Entwicklung und Technik von Gummigeschossen:
"Schlagstock mit grösserer Reichweite"

Seit den 60er Jahren werden auf dem internationalen Waffenmarkt Geschosse mit "gebremster Gewalt" angeboten. In unseren Nachbarländern Grossbritannien/ Nordirland, Spanien, Schweiz sowie in etlichen aussereuropäischen Ländern gehören derartige Waffen bereits seit Jahren zur ,,normalen" Polizeiausrüstung.

Von den Briten für den Einsatz in ihren Kolonien entwickelt, wurden solche Geschosse erstmals 1958 in Hongkong und Anfang der 70er Jahre von den Amerikanern bei "Unruhen" an der Berkeley-University/ California eingesetzt. Es waren ca. 2,5 cm lange Hartholzprojektile, die entweder in Fuss-, bzw. Kniehöhe oder auf den Boden vor und neben die ,, Störer" geschossen wurden und dort zersplitterten. Dass dabei kleinere Splitter auch tief in den Körper eindrangen und innere Organe ernsthaft verletzten, war selbst den verantwortlichen Politikern nicht ganz geheuer, so dass diese Geschosse schliesslich zurückgezogen und durch einen neuen Typus ersetzt wurden: Das neue Holzgeschoss mit der Bezeichnung L2A2 war ein ca. 15 cm langes und 70 g schweres Projektil. Durch seine instabile Flugbahn erwies sich jedoch auch dieses Geschoss als nicht besonders geeignet. Eine erneute Weiterentwicklung, ein 18 cm langes Holzgeschoss mit Metallkern (!), führte 1967 in Hongkong schliesslich zum ersten Todesopfer.

Gummigeschosse...

Obwohl für den Einsatz in den Kolonien auch weiterhin als geeignet angesehen, wurde die Anwendung dieser Geschosse im "zivilisierten Europa" (sprich Nordirland) von der britischen Regierung als zu gefährlich abgelehnt (1). Stattdessen entwickelte man in enger Zusammenarbeit mit den USA ein neues Projektil: das Gummigeschoss. Nach wenigen Monaten Erprobung wurden Gummigeschosse dann im August 1970 in Nordirland eingeführt.

Seither wurden und werden hauptsächlich von Grossbritannien und den USA eine Vielzahl verschiedener Wucht- und Schrotgeschosse entwickelt, getestet und eingesetzt. Seit 1973 beteiligt sich auch die bundesdeutsche Polizeiführungsakademie in Hiltrup bei Münster/ Westfalen an der Entwicklung dieser "humanen Waffen".

Um eine ungefähre Ahnung von der Wirkung dieser Geschosse zu bekommen, muss man sich zuerst einmal von der herkömmlichen Vorstellung von Gummi befreien, denn mit diesem Begriff wird zumeist eine weiche, nachgebende Masse assoziiert. Das Gegenteil trifft jedoch für Gummigeschosse zu: Sie bestehen aus schwarzem Hartgummi, das vielen in der Form von Gummiknüppeln nur zu vertraut ist.

Gummigeschosse gibt es inzwischen in unterschiedlichen Grössen, Formen, Gewichten und Kalibern. Das reicht von Wuchtgeschossen mit Längen von 15 cm, bzw. 180 g Gewicht bis zu Schrotladungen, bei denen die Patronen mit bis zu 280 Gummikugeln ä 4 mm Durchmesser geladen sind.

... in Grossbritannien ...

Gummi- und Holzgeschoss

 

Links das Gummigeschoss L2A2 mit Hülse
Rechts das Holzgeschoss L2A2 mit Hülse

 


Unter der Bezeichnung "Anti-Riot Baton Round L2A2" konstruierte man als erstes ein ca. 15 cm langes Gummivollgeschoss mit einer abgerundeten Spitze. Gleich in den ersten 3 Jahren seiner Einführung wurden in Nordirland ca. 55.000 dieser Geschosse abgefeuert, mit dem Resultat, dass 1972 und 1973 drei Jungen zwischen 11 und 21 Jahren getötet und hunderte Menschen schwer verletzt wurden.

