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Initiativen und Aktivitäten:
Dossier zu Roj TV von YEK-KOM
Internationaler Appell & Unterschriftenkampagne
Protestschrieben an den deutschen Innminister Schäuble
Das Betätigungsverbot gegen ROJ TV muss umgehend aufgehoben werden! Unterschriftenaktion

Erklärungen und Pressestimmen:
Bundesinnenministerium verbietet Produktion kurdischer TV-Sendungen in Deutschland

AZADÎ

Bundesregierung verbietet kurdischen Fernsehsender
Ulla Jelpke, MdB

"Durch das Verbot des kurdischen Senders Roj TV macht sich Innenminister Schäuble zum Handlanger türkischer Interessen"
Feleknas Uca

Bundesinnenministerium verbietet kurdischen Sender Roj TV – Protestaktionen in Berlin geplant
Kurdistan-Solidaritätskomitees Berlin

Liegen die Interessen der Bundesregierung in der Einschränkung der Pressefreiheit?
Cenî

Das Roj-TV-Verbot dient der Völkerverständigung nicht!
Menschenrechtsverein Türkei/Deutschland e.V.

Brief von KON KURD an Schäuble

Brief von Günay Aslan an Schäuble

Kurdischer Sender verboten
junge Welt, 25.06.2008

Unterstützung von Roj TV
Yeni Özgür Politika

Proteste gegen Verbot von kurdischem Sender Roj TV
Yeni Özgür Politika

Roj TV- Nicht dem Staatsterror beugen
Yeni Özgür Politika

   

Bundesinnenminister verbietet kurdischen Fernsehsender ROJ TV

Die Durchsuchungen der Studioräume der Firma VIKO in Wuppertal am 7. Mai waren wie befürchtet nur das Vorgeplänkel für die Absicht des Bundesinnenministeriums, die Ausstrahlung von Sendungen des kurdischen Senders ROJ TV zu verbieten. Dies ist nun eingetreten.
Laut Verfügung vom 13. Juni, gerichtet an die Verantwortlichen der in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast A/S METV und ROJ TV sowie VIKO in Wuppertal, lässt der Innenminister letztere als „Teilorganisation von ROJ TV“ auflösen. Mesopotamia Broadcast A/S darf sich „im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes nicht mehr durch den Fernsehsender ROJ TV A/S betätigen“. Es wird behauptet, die Tätigkeit des Fernsehsenders laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Zudem wird behauptet, der TV-Sender betätige sich für die in Deutschland seit 1993 verbotene PKK „(heute KONGRA-GEL)“ und sei somit deren „Sprachrohr, um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen.“ Des weiteren trage ROJ TV zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“ bei.

Die erheblichen Interessen der BRD

Das Verbot wird mit der Behauptung gerechtfertigt, der kurdische Sender beeinträchtige und gefährde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Weiter wird polemisiert, dass durch die Sendungen „Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange“ hervorgerufen werde und Vereinigungen „innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes“ unterstützt würden, die „Anschläge gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und androhen.“ Ferner ist laut Verfügung die Bildung von Ersatzorganisationen der TV-Produktionsfirma VIKO verboten; vorhandenes Vermögen wird zugunsten des Bundes beschlagnahmt und eingezogen. Untersagt wird die Verwendung von Kennzeichen der „Mesopotamia Broadcast A/S“, von „Roj TV A/S“ und der „VIKO Fernsehproduktion GmbH“.

Wer verstößt hier gegen die Völkerverständigung?

Mit diesem Verbot erweist sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als der verlängerte Arm und willfährige Vollstrecker der türkischen Regierung, der schon seit Jahren die kurdischen Medien ein Dorn im Auge sind. Hat sich bislang die dänische Regierung geweigert, dem türkischen Druck auf Entzug der Lizenz von ROJ TV nachzugeben, demonstriert Deutschland wieder einmal, dass es im kurdisch-türkischen Konflikt auf der Seite der Unterdrücker steht. So erinnern einige Passagen der Verfügung an das vom damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) erlassene Betätigungsverbot der PKK von 1993. Auch damals war u. a. die Rede davon, die kurdische Befreiungsbewegung gefährde die Interessen Deutschlands und richte sich gegen die Völkerverständigung. Auf Kanther folgte Otto Schily (SPD), der im September 2005 mit nahezu der gleichen Begründung die in Deutschland erscheinende Tageszeitung Özgür Politika und die Nachrichtenagentur MHA verbieten ließ. Allerdings hob das Bundesverwaltungsgericht diese Verbote wieder auf. Nun ist Wolfgang Schäuble (CDU) an der Reihe und auch er muss sich als antikurdischer Hardliner beweisen. Den kurdischen Institutionen vorzuwerfen, ihre Arbeit richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, kann nur als dreist bezeichnet werden.

Wie das Friedensforschungsinstituts SIPRI in seinem Anfang Juni veröffentlichten Jahrbuch feststellte, nimmt Deutschland den sechsten Platz der weltweiten Militärausgaben (23,7 Milliarden Euro) ein und die Türkei gehört neben Griechenland und Südafrika zu den wichtigsten Abnehmern deutscher Waffen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt ein Teil von ihnen in den Militäroperation der türkischen Armee gegen die kurdische Freiheitsbewegung und Zivilbevölkerung zum Einsatz. Auch macht das beängstigend wachsende militärische Engagement Deutschlands im Ausland deutlich, dass die Bundeswehr als „Armee im Einsatz“ überall in die Lage versetzt werden soll, auch mit gewaltsamen Mitteln Druck zur Durchsetzung imperialer Interessen auszuüben.

Dieser „neue deutsche Militarismus“, die steigenden Rüstungsausgaben und -exporte vor allem in Krisengebiete erhöhen das Kriegsrisiko weltweit, verschlingen Ressourcen und verhindern politische Lösungen. Eine solche gegen die Menschen und das Leben gerichtete Politik zerstört eine friedliche Verständigung der Völker und nicht die Sendungen des kurdischen Fernsehsenders ROJ TV !

„Direktive“ gegen ROJ TV bereits im Januar

Es sei daran erinnert, dass schon im Januar dieses Jahres die Firma KabelBW mit Sitz in Baden-Württemberg den Empfang von ROJ TV gestoppt hat. Ein Firmensprecher hatte seinerzeit erklärt, dass diesem Schritt keine juristische Entscheidung zugrunde gelegen hätten. Vielmehr habe man von „bestimmten Stellen“ eine entsprechende „Direktive“ erhalten. Anwälte und Gerichte werden jetzt klären müssen, ob die jüngsten Verbotsmaßnahmen rechtmäßig waren.

(aus: azadi-info-67)

 

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