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Berlin: 119. Prozesstag | Zeuge bezeichnet Behauptung von Mousli zu konspirativer Wohnung in Kreuzberg als unwahr

119. Prozesstag: Zeuge bezeichnet Behauptung von Mousli zu konspirativer Wohnung in Kreuzberg als unwahr

Vor gut gefüllten Zuschauerrängen wurde am heutigen Verhandlungstag der Bäcker und Taxifahrer Wolfgang B. (50) in den Zeugenstand gerufen. Der Kronzeuge hatte bekundet, dass Wolfgang B. in den Jahren 1986 bis 1988 in der Oranienstrasse in Berlin-Kreuzberg der Mieter einer von der RZ genutzten konspirativen Wohnung gewesen sein soll. Als „unwahr“ bezeichnete B. in seiner kurzen Aussage diese Behauptungen des Kronzeugen. Weitere Aussagen verweigerte er, was das Gericht dem Zeugen aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts zugestand.
Zuvor hatte die Verteidigung von Harald G. in einem Beweisantrag gefordert, dass sämtliche Ermittlungsakten, die im Zusammenhang mit der von Mousli behaupteten konspirativen Wohnung geführt worden sind, endlich offen zu legen seien.
Abschluss des Tages bildete die Ablehnung des Antrages der Verteidigung von Harald G. vom 20.02.03. Darin war u.a. gefordert worden Mitschriften und Bänder von Abhörmaßnahmen, die durch den Bundesverfassungsschutz gegen Tarek Mousli durchgeführt worden waren, bereitzustellen. Dies sei – so die Verteidigung – deshalb von Interesse, weil seitens des BKA die Abhörmaßnahmen gegen Mousli ausgerechnet mit seiner Haftentlassung am 7.7.1999 ausgesetzt worden waren. Der Senat erwarte sich von den eingeforderten Unterlagen „keine weitere Aufklärung“, so die Richterin in ihrer ablehnenden Begründung.

Die Verhandlung wird am 20.3.03. fortgesetzt. Voraussichtlicher Zeuge des Tages: Tarek Mousli.

 

14.03.2003
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