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taz, 10.07.2000
Flüchtlingsprotest In Sachsen stecken Asylbewerber Wohnheim aus Wut über die Verpflegung an. Der Protest weitet sich aus
In der Nacht zum Mittwoch haben in der mittelsächsischen Kleinstadt Zettlitz Asylbewerber aus Protest gegen die
Verpflegung ihr Heim angezündet. Nicht zum ersten Mal. Und in Torgau, Markleeberg und Leipzig verweigern Asylbewerber bereits seit
drei Wochen die Annahme der Verpflegungspakete. Im Landkreis Delitzsch befinden sich Flüchtlinge im Hungerstreik. Sie alle laufen
Sturm gegen einen Erlass des Innenministeriums: Nach diesem erhalten nur die Flüchtlinge ihre im Asylbewerberleistungsgesetz
vorgesehenen Leistungen ausgezahlt, die in keiner Sammelunterkunft leben.
Etwa 540 Mark stehen einem Familienoberhaupt zu, 230 Mark davon werden für Verpflegung und Kosmetika, 180 Mark für Unterkunft
und Betriebskosten abgezogen. Bleibt ein Taschengeld von 130 Mark. Asylbewerber, die länger als drei Jahre in Deutschland leben,
können sich laut Gesetz die volle Summe auch auszahlen lassen und selbst wirtschaften. Allerdings ist für die Ausführung des
Bundesgesetzes das jeweilige Innenministerium der einzelnen Bundesländer zuständig. Sachsen hat für die mögliche Auszahlung die
juristisch unüberwindliche Hürde Einzelunterkunft eingebaut. Nahezu kein Flüchtling in Sachsen erfüllt dieses Kriterium. Die Asylbewerber
in Sachsen erhalten also weiterhin Einheitskost oder Wertgutscheine, die es in Magazinen häufig zu überteuerten Preisen einzulösen gilt.
Nick Reimer

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