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Cottbus: Fluechtlinge in Cottbus

Das Cottbuser Asylbewerberheim besteht aus zwei Neubaublöcken, eingezäunt und verdeckt von einem bereits zerfallenen Neubaublock am Rande der Stadt.

Zur Zeit leben dort ca. 370 Menschen, darunter 115 Kinder und Jugendliche. Das sich daraus ergebende permanente Zusammenleben auf solch engem Raum fördert wesentlich psychische und physische Spannungen, Belastungen und Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern, welche ihnen bereits ein kriminelles Image einbringen, ohne das Heim überhaupt verlassen zu haben.

Eine unseres Wissens seltene, wenn nicht sogar einzigartige Regelung zwingt die Asylbewerber unter Androhung der Kürzung der Gutscheine und des Taschengeldes alle drei Tage eine Anwesenheitsliste zu unterschreiben, was natürlich jegliche mehrtägige Abwesenheit unterbindet. Auf Anfragen und Beschwerden hin begründet dies der Ausländerbeauftragte von Cottbus mit einer ökonomischen Kollapsgefahr für die Betreiberfirma, aufgrund der fehlenden Einnahmen bei “wahllos herumreisenden” Asylbewerbern.

Nachdem mehrere Vorfälle öffentlich wurden, daß Flüchtlingen der Zutritt zur Disco versagt wurde, Afrikaner in der Straßenbahn überfallen wurden und eine Journalistin wagte, Cottbus in einem Spiegelartikel einen braunen Alltag nachzusagen, gab es einen Aufschrei der Empörung gegen die einsetzende Imagebeschmutzung der Stadt. Was folgte waren ein paar sensationsträchtige Spaziergänge gegen Gewalt.

Davon übrig geblieben ist zum einen ein Forum gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit einiger einflußreicher Mitbürger, dessen wesentliche Mitbegründerin sich nicht geniert zu behaupten, daß wir mit den Asylgesetzen ganz gut leben könnten, wenn die Stimmung in der Gesellschaft nicht so negativ wäre.

Des weiteren werden Asylgesetze willkürlich und hauptsächlich in ihrer schärfster Form ausgelegt und praktiziert, aufgrund dessen es Cottbuser Asylbewerbern z.B. versagt blieb, den bundesweiten Kongress der Flüchtlinge in Jena zu besuchen. In einem nachfolgenden Brief der Ausländerbehörde an alle potentiellen Kongressteilnehmer wurde diesen nochmals ihre Stellung in Deutschland und speziell in Cottbus dargelegt.:

“ ... Eine Teilnahme an einer solchen Veranstaltung liegt weder im dringenden öffentlichen Interesse noch stellt die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte dar. ... Die damit mittelbar verbundene Einschränkung Ihrer Meinungsfreiheit haben Sie hinzunehmen. ... “

Der Eindruck eines Handelns aus rein finanziellem Interesse entsteht, wenn Weisungen wie z.B. die des Sozialamtes erfolgen, daß Ärzte die Behandlung der Flüchtlinge nicht mehr als 50 DM kosten lassen sollten, oder wenn wahlloses Fernbleiben einen Geldverlust bedeutet. Das alles zeigt das die brandenburgischen Verordnungen zum Asylgesetz offenbar in der härtesten Form ausgelegt werden.

Und so sieht die eine Seite von Cottbus so aus, dass ausländische Gaststudenten aus Gründen der Imagepflege auch deshalb hoch im Kurs stehen, weil sie keine Gefahr als zukünftige Anwärter auf Asyl darstellen. Und auf der anderen Seite dient die diskriminierende Praxis gegenüber Asylbewerbern dem Sozialamt, der Ausländerbehörde und dem Stadtparlament zugleich dafür, diesen zu vermitteln, das sie hier in keiner Weise willkommen oder gar erwünscht sind.

AG Flucht & Migration

 

21.07.2000
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