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Berlin: 78. Prozesstag: ZSA definitiv ohne Harald G.

78. Prozesstag: ZSA definitiv ohne Harald G.

Dass Harald G. nicht am Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) in Berlin in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1987 beteiligt gewesen sein kann, muss seit heute auch dem/der voreingenommensten RichterIn klar geworden sein. Zur Verlesung kamen heute nämlich diverse Gerichtsbeschlüsse, Meldbescheinigungen, Aufnahme- und Entlassungsschreiben etc., die allesamt belegen, dass Harald G. zu diesem Zeitpunkt in Polizeigewahrsam saß und erst am 17. Februar 1987 aus der JVA Moabit entlassen wurde.
Mit zahlreichen Beweisanträgen versuchte heute zudem die Verteidigung von Matthias B. den zahllosen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem angeblichen Sprengstoffdiebstahl aus Tarek Mouslis Keller beizukommen. Zusätzlichen Auftrieb erhielt dies Unterfangen durch ein vorläufiges Gutachten des Fraunhofer Instituts. Darin war der Frage nachgegangen worden, wie lange das Klebeband, mit dem ein Sprengstoffpaket umwickelt war, das Mousli 1995 in einen Seegraben im Norden Berlins versenkt haben will, Wasser ausgesetzt gewesen ist. Die Gutachter kamen zu einem eindeutigen, für den Kronzeugen allerdings unerfreulichen Ergebnis: "Die Untersuchung des Zustands des Klebebands zeigt, dass es bezüglich der Einwirkung von Wasser praktisch unverändert ist." Höchstens "wenige Monate" kann das Paket im Wasser gelegen haben, so die Schlussfolgerung der Gutachter, und nicht vier Jahre, wie der Kronzeuge behauptet.

Die Hauptverhandlung wird am 6. Juni um 9.15 Uhr fortgesetzt.

 

31.05.2002
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