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Berlin: Prozessbericht vom 19. April 2002

Erneuter Antrag auf Befangenheit gegen den Senat und die Verlobte des
Kronzeugen


Zu Beginn des heutigen Prozesstages wurde bekannt, dass die
Verteidigerinnen Würdinger und Studzinsky am 18.4. einen weiteren Antrag
auf Befangenheit gegen den Senat gestellt haben. Der zweite Teil des
heutigen Verhandlungstages bildete die Befragung der Verlobten von Mousli,
die dem Kronzeugen - so vermittelte sie heute durch ihre Aussagen - nahezu
blind in das Zeugenschutz Programm des Bundeskriminalamtes (BKA) gefolgt
zu sein scheint.

"Verfahrensabsprachen" oder "Vorgespräche"

Grundlage des neuerlichen Antrages auf Befangenheit des Senats war eine
dienstliche Erklärung der Vorsitzende Richterin Hennig vom vom 15.4.02, in
der sie mitgeteilt, dass im Vorfeld der Einlassung von R. Schindler
"Verfahrensabsprachen" getroffen wurden. Diese Darstellung entspricht aber
nicht dienstlichen Erklärungen der anderen Richter, die diese am 18.1.02
gefertigt hatten. Darin war nicht von "Verfahrensabsprachen" sondern
lediglich von "Vorgesprächen" die Rede. "Für den Angeklagten Glöde stellt
sich damit der Sachverhalt so dar, dass die abgelehnten Richter (....)
einen unzutreffenden Sachverhalt wiedergegeben hatten....." - so die
Verteidigerinnen in der Begründung für das Ablehnungsgesuch. Der Ausgang
dieses und des noch laufenden Gesuchs auf Befangenheit vom letzten
Prozesstag, darf in der kommenden Woche erwartet werden.

Wahre Liebe

Die Aussagen von Janet Olbrich (26), der Verlobten von Tarek Mousli,
bildeten den Schwerpunkt des heutigen Verhandlungstages. Die recht bieder
wirkende Zeugin wurde von mehreren Beamten des Zeugenschutz begleitet.
Ihre Aussagen waren durch eine große Zurückhaltung und nicht
nachvollziehbare Erinnerungslücken gekennzeichnet. Tarek Mousli, so Frau
Olbrich, habe sie im Oktober 1997 beim Karatetraining kennengelernte. Seit
Februar 1998 hätten sie eine "engere Beziehung". Sie hätte damals nur
gewußt, dass er das "Neue Deutschland" gelesen habe , "links eingestellt"
und Mitglied in der PDS gewesen sei. Verlobt hätten sie sich im Juli 1999.
Nach Mouslis erster Verhaftung im April 1999 hätte sie dem Haftbefehl
entnommen, dass es um den "Verdacht der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung" gegangen sei. Kurz danach sei sie zum ersten
und einzigen mal von BKA - Beamten vernommen worden. Nach seiner
Entlassung hätten sie sich nicht über die Einzelheiten der Tatvorwürfe
unterhalten. Sie sei vielmehr davon ausgegangen, dass der Vorwurf der
Mitgliedschaft nicht zutreffend sei.

Kommst du mit in den Zeugenschutz?

Erst nach seiner zweiten Verhaftung hätte Mousli ihr von dem Sprengstoff
in seinem Keller erzählt. Er hätte ihr berichtet, dass die Lagerung des
Sprengstoffes ein Freundschaftsdienst gewesen sei. Auf näher Fragen der
Vorsitzenden Richterin antwortete die Zeugin in diesem Zusammenhang: "Ich
habe ihn nie genau gefragt, was er gemacht hat". Erst nach seiner
Verhaftung im November 1999 habe er ihr mitgeteilt, dass er Mitglied in
den RZ gewesen sei. Auf die Frage, wann sie denn zum ersten Mal von einem
Zeugenschutz-Programm gehört habe, antwortete Frau Olbrich zunächst, dass
dies im Dezember 1999 gewesen sei. Auf genauere Nachfrage von Rechtsanwalt
Euler fiel der Zeugin dann jedoch ein Telefongespräch mit Mousli ein, das
sie am 24. November mit ihm geführt hatte. Er habe ihr in diesem Telefonat
mitgeteilt, dass er Mitglied gewesen sei und dass er nun Aussagen machen
wolle. "Er wollte von mir wissen, ob ich mitkommen würde." Dies veranlaßte
Richterin Hennig nachzufragen, was die Zeugin denn erwartet habe? Worauf
sich herausstellte, dass Frau Olbrich damals schon über die Möglichkeit,
in ein Zeugenschutz-Programm gehen zu können, informiert gewesen war.
Mousli habe sie bei diesem Telefonat dazu aufgefordert, niemand von den
Absprachen zu erzählen. Dies betraf auch den damaligen Anwalt und
gemeinsamen Freund des Paares, Assner. Mousli habe das alleine entschieden
und sie hätte nach "seinen Anweisungen" gehandelt.

