Wasserstände (juristische Hintergründe)
Durchsuchungen am 30.1.97

Wir dokumentieren eine Presseerklärung zu den Durchsuchungen am 30.1.97 im Zusammenhang mit dem laufenden 'radikal-Verfahren'.
Die Auslassungen (....) enthalten Namen von Leuten, die von den Durchsuchungen betroffen sind.

PRESSE- (und sonstiges) -ERKLÄRUNG

Angestachelt von scheinheiligen Aussichten und Bundesanwalt Hofmann durchsuchten diverse Staatsdiener am 30.1.97 mindestens 4 Wohnungen und einen Redaktionsraum der "Jungen Welt" in Berlin. Organisiert wurden die Überfälle von der 'Sonderkommission radikal' des Berliner Staatsschutzes, und zumindest in einer Wohnung gab sich ein Scherge der Bundesanwaltschaft aus Karlsruhe zu erkennen.
Den Durchsuchungen liegen Ermittlungsverfahren gegen 3 Leute (....) wegen "Mitgliedschaft in der krriminellen Vereinigung radikal, Webens für eine terroristische Vereinigung", etc. pp. zugrunde. Diese Verfahren wurden Anfang 96 von der Bundesanwaltschaft eingeleitet und zwecks weiterer Ermittlungen im April 96 an den Staatsschutz Berlin übergeben.
Die Durchsuchungsbeschlüsse stellte der Ermittlungsrichter des BGH im November 96 aus. Nur im Falle des 'Junge-Welt'-Redakteurs findet sich ein Hinweischen zum "Tatverdacht, der auf der Auswertung umfangreicher Unterlagen gründet, die bei Durchsuchungen am 13. Juni und 19. Dezember 95 sichergestellt und beschlagnahmt wurden".

(....)
Das Klima während der Einfälle war eklig ("Ich weiß, sie sind aufgeregt, weil wir sie hier überfallen"), aber relativ sachlich. Bei zwei der Betroffenen schnüffelten die Lakaien 2-4 Stunden, wobei sie sich auch Räume von MitbewohnerInnen nicht aussparten. Erbeutet wurde Schriftkram, Adressbücher, fortlaufende radikal-Ausgaben, Disketten und Festplatten mit Programmen und persönliche Unterlagen. Es wurden (....) Unterlagen zur regionalen und bundesweiten Soliarbeit entwendet. Diese enthalten Protokolle von Solitreffen, Haftbetreuungsakten, Aktenauswertungen und Prozeßvorbereitungen. Die BAW will informiert sein, was sich in den Soligruppen so tut.
Jetzt wird Akteneinsicht beantragt. Aber Bundesanwalt Hofmann wird sie wegen laufender Ermittlungen nicht gewähren und die Angelegenheit evtl. auf dieselbe lange Bank schieben wie auch andere Verfahren der 2. Kategorie. Vielleicht bis die Prozesse gegen jeweils 4 und 5 Leute der 1. Kategorie in Koblenz und Düsseldorf gelaufen sind.
Stellt sie die Verfahren irgendwann ein, werden die Betroffenen ihre Akten nie zu sehen bekommen und so nie erfahren, aufgrund welcher Behauptungen sie mit polizeilichen Sonderbefugnissen, die sich aus 129/129a-Vorwürfen ergeben, beschnüffelt, observiert und abgehört wurden oder werden. Stellt die Bundesanwaltschaft nicht ein, stehen möglicherweise neue Prozesse an: gegen mittlerweile 7 Leute der 2. Kategorie, denen wie den ersten 9 "Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung radikal" vorgeworfen wird, sowie gegen andere, die selbige unterstützt haben sollen. Im Frühsommer 97 wird der Anfang des ersten Prozesses beim OLG Koblenz erwartet.

Wir bemühen uns, ihnen ihr dreckiges Geschäft zu erschweren, und wir fordern alle anderen Betroffenen und Interessierten dazu auf, ausgehend von euren Möglichkeiten dasselbe zu versuchen !

eine Soligruppe / Berlin 1.2.97

zurück zur rubrik zum anfang dieser seite zur nächsten seite


kombo(p) | kombo@riffraff.ohz.north.de | 11.7.1997