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Berlin: 90. Prozesstag | Mikroorganismen mögen Mouslis Lügen lösen

Am heutigen Prozesstag standen die Ausführungen des Mikrobiologen Dr. Jendrossek im Mittelpunkt. Der Stuttgarter wurde ab 11.00 Uhr "informatorisch" gehört. Er sollte klären, welchen Beitrag mikrobiologische Untersuchungen zur Wahrheitsfindung leisten können. Der Prozess lief bis 16.15 Uhr.

Zuvor hatten drei BKA-Beamte - wie in den vergangenen Prozesstagen zahlreiche KollegInnen - zum wiederholten Male bestätigt, dass am 19. Dezember 1999 der MehringHof zwar gründlich durchsucht wurde, man jedoch weder Waffen noch Sprengstoff fand, obwohl man Schäden von über 60.000 Euro angerichtet hatte.

Gegenstand der Anhörung des Experten war ein Sprengstoffpaket, das der Kronzeuge Tarek Mousli angeblich 1995 in einem Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will. Das Paket wurde mit Klebestreifen zusammengehalten. Die Verteidigung bezweifelt, dass das Sprengstoffpaket dort tatsächlich Jahre gelegen habe. Sollten sich diese Zweifel bestätigen, wäre Mousli damit einer weiteren Lüge überführt.

Jendrossek wurde zu der Frage gehört, ob vergleichende Laborversuche Aufschluss darüber geben könnten, wie lange sich das Paket im Wasser befunden habe. Das bestätigte er. Baugleiche Streifen und vergleichende Untersuchungen mit dem damals sichergestellten Klebeband können klären helfen, wie lange das Paket tatsächlich in dem Seegraben gelegen habe. Schon andere, allerdings vorläufige Gutachten hatten in diesem Verfahren von "maximal einigen Monaten" Lagerzeit gesprochen. Der Mikrobiologe klärt dies nun beweisfest in einem Laborversuch.

Bisher muss diese Analyse allerdings von der Verteidigung und nicht vom zuständigen Gericht gezahlt werden, denn das Kammergericht unter Richterin Gisela Hennig hat bisher über diesen Antrag nicht befunden.

Zu den Methoden befragt, äußerte der Experte, Original- und ein gleichartiges Klebeband ließen sich vergleichen. So könne erstens das Original untersucht werden, zum anderen könne man ein gleichartiges Klebeband dem Wasser des Seegrabens aussetzen. Das lasse sich auch unter gleichen Bedingungen im Labor umsetzen. Die Zersetzungen (u.a. durch Mikroorganismen) an diesem Band könnten sodann mit dem Originalklebeband aus der Asservatenkammer verglichen werden. Der Vergleich (sic!) beider Klebebänder lasse dann klare Schlussfolgerungen über die Lagerdauer des Originals im Seegraben zu. Gegen Ende der Veranstaltung und nach mehrmaliger Wiederholung hatte das sogar Richter Alban begriffen (Hut ab!).

Das Kammergericht hat derweil noch nicht entschieden, der Beauftragung einer solchen Analyse zuzustimmen und damit die Kosten im Sinne der Wahrheitsfindung zu tragen.

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 22. August 2002, um 9.15 Uhr fortgesetzt.

Zuvor hatten drei BKA-Beamte wie zuvor zahlreiche KollegInnen zum wiederholten Male bestätigt, dass am 19. Dezember 1999 der MehringHof zwar gründlich durchsucht, jedoch weder Waffen noch Sprengstoff gefunden wurden, obwohl man Schäden von über 60.000 Euro angerichtet hatte.

Gegenstand der Anhörung des Experten war ein Sprengstoffpaket, das der Kronzeuge Tarek Mousli angeblich 1995 in einem Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will. Das Paket wurde mit Klebestreifen zusammengehalten. Die Verteidigung bezweifelt, dass das Sprengstoffpaket dort tatsächlich Jahre gelegen habe. Sollten sich diese Zweifel bestätigen, wäre Mousli damit einer weiteren Lüge überführt.

Jendrossek wurde zu der Frage gehört, ob vergleichende Laborversuche Aufschluss darüber geben könnten, wie lange sich das Paket im Wasser befunden habe. Das bestätigte er. Baugleiche Streifen und vergleichende Untersuchungen mit dem damals sichergestellten Klebeband können klären helfen, wie lange das Paket tatsächlich in dem Seegraben gelegen habe. Schon andere, allerdings vorläufige Gutachten hatten in diesem Verfahren von "maximal einigen Monaten" Lagerzeit gesprochen. Der Mikrobiologe klärt dies nun beweisfest in einem Laborversuch.

Bisher muss diese Analyse allerdings von der Verteidigung und nicht vom zuständigen Gericht gezahlt werden, denn das Kammergericht unter Richterin Gisela Hennig hat bisher über diesen Antrag nicht befunden.

Zu den Methoden befragt, äußerte der Experte, das Original- und ein gleichartiges Klebeband ließen sich vergleichen. So könne erstens das Original untersucht werden, zum anderen könne man ein gleichartiges Klebeband dem Wasser des Seegrabens aussetzen. Das lasse sich auch unter gleichen Bedingungen im Labor umsetzen. Die Zersetzungen (u.a. durch Mikroorganismen) an diesem Band könnten sodann mit dem Originalklebeband aus der Asservatenkammer verglichen werden. Der Vergleich (sic!) beider Klebebänder lasse dann klare Schlussfolgerungen über die Lagerdauer des Originals im Seegraben zu. Gegen Ende der Veranstaltung und nach mehrmaliger Wiederholung hatte das sogar Richter Alban begriffen (Hut ab!).

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 22. August 2002, um 9.15 Uhr fortgesetzt.

 

15.08.2002
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