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96. Prozesstag (13.09.2002) : unerheblich

96. Prozesstag (13.09.2002) : unerheblich

Unerheblich, so kann man den heutigen Miniverhandlungstag zusammenfassen. Nachdem das eigentliche Beweisthema von RA Euler zurückgezogen worden war, wurden lediglich Stellungnahmen der Bundesanwälte, zwei Beschlüsse des Gerichts und ein Beweisantrag von RA Kaleck verlesen. Im Letztgenannten geht es darum, durch den EDV Verantwortlichen beim BKA Wiesbaden feststellen zu lassen, dass die dortige Datenbank - im Gegensatz zu den BKA Ermittlern - ein umfassendes, nicht selektives Erinnerungsvermögen hat und auch 1995 schon hatte. Direkt gesagt: Dass man die Daten von Sprengstofffunden dort auch findet, wenn man sie einfasst hat und danach sucht. Die Bundesanwälte haben gewohnt langatmig erklärt, warum ihrer Meinung nach die Aufklärung von Sachverhalten in Zusammenhang mit Dienstreiseanträgen des BKA beim Seegrabentourismus, die Beobachtungen des Zeugenschützers Torsten bei Mouslis Mehringhof Videoabsuche und die verschiedenen Varianten des Auffindens und der Vernichtung des angeblich bei Slawinski im Keller gefundenen Sprengstoffs nur unerheblich oder ?Scheinbeweisanträge? seien. Wobei sie wie üblich verschwiegen, dass die von ihnen angeprangerten ?Verschwörungstheorien? nur deshalb so reichhaltig Nahrung finden, weil die Verfahrensakten kaum ohne Grund dermaßen schlampig manipuliert worden sind. Das Gericht gab zwei Beschlüsse bekannt: Zum einen erklärten sie die Frage nach der Differenz zwischen abgerechneten und bei den Verteidigern angekommenen Tonbandkassetten für aufgeklärt (ohne allerdings anzugeben, worin diese Aufklärung bestanden haben könnte) und außerdem für ?zur Sachaufklärung nicht nötig?. Das Gleiche gilt ihrer Meinung nach für die Frage der Verteidigung Borgmann, wie ein am 25. Januar 2000 besorgtes Lichtbild in eine am 19. Januar 2000 gefertigte Lichtbildmappe gekommen sein könnte. Unerheblich. In Moabit ist nur eines erheblich: Wo ein Verurteilungswille ist, findet sich auch ein Weg.

 

13.09.2002
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