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Berlin: Kriegserklärung der Bundesanwaltschaft

Kriegserklärung der Bundesanwaltschaft

Über den Aussetzungsantrag der Verteidigung wird voraussichtlich erst morgen entschieden. Die Bundesanwaltschaft kündigt einen "Krieg" gegen die Verteidigung an, weil diese sich die "Totalvernichtung der bürgerlichen Existenz des Kronzeugen" zum Ziel gesetzt habe. Den einzigen relevanten Vorwurf gegen die Verteidigerinnen in seiner Erklärung musste Bundesanwalt Bruns allerdings sofort zurücknehmen. Mit der kurzen Vernehmung eines Zeugen im Fall Hollenberg, geladen war der damalige LKA-Ermittlungsleiter, endete der Prozess bereits vor der Mittagspause.

Am heutigen 25. Prozesstag kam es wider Erwarten nicht zu der von der Vorsitzenden Richterin angekündigten Entscheidung des Aussetzungsantrags der Verteidigung. Grund dafür war ein von Rechtsanwalt König im Namen des heute abwesenden Rechtsanwalts Euler (Frankfurt/M.) verlesener Ergänzungsantrag zum Antrag der Verteidigerinnen Würdinger und Studzinsky.

Euler verwies in seinem Antrag darauf, dass er keine Zeit haben würde, das erst nachträglich aufgetauchte Beweismaterial parallel zum Prozess zu würdigen. Wenn dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens - insgesamt über 1.400 Tonbandmitschnitte müssen abgehört werden - nicht stattgegeben würde, käme das daher einer Behinderung der Verteidigung gleich. Euler verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass er und sein Kollege König seinerzeit einer verkürzten Einarbeitungszeit in das Verfahren nur deshalb zugestimmt hätten, weil sie davon ausgegangen waren, das Beweismaterial sei vollständig. Rechtsanwalt König schloss sich diesem Antrag an; ebenso Rechtsanwalt Eisenberg. Die Vorsitzende Richterin Hennig verschob daher die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens - nach einer einstündigen Pause - auf den morgigen Prozesstag.

Bundesanwalt Bruns sprach in einer abgegebenen Erklärung von "Vorfällen" in der vergangenen Woche und kündigte einen "Krieg" gegen die Verteidigung an. Die Rechtsanwältinnen Studzinsky und Würdinger hatten Material vorgelegt, dass die Relevanz der erst später aufgetauchten Telefonüberwachungsbänder (TÜ-Bänder) für die Wahrheitsfindung in diesem Verfahren belegt und dabei auch auf die persönlichen Lebensumstände von Tarek Mousli Bezug genommen. Bruns wertete das Beweismaterial jedoch als "schmierige Histörchen aus dem Leben eines `MärchenprinzenŽ", das keine Beweiskraft habe. Die Anwältinnen seien zudem nicht in der Lage, Telefonbänder überhaupt korrekt abzuhören. Ein Vorwurf, der sich nicht aufrechterhalten ließ, denn es war - wie die Vorsitzende Richterin Hennig sofort bestätigte -ihre und die des Beisitzenden Richters Hanschke Behauptung gewesen, dass auf den Bändern ein abgehörtes Telefongespräch zwischen Tarek Mousli und seiner damaligen Lebensgefährtin Janet O. fehle. D!
ennoch sehe, so Bruns, die Bundesanwaltschaft "keine Grundlage mehr für eine gemeinsame Prozessführung."

Der Prozess wird am morgigen Freitag um 9.15 Uhr fortgesetzt.

 

04.10.2001
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