prozesstag : Senat und BAW werden schon wieder angezählt

Welche Auswirkung die angekündigte positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Frage der Beiziehung ungeschwärzter Verfassungsschutz-Protokolle auf das RZ-Verfahren haben wird oder haben könnte, war heute Gegenstand lebendiger und mit Verve geführter rechtskundiger Erörterungen. Zwei Aussetzungsanträge von der Verteidigung Glöde und der Verteidigung Borgmann vervollständigten den Sieg auch in dieser Runde für die Angeklagten im RZ-Prozess.
Der Schlagabtausch zwischen der Bundesanwaltschaft, vertreten vom schnaubenden Libero Bruns, und einem unverhofft dribblingstarken Johnny Eisenberg verlief eindeutig zu Ungunsten des ermittelnden Oberstaatsanwalts. Eisenberg meinte, das Verwaltungsgericht habe mit seiner Feststellung einer Erfolgsaussicht für den Antragsteller Glöde keine Anordnung an das Kammergericht ausgesprochen, die ungeschwärzten Vernehmungsprotokolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gegen den Willen des zuständigen BMI zum Schutze der Rechte des Angeklagten Glöde beizuziehen. Vielmehr habe es, das VG, dem Kammergericht eine Handreichung zur Wieder- oder erstmaligen Herstellung eines Verfahrens nach rechtsstaatlichen Prinzipien gegeben, welche das Kammergericht nun selber umsetzen müsse, um eben rechtsstaatlichen Kriterien zu genügen, so Eisenberg eloquent und mit Blick darauf, dass das Gericht bisher „noch nicht als sehr rechtskundig aufgefallen“ sei. Bruns gab sich „begeistert“ von den „zutreffenden“ Erörterungen des „Kollegen“ Eisenberg, vermutet hinter dem nach seiner Einschätzung „fehlerhaften“ Beschluss des VG jedoch geradezu eine gegen ihn und den Staat, den er vertritt, gerichtete Verschwörung: dass das VG mit dem Beschluss gleich an die Öffentlichkeit gegangen sei, beweise „wo’s hier lang gehen soll“.
Nach weiteren Stellungnahmen und Gegenvorstellungen der Verteidigung Glöde sah der Senat insgesamt recht grau und alt aus und beendete den Verhandlungstag.

Der Termin am Freitag, 4. April 2003 ist aufgehoben. Weiter verhandelt wird am Donnerstag, 3. April 2003 um 9.15 Uhr

 

28.03.2003
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