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17. Prozesstag: 23. August 2001

Der Anschlag auf Günter Korbmacher - Widersprüche in der Frage der Tatbeteiligung von Tarek Mousli

Heute wurde Tarek Mousli zum Anschlag auf den Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher vom September 1987 befragt. Korbmacher war damals vor seinem Haus in Berlin Zehlendorf mit einer kleinkalibrigen Pistole in den Oberschenkel geschossen worden. In einer Erklärung einer RZ-Gruppe zum Anschlag, die heute verlesen wurde, wurde die Tat als "Bestrafungsaktion" eines "Schreibtischtäters" bezeichnet.
Mousli, der zunächst von der Vorsitzenden Richterin Hennig und dann vom Beisitzenden Richter Hanschke befragt wurde, gab an, dass innerhalb der Gruppe, der er angehört haben will, im Vorfeld über ein solches Attentat heftig gestritten worden sei. Trotz seiner Bedenken habe er sich an der Tatvorbereitung beteiligt. Gemeinsam mit "Sebastian", so soll sich nach Mouslis Angaben Lothar E. genannt haben, habe er die Umgebung des Hauses von Günter Korbmacher über einen längeren Zeitraum ausgekundschaftet. Am Tag des Attentats hätten er und "Sebastian" lediglich in einer konspirativen Wohnung in Kreuzberg den Polizeifunk abgehört und aufgezeichnet. Bei der Befragung des Zeugen gingen Hennig und Hanschke nur oberflächlich darauf ein, dass Mouslis ehemalige Freundin Karmen T. in einer polizeilichlichen Vernehmung angegeben hatte, Mousli habe ihr gegenüber behauptet, der Schütze bei Korbmacher gewesen zu sein. Mousli bestritt diese Darstellung heute erneut und vertrat die Auffassung Ka!
rmen T. habe "etwas verwechselt".
Am späteren Nachmittag entschied sich die Verteidigung, Mousli zum Komplex Korbmacher intensiver zu befragen. Dabei rückte der Widerspruch zwischen der Aussage von Karmen T. und Mouslis Darstellung ins Zentrum. Trotz intensiver Nachfrage blieb offen, wie Frau T. zur Auffassung gelangen konnte, Mousli selbst habe auf Korbmacher geschossen. Auch die Frage, wer das Motorrad, von dem aus die Schüsse abgegeben worden seien, gefahren habe, blieb ungeklärt. Mousli gab dazu an, dies nicht zu wissen. Er könne sich auch nicht mehr daran erinnern, ob darüber gesprochen worden sei. Er räumte allerdings ein, einige Zeit vor der Tat das Motorrad Probe gefahren zu haben.

Die Verhandlung wird am Freitag, den 24.8. um 9.15 Uhr fortgesetzt.

 

23.08.2001
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