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Berlin: 100. Prozesstag: Schiebetermin mit Schwierigkeiten

100. Prozesstag: Schiebetermin mit Schwierigkeiten

Länger als zehn Tage darf die Kammer den Prozess nicht unterbrechen, sonst muss wieder von vorne angefangen werden. Da dies niemand will, musste sich das Gericht heute um 8.30 Uhr zu einem Kurztermin zusammenfinden. Doch so richtig wollte die ganze Sache nicht in die Gänge kommen. Zunächst war die Vorsitzende Richterin Henning kaum zu verstehen, da ihr Mikro hartnäckig rauschte. Dann folgte eine fast einstündige Unterbrechung, da der Öffentlichkeit zunächst der Weg gebahnt werden musste. Für eine Frau im Rollstuhl hatte sich der übliche Weg zum Saal 500 als unbefahrbar erwiesen. Mehrere Versuche, über andere Wege einen Fahrstuhl zu erreichen, schlugen zunächst fehl und als der Fahrstuhl schließlich doch noch erreicht werden konnte, stellte sich heraus, dass er kaputt war. Schließlich musste die Frau über etliche Stufen getragen werden. Als die Verhandlung dann um 9.15 Uhr begann, erklärte die Vorsitzende Richterin der "Dame im Rollstuhl", dass sie doch bitte beim nächsten Mal "einen Tag vorher" Bescheid geben solle, dann könne man das besser organisieren.
9.15 Uhr ging es dann also los. Richter Hanschke, dem an seinem leicht gebräunten Teints der unterbrochene Urlaub in der Türkei anzusehen war, verlas das dreiseitige Gutachten eines BKA-Beamten, in dem einige Fragen der Rechtsanwältin Studzinski zur Dokumentation von Abhörbändern beantwortet wurden. Nachdem dies erledigt war, meldete sich noch der, heute allein anwesende, Bundesanwalt Walenta mit zwei Stellungnahmen zu Wort, die sich auf Anträge von Rechtsanwalt Euler vom 26.9.2002 bezogen. Nach Ansicht der BAW soll weder ein Bunker in Frankreich besichtigt werden, in dem der Angeklagte Sch. mit der Zeugin Barbara W. Schießübungen gemacht haben will, noch ein amerikanischer Staatsbürger eingeflogen werden, der bezeugen soll, dass Frau W. schon einmal geschossen habe. Aber auch die Örtlichkeit des Seegrabens soll - nach Ansicht der BAW - nicht in Augenschein genommen werden. Einen ähnlichen Antrag habe das Gericht schließlich schon einmal zurückgewiesen.
Mit einer Nettoverhandlungszeit von 13 Minuten endete der Verhandlungstag, der übrigens der einhundertdreiundzwanstigtse gewesen wäre, wenn alle Ausfalltermine mitzählen würde.

Nächster Verhandlungstag ist Donnerstag, der 24. Oktober, wie gewohnt wieder um 9.15 Uhr.

 

14.10.2002
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