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Berlin: 73. Prozesstag: Harald G. aus Untersuchungshaft entlassen

73. Prozesstag: Harald G. aus Untersuchungshaft entlassen

Offiziell war es ein schwer krankes Familienmitglied und eine Kaution von 60.000 Euro, die den Senat dazu bewogen hatten, nun auch den Angeklagten Harald G. nach zweieinhalb Jahren aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Allerdings dürfte ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.4.02, in dem dieser die Länge der Untersuchungshaft kritisierte, den eigentlichen Ausschlag für diese Entscheidung gebildet haben.
In der heutigen Verhandlung stellten die Rechtsanwälte von Sabine E. eine Antrag auf Aussetzung des Prozesses. Das Gericht hatte am letzten Verhandlungstag dem "rechtlichen Hinweis" der Bundesanwaltschaft (BAW) stattgegeben, in dem diese angekündigt hatten, die Anklage gegen Sabine E. auf "Rädelsführerschaft" zu erweitern. Eine Aussetzung des Verfahrens - so die Verteidiger - sei nötig, da aufgrund der erweiterten Anklage umfangreiche Ermittlungen bezüglich des Gesundheitszustandes von Frau E. zwischen 1986 bis 1989 angestellt werden müßten. Der Senat stellte eine Entscheidung über den Antrag zurück.
Rudolf H. (42), der heute als einziger Zeuge der Verteidigung geladen war, gab Auskunft über das Zusammentreffen mit den beiden Zeugen, die im April 1995 im Keller von Tarek Mousli Sprengstoff entwendet hatten und diesen, gleich nach der Tat, Rudolf H. gezeigt hatten.
Abschließend stellte Rechtsanwalt von Schlieffen einen umfangreichen Beweisantrag. Darin wurde gefordert 9 Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) zu laden, die maßgeblich an der ersten Durchsuchung des Berliner Kulturzentrum MehringHof im Dezember 1999 beteiligt waren. Die BKA Beamten sollen bekunden, dass gründlich gesucht worden war und sich keinerlei Hinweise auf die Lagerung von Sprengstoff oder Waffen ergeben hatten.
Der Prozess wird am 16.5.02 fortgesetzt.

 

11.05.2002
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