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§129a gegen InternationalistInnen eingestellt

Hamburg, 08.04.2001

Nach mehr als drei Jahren wurde jetzt ein §129a-Verfahren gegen mehrere InternationalistInnen, die in der Kurdistan Arbeit aktiv sind, eingestellt. Zum ersten Mal in diesem Zusammenhang wurden im Februar 1998 Wohnungen und Büros unter anderem von dem Rechtshilfefonds AZADI und der Informationsstelle Kurdistan (ISKU) durchsucht. Hauptsächlich Aufzeichnungen und Photos von aus Kurdistan zurückgekehrten InternationalistInnen wurden beschlagnahmt. Seit Anfang der 90er Jahre sind InternationalistInnen aus Deutschland in Kurdistan, sie beteiligen sie sich am Leben und Kampf der Befreiungsbewegung für eine freie Gesellschaft.
Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) begründete die Aufnahme des §129a-Verfahrens damit, dass aus Kurdistan zurückgekehrte InternationalistInnen die ”Aufnahme des bewaffneten Kampfes in Deutschland nach dem Vorbild der RAF und den Methoden der PKK” zum Ziel hätten und stützten sich dabei auf beschlagnahmte oder veröffentlichte Aufzeichnungen, Briefe oder ähnliches.
Bei einem zweiten Polizeieinsatzes wurden die Beschuldigten und weitere Aktivistinnen der Kurdistan Solidarität von einer belgischen Spezialeinheit im Auftrag des Generalbundesanwalts im Januar 2000 in einer Ferienwohnung in Belgien überfallen und festgenommen. Zeitgleich wurden erneut Wohnungen und Büros in Köln und Hamburg durchsucht, wobei das gesamte technische Gerät, vor allem Computer der Kurdistan Solidarität Hamburg, und der Initiative ”Freiheit für Abdullah Öcalan” in Köln beschlagnahmt wurden. Die Festgenommenen wurden nach einigen Stunden wieder freigelassen, Arbeitsgeräte und Material aber blieben monatelang beschlagnahmt.
Mehr als drei Jahre wurden für die Beschuldigten die elementarsten Grundrechte außer Kraft gesetzt, wie das Recht auf die Menschenwürde, die Unversehrtheit der Wohnung, des Brief- und Telefongeheimnisses. Private Tagebücher einer Internationalistin über ihr Leben bei der kurdischen Guerilla wurden beschlagnahmt, durchschnüffelt und sogar an den Verfassungsschutz (VS) weitergegeben. Der Verfassungsschutz NRW veröffentlichte das Tagebuch sogar als Teil einer Broschüre unter dem Titel "Von den Bergen in die Metropole, Motive, Denkstrukturen und Ziele deutscher Kurdistan Brigadisten." im Februar 2000 im Internet. In diesem Zusammenhang läuft noch ein Verfahren wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gegen das Bundeskriminalamt (BKA) und den VS.

Die Einstellung des §129a Verfahren nach §170, wie auch schon zuvor das §129 Verfahren gegen Antifaschistinnen aus Passau und den Vertreter der peruanischen MRTA, Isaac Valesco, bedeutet, dass der ”zur Anklage führende Verdacht nicht bestanden hat”. Mit anderen Worten, eine Reihe von Menschen wurden als Kriminelle und Terroristen in der Presse verunglimpft, von ”Anti”-Terroreinheiten mehrmals überfallen, wichtiges Arbeitsmaterial beschlagnahmt, Treffen be- oder verhindert usw., und hinterher erhalten die Betroffenen ein Schreiben des Generalbundesanwalts, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass die Verfahren am Ende eingestellt werden, weil es keinen Grund dafür gegeben hat.

Was ist also das Ziel dieser und zahlreicher anderer §129 und §129a Verfahren vor allem gegen Exilorganisationen ausländischer Befreiungsbewegungen wie der PKK, der DHKP/C und deren Unterstützerinnen?
Die Kriminalisierung mit Hilfe des §129a und §129 gegen Aktivistinnen verschiedener linker Organisationen kann nur zum Ziel haben: Menschen die sich hier in der BRD für den Befreiungskampf beispielsweise der ArbeiterInnen Partei Kurdistan (PKK) einsetzen, sollen an ihrer Arbeit gehindert werden. Strukturen wie in diesem Fall die der Informationsstelle Kurdistan e.V. sollen durch Einschüchterung ihrer Mitglieder und durch Beschlagnahme ihres Arbeitsgeräts und der Materialien zerschlagen werden.
Nach wie vor bietet das sogenannte PKK-Verbot in Deutschland die Grundlage alle Menschen, die den Befreiungskampf in Kurdistan unterstützen, zu kriminalisieren. Etwa 50 KurdInnen sitzen als Verurteilte PKK-UnterstützerInnen in deutschen Gefängnissen. Unzählige Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung innerhalb der PKK laufen auch zur Zeit gegen Kurdinnen und Kurden.

Wir fordern die Abschaffung der Paragraphen §129 und §129a und die Aufhebung des PKK-Verbots und daraus resultierend die Freilassung aller politischer Gefangenen.

Wir möchten uns hiermit nochmals bei allen bedanken, die uns die letzten Jahren unterstützt haben und damit beigetragen haben, dass wir unsere Arbeit unter diesen erschwerten Bedingungen weiterführen konnten.

ISKU - Informationsstelle Kurdistan e.V.

 

09.04.2001
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