R.O.T.K.Ä.P.C.H.E.N.



Abweichler drehen am Rad oder Rache ist Blutwurst!



Bild: Kleingeist

Wir dokumentieren im Folgenden einen Vorschlag des ehemaligen Sprecherratsmitgliedes Jörg Fricke, den er Anfang des Jahres 2000 dem BdA Sachsen-Anhalt, Anmelder des Antifa-Workcamps, vorlegte, um das 12. Antifa-Workcamp nach seinen oberautokratischen Vorstellungen zu gängeln.

Der BdA Sachsen-Anhalt bewies allerdings Weitblick und lehnte dieses Pamphlet in breiter Form ab.



Aufgabenbereich des verantwortlichen Leiters der Maßnahme

Der erweiterte Sprecherrat des BdA wird bis zum 30. 04. 00 den verantwortlichen Leiter der Maßnahme mittels mehrheitlicher Entscheidung bestätigen. Dabei bestätigt er den genauen Aufgabenbereich und Verantwortungsbereich des Leiters. Der Leiter sollte an dieser Beratung teilnehmen, welche am 02. 05. 00 stattfindet. Die Einhaltung nachstehender Bedingungen wird vom Landesvorstand als verbindlich erklärt und mittels Unterschrift des Leiters der Maßnahme und vom Landesvorsitzenden anerkannt. Für Schäden, die auf grobfahrlässiges oder/und vorsätzliches Handeln des Leiters der Maßnahme zurückzuführen sind, haftet der Leiter der Maßnahme. Für die Einhaltung folgender Kriterien ist der Leiter der Maßnahme dem Landesvorstand gegenüber rechenschaftspflichtig und juristisch voll verantwortlich. Die angesprochenen Titel entsprechen den weiblichen und männlichen Ansprachen.

1. Vorbereitung

Bis zum 30.04.00 hat dem Landsvorstand ein inhaltlich- pädagogisches Konzept mit klarer Zielsetzung vorzuliegen.

Nach erfolgter Auszahlung der Mittel durch das Landesjugendamt und der Eigenmittel wird vom Landesvorstand ein Unterkonto eingerichtet, auf dem diese Gelder verwahrt werden. Bis zum Beginn der Maßnahme ist dem Leiter eine Geldkarte einzurichten, mit dieser er in Weimar Bargeld abheben kann. Die am Ort befindliche Bargeldkasse hat einen Betrag von 2000.00 DM nicht zu überschreiten.

2. Durchführung

Der Leiter legt für die Bereiche Ordnung und Sicherheit, Inhalt, Verpflegung und medizinische Betreuung jeweils verantwortliche Leiter fest. Diese erhalten einen genau umrissenen schriftlichen Funktionsplan.

Für die med. Betreuung ist mindestens der Abschluß eines Rettungssanitäters erforderlich, sollte aber ein examinierter Krankenpfleger sein. Im Camp selber sollten mind. Zwei med. Fachkräfte vorhanden sein.

Für die für die Maßnahme angemieteten Fahrzeuge sind Fahrtenbücher zu führen. Jede einzelne Fahrt ist zu dokumentieren. Die privatrechtliche Haftung an Fahrzeugen durch den Veranstalter bezieht sich ausschließlich auf offiziell vom Leiter der Maßnahme angemietete Fahrzeuge. Am Ende der Maßnahme sind diese an den Landesvorstand zu übergeben.

Der Leiter der Maßnahme ist verantwortlich dafür, daß die gesetzlichen Bestimmungen voll eingehalten werden, insbesondere des Gesetzes zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, des Betäubungsmittelgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei Verstößen wird der Leiter der Maßnahme voll juristisch verantwortlich gemacht.

Das gleiche gilt für die Einhaltung der Förderrichtlinien des Ministeriums für Soziales in Sachsen-Anhalt, Landesjugendamt.

Für die Teilnehmer des Camps ist ein Belehrungsinformationsblatt zu erstellen und auszuhändigen. Jeder Teilnehmer hat bei der Anmeldung mit seiner Unterschrift, unter Angabe seiner Personalien und unter Vorlage des Personalausweises, die Belehrung zu bestätigen.

Für die Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt ist eine zusätzliche Teilnehmerliste zu führen. Diese dient nach Abschluß der Maßnahme zur Vorlage beim Landesjugendamt. Die volle Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt der Leiter per eidesstattlicher Erklärung gegenüber dem Landesvorstand schriftlich.

Die Teilnehmerlisten sind verschlossen aufzubewahren und nach Beendigung dem Landesvorstand vorzulegen.

Der Leiter der Maßnahme hat eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.

Über den Ablauf des Camps inkl. der eingeleiteten Maßnahmen des Leiters ist ein Tagebuch zu führen.

3. Nachbereitung

Unmittelbar nach Beendigung der Maßnahme hat der Leiter eine detaillierte Finanzabrechnung dem Landesvorstand vorzulegen. Dazu gehört eine Auflistung der Kontobewegungen (Kontoauszüge). Die Originalbelege sind in chronologischer Reihenfolge abzuheften und aufzulisten. Über die Richtigkeit der Angaben ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Bis drei Wochen nach Abschluß der Maßnahme ist dem Landesvorstand ein Tätigkeitsbericht im Sinne eines Sachberichtes vorzulegen.

4. Allgemeines

Die Absprachen mit den Institutionen, Organisationen und Behörden vor Ort sind schriftlich zu fixieren und unbedingt einzuhalten.

Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 16 Jahre. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorzulegen oder eine Aufsichtsperson zu benennen. Davon ausgenommen sind Eltern, die mit ihren Kindern anreisen.

Sollte der Leiter der Maßnahme ausfallen, ist vom Verantwortlichen für Ordnung und Sicherheit der Landesvorsitzende sofort zu informieren. Dieser hat innerhalb von 24 Stunden für Ersatz zu sorgen. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Camp sofort aufzulösen.


Halle, den 07. 04. 2000




Wir haben uns erlaubt, grobe orthographische und grammatische Fehler zu korrigieren. Die Stilblüten haben wir originalgetreu übernommen.