Mit dem Hinweis auf die Gefährlichkeit wurden diese Projektile dann mit stumpfen Enden hergestellt und schliesslich durch Plastikgeschosse ersetzt. Der Name dieser Munition "Round a Riot" (sinngemässe Übersetzung: Schuss in den Krawall) deutet bereits an, womit beim Einsatz gerechnet werden muss. Obwohl Plastikgeschosse leichter sind als die Hartgummiprojektile, zeigen sie eine noch verheerendere Wirkung, da sie viel härter sind und mit einer noch höheren Geschwindigkeit abgeschossen werden. Bis Ende 1981 wurden ca. 44.000 dieser Geschosse abgefeuert, bis Ende 19&2 in elf Fällen mit tödlichem Ergebnis.

Da diese Geschosse wiederverwendbar sind, d.h. sie sind mit einer frischen Treibladung erneut zu verschiessen, gibt es zynischerweise auch gleich eine Verordnung, die ihren Besitz unter Strafe stellt:,, Der Besitz eines Plastikgeschosses ist verboten, da es nicht aus dem Besitz der Armee in den Besitz des Betroffenen übergeht" (1).

Mehrzweckgewehr

Schermuly Mehrzweckgewehr 38 mm zum Verschiessen von Gummi- und Plastikgeschossen, CN/CS-Petarden, Signal- und Nebelpatronen

 


Die genannten Gummi- und Plastikgeschosse sowie das dazugehörende Abschussgerät wurden von der britischen Waffenfirma Schermuly entwickelt. Von der Technischen Kommission des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz, die dieses Gewehr (Kaliber 37 mm) für den Einsatz in der Bundesrepublik testete, wurde es 1974 abgelehnt, da das Gerät zu ungenau sei: Fehlende Visiereinrichtungen der Waffe und schlechte Flugeigenschaften des Geschosses waren der Grund. Mangelnde Zielgenauigkeit des Gewehres wurde selbst in England kritisiert: ,,Auf 18 m ist es schwierig, ein Ziel von 2 m Durchmesser zu treffen" (2).

Die neueste britische Erfindung auf dem Sektor der ,,Aufruhr-Kontroll-Waffen" ist das Arwen-Gewehr. Diese von den Royal Ordnance Factories (Königliche Artillerie-Fabriken) entwickelte Waffe hat ebenfalls das Kaliber 37 mm. Im Gegensatz zum Schermuly-Gewehr besitzt diese neue Waffe aber ein Munitionsmagazin, das nach dem Revolverprinzip konstruiert ist; d.h., es können 5 Geschosse hintereinander abgefeuert werden ohne nachzuladen. Als besondere Errungenschaft wird herausgestellt, dass die Trommel zusätzlich noch mit CS-Munition geladen werden kann, so dass innerhalb einer

Schussfolge abwechselnd Plastik und Gas verschossen werden kann. Die Schussfolge ist 2,5 mal höher als beim Schermuly-Gewehr. Auch soll es sich durch eine grössere Treffgenauigkeit auszeichnen - 80 % der abgeschossenen Projektile sollen noch auf eine Distanz von 100 m treffen. Für diese Waffe werden 3 Munitionstypen angeboten. Ihr Einsatzbereich liegt zwischen 20 - 100 m, 85 -95 m und 2 (!) - 50 m.

Ähnliche Geschosse sind inzwischen auch in Belgien und Frankreich entwickelt worden.

... in den Vereinigten Staaten ...

Stun-bags

 

Stun-bags

 


Eine amerikanische Erfindung sind die Stun-Bags. Hierbei handelt es sich um Leinensäcke, die mit Plastikoder Gummischrot gefüllt sind. Aber auch Schwermetallstaub, Bleihack- oder Holzfüllungen sind in Gebrauch, wobei die Einsatzentfernung zwischen 15 und 35 m liegt. Verschossen werden diese stun-bags aus einem eigens hierfür entwickelten Abschussgerät, dem Stun-Gun, und inzwischen auch aus den in den Vereinigten Staaten üblichen Polizeiflinten.

Das Stun-Gun ist ein sogenannter Schiessstock. Er besteht aus einem Griffstück, das einen Schlagbolzenmechanismus enthält, und dem Rohr. Der Abschuss erfolgt durch eine im Griff untergebrachte Kohlensäure-Druckladung. Auch dieses Gerät wurde bereits vor Jahren von der deutschen Polizei getestet. Da ein von der Medizinischen Hochschule Hannover angefordertes Gutachten jedoch zu dem Schluss kam, dass solche stun-bags auf kurze Distanz in der Lage sind, dem Getroffenen u.U. das Nasenbein oder gar den Halswirbel zu brechen, wurde es als untauglich abgelehnt.

