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RE-AKTIONEN, Leipziger Flüchtlingspostille, September 2000, Nr. 1 Arbeitsverbot für Flüchtlinge translation Die wichtigste Forderung des Leipziger Flüchtlingsstreiks im Juni und Juli dieses Jahres war die Forderung nach einer allgemeinen Arbeitserlaubnis für alle Flüchtlinge, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes und unabhängig davon, ob sie nun Asylberechtigte sind, eine Aufenthaltsgestattung eine Aufenthaltsbefugnis oder eine Duldung haben. Daher soll der Stand der Dinge in bezug auf diese Forderung geschildert werden: Das völlige Arbeitsverbot für Flüchtlinge geht zurück auf einen Erlass des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm (CDU) aus dem Jahr 1997, den sogenannten "Blüm-Erlass". Zuvor konnten Flüchtlinge zumindest im Einzelfall Arbeitserlaubnisse bekommen - wenn kein Deutscher und kein anderer EU-Bürger den Job wollte. Für alle, die seit Mai 1997 eingereist sind, gilt ein generelles Arbeitsverbot. Momentan sind Änderungen geplant, die aber im Zusammenhang mit der generellen Strategie der Bundesregierung stehen: Einwanderung von Spezialisten ja (die Einwohnerzahl der BRD wird sich in den nächsten 20 Jahren drastisch verringern), Asyl nein, und wenn, dann nur begrenzt. Neben der Einführung der sogenannten Greencard sollen also die Asylgesetze weiter verschärft werden. Es gibt sogar Überlegungen des sächsischen Innenministers Klaus Hardraht, dass die Anzahl der eingewanderten Spezialisten und der Asylbewerber auf eine Quote gerechnet werden sollen, dass heißt im Klartext, wen es genügend Spezialisten gibt, dürfen nur noch sehr wenige Menschen einen Asylantrag stellen. In diesem großen Zusammenhang steht auch die geplante Änderung des Arbeitsrechtes: wenn die Anzahl der Asylbewerber noch weiter verringert werden soll, dann kann der Staat es sich leisten, diese Leute auch arbeiten zu lassen. Seit langem wird darum gekämpft, dass Arbeitsverbot von Herrn Blüm wieder aufzuheben und die alten Regelungen oder natürlich noch bessere einzuführen. Sollte dies geschehen, was noch in diesem Jahr passieren kann, so wird die Situation so sein wie früher: Arbeitserlaubnisse werden trotzdem sehr selten ausgegeben werden, die Bevorzugung von deutschen und EU-Ausländern wird nicht aufgehoben werden. Außerdem wird es nach wie vor schwer sein, überhaupt einen Job zu finden, gerade in Leipzig. Trotzdem sind wir der Meinung, dass es sinnvoll ist, für die Aufhebung des Verbots zu kämpfen. Wenn im Herbst durch verschiedenen Parteien Anträge in den Bundestag eingebracht werden, werden wir berichten. Am Ende bleibt festzustellen, dass eine Gleichstellung von deutschen und ausländischen Arbeitern (bzw. Arbeitssuchenden) nicht vorhanden und auch nicht gewünscht ist. Dies bezieht sich nicht nur auf Flüchtlinge, sondern z.B. auch auf das Arbeitsverbot für ausländische Studenten außerhalb der Semesterferien, die Vorzugsregelung für Deutsche und EU-Ausländer und andere diskriminierende Regelungen. Es ist verwunderlich, dass faschistische Parteien immer noch fordern "Arbeit zuerst für Deutsche" - ihre Forderung ist doch längst erfüllt!
KAHINA
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