„Es gibt Kurdistan und es wird es geben!"

Van/Mus. Am 19. März ’98 wurde in Nordkurdistan der Prozeß gegen Eva Juhnke fortgesetzt. Sie kämpfte seit 1993 in der kurdischen Befreiungsbewegung. Am 6. Oktober `97 wurde sie in Südkurdistan von türkischen Truppen verhaftet. Ihr wird Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen, der Staatsanwalt fordert 10 Jahre Haft. Damit ist sie eine von über 20 000 politischen Gefangenen und mehreren tausend Kriegsgefangenen der Türkei. Der Prozeß findet vor dem „Staatssicherheitsgericht" in Van, einem Sondergericht in dem Militärrichter urteilen, statt. Das Gericht wird von politischen Gefangenen und auch von ihr nicht anerkannt. Der „Prozeß" begann mit dem Versuch, Presse und Öffentlichkeit auszuschließen, doch konnte die aus der BRD angereiste Beobachtungsdelegation und die Presse ihre Teilnahme durchsetzen. Eva wollte sich vor dem Gericht nicht verteidigen, aber eine ausführliche politische Erklärung abgeben, was das Gericht zu verhindern versuchte: Als sie ansetzte, wurde ihr das Manuskript aus der Hand gerissen, der Gerichtsdolmetscher übersetzte dann grob falsch. Erst nach Protest aus dem Publikum wurden die Blätter zu den Akten genommen.

In der Erklärung schildert Eva neben ihrer Festnahme und dem Psychoterror bei den Vernehmungen auch die Hilfe der BRD beim Völkermord an den KurdInnen, sowie die Geschichte des Befreiungskampfes. Sie konstatiert: „Ich stehe hier als Kriegsgefangene. Mein persönliches Schicksal hängt (…) vom Verlauf dieses Krieges ab und von nichts anderem. Ich teile mein Schicksal mit dem Schicksal des ganzen kurdischen Volkes, dessen Hoffnung der Kampf um Selbstbestimmung und soziale Veränderungen unter der Führung der Arbeiterpartei Kurdistans ist." Ihre Haftsituation ist katastrophal. Sie ist völlig isoliert von der Außenwelt und anderen Gefangenen. Zudem befinden sich in Mus die politischen Gefangenen in einem Hungerstreik gegen die Haftbedingungen und die Isolationshaft.

Am 30. April ’98 wird wahrscheinlich das Urteil verkündet.

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