... in der Schweiz ...

Im Gegensatz zu den bisher genannten Geschossen ist das in der Schweiz gebräuchliche Projektil als Schrotladung konzipiert. Das einzelne Schrotteil hat dabei die Form eines ca. 3 cm langen sechseckigen Hartgummiprismas. Zu Beginn der sogenannten Jugendunruhen benutzte die Schweizer Polizei Ladungen von 42 Schroten ä 10 g. Im Verlaufe der Auseinandersetzungen wurden die Ladungen dann im Gewicht gesteigert auf 35 Schrote zu je 18 g. Diese Geschosse werden mit einer Anfangsgeschwindigkeit von etwa 200 km/h abgefeuert und besitzen dann eine Reichweite bis 50 m.

Zum Abschuss der Gummischrote werden von der Polizei sog. Tränengaswerfer TW 73 benutzt. Es handelt sich hierbei um einen normalen Karabiner, auf dessen gekürzten Lauf ein Schussbecher aufgeschweisst wurde. Wenn das Geschoss diesen "Becher" verlässt, zerspringt die die Gummiquader umschliessende "Pakethaut" (eine sogenannte Schrumpfhaut aus Plastikfolie) und die Gummiwürfel fliegen mit einer starken Streuwirkung in ihr Ziel. Auf eine Distanz von 20 m beträgt der Streukreis bereits 4 m. Bei Probeschüssen aus wenigen Metern Entfernung wurden dicker Stoff, Plastikeimer und selbst Sperrholz spielend durchschlagen. Trotzdem ist eine Mindest-Schussdistanz in der Schweiz nicht vorgeschrieben. Jeder Polizist muss beim Einsatz "nur" das ,, Prinzip der Verhältnismässigkeit" beachten. Die Folge sind u.a. sieben Demonstranten, die nach Gummigeschosstreffer den teilweisen oder totalen Verlust der Sehfähigkeit auf einem Auge zu beklagen haben.

... und in der Bundesrepublik ...

MZP 1

 

MZP 1 von Heckler & Koch mit Gummiwucht- (links) und Gummischrotgeschossen

 


Nach diesem Muster wurden inzwischen auch in Westdeutschland Gummigeschosse entwickelt. Sie bestehen aus 16 je 12 g schweren viertelkreisförmigen Hartgummistücken. Die einzige technische Verbesserung: Der Streukreis wurde um einen Meter verkleinert und liegt jetzt bei rund 3 m auf 25 Distanz. Über die Geschosse ist in einem vertraulichen Bericht der Technischen Kommission, den diese im Herbst 1981 der Innenministerkonferenz vorlegte, zu lesen:

"Gummi-Schrot-Körper, die ihre kinetische Energie an den Körper abgeben, sind in ihrer Wirkung schwer kalkulierbar. Diese hängt sehr stark von der getroffenen Körperpartie ab. Bei kleinen 'Geschossen' ist diese unterschiedliche Sensibilität der Körperpartien besonders ausgeprägt. Der Auftreffort von Gummi-Schrot-Körpern kann durch die Waffenstreuung (Streukreisdurchmesser der Schrote auf 25 m ca. 3 m) und durch die Bewegung der Störer nicht vorher bestimmt werden. Darüber hinaus ist die Wirkung stark von der Schussentfernung abhängig.

Wenn die Wirkung der derzeit bekannten Gummi-Schrot-Munition so verstärkt wird, dass durch ihren Einsatz Störer auf Steinwurfweite gehalten werden können, treten die beschriebenen Effekte noch verstärkt auf.

Die Erfahrungen der Schweizer Polizei zeigen, dass das Einhalten einer Mindestschussentfernung schwer möglich ist" (3).