"Über Details gaben wir nicht gesprochen"

Rechtsanwalt Euler wollte von der Zeugin wissen, ob sie den damaligen
Haftbefehl gelesen habe und wahrgenommen hätte, dass dieser auf der
Aussage der früheren Freundin von Mousli, Karmen T., basierte, die
ausgesagt hatte, Mousli hätte ihr gegenüber behauptet, auf Korbmacher
geschossen zu haben? Das habe sie gelesen, so die Zeugin, und sie sei auch
einigermaßen irritiert gewesen. Sie glaube aber, dass er ihr gesagt hätte,
dass er nicht geschossen habe. Über die ganzen Details hätten sie damals
nicht gesprochen, dies sei erst nach seiner Freilassung und im Zuge des
jetzigen Verfahrens geschehen. Es hätte noch im November "ein größeres
Treffen" zwischen ihr, Mousli, Staatsanwalt Monka und den BKA Beamten
Barbian und Schulzke in Köln-Ossendorf gegeben. Da hätte Mousli ihr noch
einmal direkt gesagt, dass er Mitglied gewesen sei. Bei allen weiteren
Detailfragen, die der Zeugin in der heutigen Verhandlung gestellt wurden,
gab die Zeugin an diese nicht beantworten zu können. Auch auf die Frage,
ab wann sie in das Zeugenschutz Programm gegangen sei, konnte sich die
Zeugin in ihrer Anwort nur vage auf "irgendwann im Dezember" festlegen.
Sie sei den Anweisungen von Mousli gefolgt und hätte mit niemandem darüber
gesprochen. Die Frage, ob sie wenigstens mit Beamten des Zeugenschutzes im
Vorfeld gesprochen hatte, dürfe sie aufgrund ihrer eingeschränkten
Aussagegenehmigung ("dies betrifft die Belange des Zeugenschutzes") nicht
beantworten. Ihre Eltern hätte sie am Tage der Wohnungsauflösung und ihrer
"Abreise aus Berlin" über ihren Schritt informiert. Insgesamt erweckte
Frau Olbrich den Eindruck, als habe sie von Mouslis Vergangenheit nur
wenig bis nichts gewußt, bzw. sie sei nicht in der Lage, einzelne ihr
bekannte Details in einen Zusammenhang einzuordnen. Nahezu blind - so gibt
sie vor - sei sie ihrem Verlobten in die vom Zeugenschutz angebotene
Zukunft gefolgt.

Anträge, Stasi-Akten und weitere Rädelsführer

Nach dem Abtritt der Verlobten stellte die Verteidigung von Matthias B.,
durch Wolfgang Kaleck, zwei Anträge. Erster Antrag widersprach der
Herbeiziehung von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit, die dort
unter dem Namen "Separat" geführt wurden. Richterin Hennig hatte am 11.4.
bekannt gegeben, dass diese Akten zur Identifizierung von "Heiner"
eingeführt werden sollen. Neben grundsätzlichen Bedenken zur Verwendung
von Akten der Staatssicherheit führte Wolfgang Kaleck an, dass bisher
nicht bekannt sei, woher die kaum leserlichen Aufzeichnungen, die von
Weinrich stammen sollen, zu Stande gekommen seien. Daher müsse zunächst
Quellenforschung betrieben werden. In einem weiteren Beweisantrag forderte
die Verteidigung von Matthias B. die Ladung des Zeugen Rudolf H.. Dieser
war von den beiden Dieben, die im April 1995 Sprengstoff in einem Keller
der Schönhauser Alle erbeutet hatten (vgl. Zeugenaussage v. Daniel S. am
7.3.02), nach dem Diebstahl, besucht worden. Stolz hätten sie ihm dabei
den Sprengstoff gezeigt. Daher könne H. .- so die Begründung für den
Beweisantrag - Aussagen über die Verpackung des Sprengstoffs machen. Zum
Abschluss gab Wolfgang Kaleck eine Stellungnahme zum "rechtlichen Hinweis"
der BAW ab, die diese am 28.3.02 erteilt hatte. Darin hatte sie zum
Ausdruck gebracht, dass in der Hauptverhandlung Erkenntnisse zu Tage
getreten seien, die eine Ausweitung der Anklage gegen Sabine E. und
Matthias B. auf "Rädelsführerschaft" nahe legen würden. Kaleck bemängelte
in seiner heutigen Stellungnahme, dass die Anklagevertreter in ihrem
Hinweis keinerlei Angaben dazu gemacht hätten, auf welchen neuen Umständen
oder Erkenntnissen sich diese Einschätzung der BAW stütze. Vielleicht sei
die BAW der Ansicht, dass auch die zweite RZ Gruppe, von der Mousli
berichtet, einen Rädelsführer brauche, hätte doch die erste Gruppe, in der
Mousli Mitglied gewesen sein will, mit Mousli, Sabine E. und Rudolf Sch.
gleich deren drei.

Die Verhandlung wird am 25.4.02 fortgesetzt

 

20.04.2002
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