Segmentgeschosse

 

Segmentgeschosse: Die Einzelteile sind untereinander mit Nylonfäden verbunden (nach einer Idee von Wilhelm Busch)

 


W. Busch

Auch eine weitere "waffentechnische Errungenschaft" deutscher Forschung findet in der TK-Studie Erwähnung:

"Auch für die MZP l (Mehrzweckpistole l, siehe unten, Anm.) wurde ein Gummi-Kompakt-Körper entwickelt. (...) Der Gummi-Kompakt-Körper besteht aus 4 Gummistäben mit viertelkreisförmigem Querschnitt von je 10cm Länge. Die Stäbe sind an einem Ende durch eine Blattfeder verbunden, so dass sie sich nach Verlassen des Rohres zu einem rechtwinkligen Kreuz auffalten" (3). Dieses Kreuz hat dann eine Spannweite von 24 cm.

Dass sich bei diesem Geschoss jedoch noch etliche technische Probleme ergeben, weil ein sauberer Flug ein exaktes Aufklappen der Gummistäbe voraussetzt, wird tunlichst verschwiegen. Ebenso das Gewicht des Geschosses. Es ist mit 180 g das schwerste, das bisher überhaupt entwickelt wurde. Stattdessen ist unter ,,Bemerkungen" zu lesen: ,,Die Wirkung der Gummi-Kompakt-Körper ist stark abhängig von Entfernung und Auftreffort. Da die waffen- und munitionsbedingte Treffgenauigkeit sowohl des Schermuly-Gewehres als auch der MZP l relativ gut ist, kann die Wirkung genauer kalkuliert werden als die der Gummi-Schrot-Körper.

Die Erfahrungen in Nord-Irland haben gezeigt, dass das taktische Ziel, den Störer auf eine bestimmte Distanz zu halten, nicht immer erreicht wird. In der Praxis variieren die Schussentfernungen stark. Daraus erklären sich z.T. die schweren Verletzungen" (3).

Fliegender Boxhandschuh

 

S.H.-313-Geschoss, der "fliegende Boxhandschuh"

 


Das dazugehörige Abschussgerät wurde von der Firma Heckler & Koch aus einer beim Militär benutzten Granatwerfer-Pistole entwickelt. Durch einige technische Veränderungen, z.B. die Verringerung des Kalibers auf 40 mm, wurde daraus die ,, polizeiliche Sonderwaffe MZP l".

Der Hersteller lobt seine Waffe in den höchsten Tönen: Sie habe einen schwachen Abschussknall, einen geringen Rückstoss, eine hohe Treffsicherheit und sei zudem für den Gebrauch von CN- oder CS-Munition ebenso geeignet wie zum Verschiessen von Gummi- und Leuchtspurmunition. Aber auch Farbmunition zur Markierung von Personen oder Fahrzeugen kann damit verschossen werden. Nach einer telefonischen Auskunft des baden-württembergischen Innenministeriums haben Gummigeschosse und Kompaktmunition von der Technischen Kommission inzwischen das Prädikat,, Einsatzreif" erhalten. Der Beschluss über die Einführung dieser Waffe soll im Stuttgarter Kabinett noch im ersten Halbjahr 1983 gefällt werden.

Ebenfalls eine deutsche Variante ist ein 40 mm- Geschoss, bestehend aus zwei in insgesamt acht Segmente aufgeteilte Scheiben, die mit Nylonfäden verbunden sind. Bei einem Treffer zerspringen diese Scheiben an Sollbruchstellen und umschlingen den Getroffenen. Er soll sich nicht mehr auf den Beinen halten können und stürzen. Da sich jedoch bei diesem Projektil noch grössere schusstechnische Schwierigkeiten als bei den anderen Gummigeschossen ergaben, wurden die Tests (zumindest offiziell) eingestellt.

Auch über ein eigenes Plastikgeschoss verfügt die Polizeiforschungsstelle inzwischen. Dieses vom Waffentechniker und Polizeiberater Siegfried Hübner entwickelte S.H.-313-Geschoss wird in Polizeikreisen wegen seiner angeblich humanen Eigenschaften gern als "fliegender Boxhandschuh" bezeichnet. Es ist zylinderförmig, hat ebenfalls das Kaliber 40 mm und ist 50 mm lang. Das Gewicht beträgt 60 g. Eine Kunststoffhülle umschliesst eine graue Plastikmasse, die mit weissen Körnern durchsetzt ist. Diese,, Pufferkörner", deren Konsistenz Hübners Geheimnis ist, sollen die Geschosse, die sich beim Aufprall verformen, weich abfedern.

Alle genannten Geschosse wurden gezielt für die Verwendung mit der von Heckler & Koch entwickelten MZP l konzipiert. Die jetzt in Baden-Württemberg zum Einsatz vorgesehenen Gummischrote sind also nicht unbedingt auch das Ende dieser Entwicklung in Westdeutschland. Im Gegenteil, je nachdem, wie die Polizei ihre "veränderten Einsatzsituationen" definiert, ist eine nahtlose Veränderung möglich: Schrote als "Sperrfeuer", um die "Chaoten" auf Distanz zu halten, und Wuchtgeschosse für das gezielte Herausschiessen von "Rädelsführern". Ist die Tür erst aufgestossen ...

... für den Polizeialltag ...

'Nicht tödliche Prasselgeschossladungen'

 

'Nicht tödliche Prasselgeschossladungen'
links: Fiotchi Anti-Crime Patrone
rechts: Remington Modi-Pac Plastikschrot

 


Aber nicht nur für "Krawalle" sind Gummigeschosse erdacht und z.T. auch schon im Einsatz. Sie wurden beispielsweise auch für den alltäglichen Polizeieinsatz entwickelt. Als ein Beispiel soll hier nur kurz die italienische Fiocchi Anti-Crime-Patrone erwähnt werden.

Es handelt sich hierbei um ein Schrotgeschoss, das für ein normales Flintenkaliber entwickelt wurde. Eine Patrone enthält 18 Gummikugeln ä 8,2 mm Durchmesser. Bei Probeschüssen auf ein 11 mm dickes Sperrholzbrett lag die Eindringtiefe bei einer Schussentfernung von 10 m immerhin bei 6 mm. Auch diese Munition ist der deutschen Polizei bereits in Göppingen vorgeführt worden. Nach Ansicht des bereits erwähnten Polizeiberaters Hübner ist sie geeignet, ,,den Zeitpunkt des Schusswaffeneinsatzes nach vorne zu verlegen" (4).

... und für den grauen Alltag

Comix

Auch auf dem "normalen" Markt sind Gummigeschosse inzwischen aufgetaucht. Wenn sich schon die Polizei die "Chaoten" nur noch durch Gummi vom Leibe halten kann, so darf auch der beunruhigte Bürger nicht zurückstehen. Sofern er einen Waffenschein und eine handelsübliche Jagdwaffe besitzt, kann er sich jetzt beim Kölner Waffenversand Kettler damit eindecken. Aus einer Anzeige: " Exklusiv bei Kettler. Spezialschrotpatronen Kaliber 12 für die Selbstverteidigung. Aufbau wie eine normale Schrotladung mit Plastikhülle und Bördelverschluss. Statt der Schrotladung ein kalibergrosses ballförmiges Gummi-Einzelgeschoss oder 12 ca. 7 mm grosse Gummischrot-Kugeln. Das Gummi-Einzelgeschoss hat eine Wirkung bis 30 m, das Schrotgeschoss bis 15 m."

Zwar ist das Angebot an Gummi-Geschossen inzwischen recht vielfältig, sucht man allerdings nach Testergebnissen, so ist man auf private Waffenjournale angewiesen, oder darauf, sich interne Studien auf Umwegen zu beschaffen - amtliche Veröffentlichungen gibt es nicht. Aus gutem Grund! Die behauptete Harmlosigkeit dieser Waffen liesse sich dann nicht mehr aufrecht erhalten. Und Baden-Württembergs Innenminister Roman Herzog, der sich nicht entblödete zu bemerken, ,,eine vorübergehenden körperliche Beeinträchtigung" getroffener Demonstranten sei ,,im Rahmen der Fürsorgepflicht für seine Beamten" durchaus in Kauf zu nehmen (5), müsste sich dann den Vorwurf gefallen lassen, wider besseres Wissen die körperlichen Auswirkungen von Gummigeschossen zu verharmlosen.

Quellen:

  1. Ruhe oder Chaos, Hamburg 1982
  2. Deutsche Polizei, 5/81
  3. Interner Bericht der TK/AK II an die IMK (Herbst '81)
  4. IWS, 4/81
  5. konkret, 3/83